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Der Israelit · 1890-05-28 · Heft 41-42 (28.5.1890) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
31 (1890)
Issue
Heft 41-42 (28.5.1890)
Date
1890-05-28
Page
– (sequence 5)
Language
German
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749 die Reform, welche in der obersten israelitischen Landes-Kirchenbehörde den allmächtigen Herrscher über das Wohl und Weh der Gemeinden bestellt hat. Das religiöse gesetzestreue Leben ist von Jahr zu Jahr und von Jahrzehnt zu Jahrzehnt immer mehr aus den Häusern geschwunden, die religiöse Unkenntniß hat rapid zugenommen und die religiöse Gleichgiltigkeit duldet ohne Widerstreben die Verwüstung in dem Weinberge Gottes. Die Synagogen sind spärlich besucht, es kümmert sich fast Niemand um die religiösen Interessen. So konnte es auch nur in Württemberg möglich sein, daß z. B. ein Stern als Rabbiner zu amtiren vermochte. Wie weit mußte es erst kommen, bis ein solcher Mann aus den Reihen der Württembergischen Rabbiner austrat. Was uns noth thut, ist aufrichtige Frömmigkeit unserer Lehrer und Rabbiner, damit in den Gemeinden das gesunkene religiöse Bewußtsein aufs Neue belebt wird. Vor Allem aber müßte mit dem Regiment der Reform gebrochen werden. Wir stehen nun einmal unter der Herrschaft einer übermächtigen Centralbehörde in allen Gemeindeangelegenheiten und vermögen deren Joch nicht abzuschütteln. Auch unter einem autokratischen System kann das Gute gefördert werden, wenn der Alleinherrscher ein Verständniß für das wahre Wohl der Regierten hat. Wenn darum der hohe Oberkirchenrath seine Macht zur Hebung des wahren Judenthums anwenden und die Reform beseittgen wollte, so könnte er es, so könnte er segensreich regieren, so könnte er dafür Sorge tragen, daß nur gewissenhafte, gesetzestreue Männer des Rabbiner- und Lehramts walten, so könnten viele Aergernisse vermieden werden. Wahrlich cs sieht sehr trübe bei uns aus. Halle a. S., 17. Mai. Für heute Abend war eine Versammlung nach dem Saale des „Neuen Theaters" hier einberufen, in welcher der bekannte Antisemit, jetziger Reichstagsabgeordneter Liebermann v. Sonnenberg über Judenthum und Sozialdemokratie sprechen wollte oder sollte. Die Einladung ließ nicht erkennen, wer den Agitator gerufen hatte, für dessen Sache hier wenig Boden ist. Trotz Erhebung eines Beitrittsgeldes von 30 Pf. war die Versammlung stark von Sozialdemokraten besucht, so daß diese den Hauptbestandtheil bildeten. Sic sorgten dafür, daß der antisemitische Redner trotz einer aus Mitgliedern des hiesigen Vereins deutscher Studenten bestehenden Art Garde nicht zum Wort kam. Sogleich bei der Bildung des Bureaus wurde es so lebhaft, daß der überwachende Polizeibeamte Veranlassung nahm, die Versammlung aufzulösen. Am Abend vorher war eine Versammlung der sozialdemokratischen Partei abgehalten worden, worin der Reichstagsabgeordnete Schwartz- Lübeck über die Stellung der Sozialdemokratie zum Antisemitismus gesprochen und mit seiner sehr ansprechenden Darlegung den Boden für die Abweisung Liebermanns bereitet hatte. Oesterr. - Ungar. Monarchie. Brünn, 7. Mai. Eine jener mährischen Städte, welche sich die „vereinigten Christen" in Wien als Operationsfeld auserkoren haben, ist Znaim. Es wurde dort ein antisemitisches Wochenblättchen und ein Verein mit gleichen Tendenzen gegründet, und abwechselnd erweisen die Matadoren der „Deutsch-Nationalen" und der „reformatorischen" Antisemiten der freundlichen Thayastadt die zweifelhafte Ehre von Agitationsbesuchen. Die wackere deutsche Bewohnerschaft von Znaim und Umgebung hat diesen hetzerischen Versuchungen bisher den entschiedensten Widerstand entgegengesetzt, und von ihrem stets bewährten gesunden Sinn ist zu erwarten, daß sie die beabsichtigte Störung des Bürgerfriedens auch in Zukunft nicht zulasfen werde. In welcher Weise die Verhetzung seitens der Wiener antisemitischen Herolde betrieben wird, geht deutlich aus einem Erkenntnisse hervor, welches im Amtsblatte der Brunner Zeitung über die Beschlagnahme einer Nummer des Znaimer antisemitischen Blattes veröffentlicht wird. Die Beschlagnahme erfolgte wegen der Wiedergabe einer Rede, welche Herr Franz Zuleger, Fabrikant in Wien, bei der ersten Wanderversammlung des christlich-sozialen Vereins in Znaini gehalten hat. Das Kreisgericht in Znaim erklärt, der betreffende Artikel begründe: a) seinem ganzen Inhalte nach das Vergehen gegen die öffentliche Ruhe und Ordnung durch Aufreizung zu Feindseligkeiten wider den jüdischen Volksstamm gemäß 8- 302 St. G.; b) in der Stelle von „Und meine Herren" bis „dieses Juden" das Verbrechen der Beleidigung eines Mitgliedes des kaiserlichen Hauses gemäß §. 64 St. G., und c) in der Stelle von „Zu allen Zeiten" bis „Liebe zu unserem Volke" das Vergehen gegen die öffentliche Ruhe und Ordnung durch Gutheißung von ungesetzlichen Handlungen gemäß §. 305 St. G. Aus diesen Andeutungen des Confiscations - Erkenntnisses läßt sich ermessen, in welcher Weise die Wiener Antisemiten die friedliebende Bevölkerung Mährens, namentlich aber die bäuerlichen Kreise aufzuwühlen bemüht sind.

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