Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1890-06-02 · Heft 43 (2.6.1890) · page 2

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
31 (1890)
Issue
Heft 43 (2.6.1890)
Date
1890-06-02
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
98% known words query
IRI
…/2446951-2448024-2448065--30107-2477869
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

770 auf die Kleinigkeit, dem demnächst zn wählenden Rabbiner Fesseln anzulegen und ihn zum willenlosen Werkzeug in der Hand des Vorstandes zu machen. Diese viel vermögende Behörde scheint kein Genüge daran zu haben, die Gemeinde zu verwalten und zu regieren, sie will auch die oberste Religionsbehörde bilden, jedenfalls aber sich die Willfährigkeit des künftigen Oberrabbiners für ihre Reformbestrebungen von vornherein sichern. Es gibt sich hier das Gleiche kund wie überall, wo man den festen Boden des Gesetzes verläßt. Es ringen dann die sich gegenüberftehenden Gewalten um die Herrschaft, und dem Ehrgeiz und der Eitelkeit eröffnet sich ein weites Gebiet zur Bethätigung unedler Begierden. Auch in den jüdischen Gemeinden, in welchen ein Gegensatz zwischen den „geistlichen" und „weltlichen" Behörden nie gekannt wurde, trat und tritt dieser Widerstreit in die Erscheinung, sobald der Reform gehuldigt ward. Wie könnte es auch anders sein! Solange in Israel das Gottesgesetz und die nach diesem geregelte Norm allein maßgebend ist, ’n'i solange die Thora der alleinige Herrscher ist, welchem Alle ausnahmslos willig Gehorsam zollen, solange ist für ein solches Ringen um die Suprematie in der npjr nbnp kein Raum und keine Veranlassung. Das Religionsgesetz ist der Gebieter in Israel, vom Fürsten bis zum Geringsten haben sich Alle ihm zu neigen. Da kann keine Hierarchie und keine Gewaltherrschaft bestehen, da gibt es keinen übermüthigen Priesterstand und keine stolze Aristokratie, die einander das Regiment streitig machen; indem sich Alle um es schaaren, hört jeder Widerpart aus, sind allvereint alle Genossen des israelitischen Stammes, findet Jeder an seinem Platze die ihm gebührende Achtung und den entsprechenden Raum für die Entfaltung der Allen gleichen Lebensaufgabe. Alle wissen überall sich vor Gott und kennen keinen anderen Beruf als den Gotteswillen zu vollführen in der gewissenhaften, unwandelbaren Erfüllung des Gesetzes. Darin liegt die Erklärung für die wunderbare Erscheinung, die die Geschichte der Juden in der Zerstreuung bietet. Die Gemeinden in ihren Gliedern mit ihrem Rabbiner, ihren Lehrern und Verwaltungskörpern bildete ein harmonisches Ganzes, und die gesammten auf gleicher Grundlage beruhenden, von dem gleichen Geiste durchdrungenen Gemeinden auf weiter Erde bildeten die einheitliche r6np, der die Thora zum ewigen, unveräußerlichen, köstlichen Erbe gegeben. Die Thora, das jüdische Religionsgesetz, war der allmächtige, unumschränkt gebietende König, welchem Alle in Ehrfurcht und Liebe unterthan waren. Rabbiner und Lehrer hatten seine Diktate zu lehren und zur Treue und zum Gehorsam die Gemüther zu entflammen, die Verwaltungskörper hatten die von den Gemeindemitgliedern zur Verfügung zu stellenden Mittel zur Schaffung und Erhaltung aller der Institutionen zu verwenden, welche für die geeignete Bethätigung der Gesetzestreuen erforderlich waren. Das Gesetz aber lag Allen offen; jeder Ausspruch des Rabbinen, der dem Gesetze zuwider, hatte keine Geltung, wie jede Anordnung der Verwaltungsbehörde null und nichtig war, sobald sie ihre Begründung nicht in dem Gesetze nachzuweisen vermochte. Im Namen des Gottesgesetzes beanspruchten die Autoritäten der Gemeinde von ihren Angehörigen Willfahrung, im Namen des Gottesgesetzes verlangten die Rabbinen Beachtung ihrer Aussprüche von Seiten der Verwaltungen und fanden eine solche stets willig und freudig. Dieses sich gegenseitig ergänzende einmüthige Zusammenwirken nach einem gemeinsamen Ziele wird aber sofort unmöglich, sobald dem König in Israel, dem Religionsgesetze, der Gehorsam versagt wird, und es muß selbstverständlich auch hier der Kampf um die Herrschaft anheben. Rabbiner und Vorstände streiten um die Gewalt mit wechselndem Glücke. Es ist ein d'sk’P nwb ruw np^no, es gilt dem Eigennutz, dem Ehrgeiz und der Herrschbegierde, darum bleibt für die Dauer niemand Sieger, beide Kämpfer gehen zu Grunde, aber das ihnen anvertraute religiöse Gemeinwesen wird zuvor ins Unheil gestürzt. Diejenigen, welche in erster Linie ,bte Schuld trifft, sind die Rabbiner und Lehrer, welche in Leichtfertigkeit, Unwissenheit oder Frevel den Abfall von der Gesetzestreue sanktionirten und den im Grunde ungeheuerlichen und unsittlichen Gedanken faßten, einen Ausgleich des Lebens mit der durch Abänderung der Letzteren nach den vermeintlich gebieterischen und unabweislichen Forderungen des Ersteren zu bewerkflelligen. Indem sie dem an sie in dieser Beziehung herantretenden Erwartungen irreligiöser Vorsteher und Gemeindemitglieder entsprachen, glaubten sie sich in den Augen desiVolks zu heben, vermeinten sie ihren Einfluß zu erhöhen und ihre Machtstellung zu befestigen, gedachten sie eine Hierarchie zu begründen, die über die Gewissen allein herrscht und die Religion als ihre eigenste Domäne zu occupiren stark genug ist. Kurzsichtige Thorheit, die auf die Unwissenheit des Volkes spekulirt und sich weise dünkt diese Unwissenheit zu pflegen, damit die Rabbiner die alleinige Depositäre der jüdischen Religion werden und den Gegensatz zwischen Laien

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.