Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 31 (1890)
- Issue
- Heft 37 (12.5.1890)
- Date
- 1890-05-12
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2446951-2448024-2448060--30010-2477767- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
«!G^^r»l.^11^!Vl>. > \.JV&2 678 eines besonderen schlimmen Aergernisses macht, erscheint ihm gegenüber auf einer weit höheren Stufe. Stöcker erblickt in den Juden eine Gefährdung des christlichen Bewußtseins des deutschen Staats und will durch den Ausschluß der jüdischen Jünglinge von den Gymnasien.den christl. Geist der Heranwachsenden Jugend stärken. Herr Schwalbe aber will die jüdische Religion, das Heiligthum Israels, vernichten. Wenn, wie vielfach behauptet wird, Herr Schwalbe selbst als Jude geboren und erzogen sein sollte, so würde seine Sinnes- und Handlungsweise in einer noch eigenartigeren Beleuchtung erscheinen. Wie dem aber auch sein möge, jedenfalls fordert seine Auslassung in der „Lib. Korr." die allerentschiedenste Zurückweisung heraus. Daß er, der protestantische Geistliche, die Autenticität des Gottesworts, als welches der Pentateuch auch der christlichen Lehre gilt, leugnet, indem er den „mosaischen Schöpfungsbericht" mit der Frage: wer denselben noch „für ein Stück wirklicher Geschichte", d. h. für wahr, hält? kurzer Hand abthut, hat er nicht uns gegenüber zu verantworten, das hat er 'mit der Kirche und seiner Kirchengcmeinde abzumachen. Wenn er sich aber herausnimmt, uns Juden über unser Sabbatgesetz Vorschriften zu machen, so haben wir dieses als eine durchaus unberechtigte Einmischung und Anmaßung zu kennzeichnen, die an Maßlosigkeit nicht übertroffen werden kann. Er, der andersgläubige Geistliche, wagtes als Reformator der jüdischen Religion sich aufzuspielen, wagt es, uns zuzumnthen, die von Gott uns gebotene Heiligung des siebten Tages aufzugeben und dafür einen andern Tag der Woche als den von Gott geheiligten Tag zu begehen! Wahrlich, solches hat nicht Herr Stöcker, hat niemand vor Herrn Schwalbe jemals gewagt. In Betreff der Auffassung, welche die obersten Schulbehörden in Preußen über das „Nichtschreiben" der jüdischen Schüler ani Sabbat und den jüdischen Festtagen hegte, so sei hier auf den Erlaß vom 18. Juni 1884 des noch gegenwärtig im Amte befindlichen Herrn Kultusminister von Goßler hingewiesen. Es heißt in demselben: Der Bericht des Königl. Provinzial-Schulkollegiums*) vom 24. Juli1883, betreffend die Uebelstände, welche aus dem Nichtschreiben jüdischer Schüler am Sonnabend für den Unterricht entstehen, hat eine Veranlassung gegeben, sämmtliche Provinzial-Schulkollegien zur Aeußerung aufzufordern über die Beobachtungen, welche dieselben an den höheren Schulen ihres Refforts in dieser Be¬ *) Zu Königsberg. ziehung gemacht haben. In den eingegangenen Berichten wird nicht in Abrede gestellt, daß aus dem Nichtschreiben jüdischer Schüler für die Regelung des Unterrichts am Sonnabend in mancher Hinsicht Erschwerungen erwachsen; aber die meisten Provinzial-Schulkollegien, darunter auch solche, in deren Aufsichtsbezirken die jüdischen Schüler einen höhern Prozentsatz der Gesammtfrequenz ausmachen, sind doch der Ansicht, daß diese Schwierigkeiten sich ohne Anordnung b es anderer Maßregeln überwindenlassen, und sprecheil sich deßhalb für die fernere Beibehaltung der bisherigen Bestimmungen aus. Da ich den für dieie Auffassung geltend gemachten Erwägungen beistimmen kann, so muß ich Bedenken tragen, dem Anträge des kgl. Provinzial-Schulkollegiums auf Abänderung der durch die Verfügung vom 6. Mai 1859 und vom 30. Januar 1869 getroffenen Anordnungen Folge zu geben." Die Verfügung vom 6. Mai 1859 lautet: „Jüdischen Eltern, welche aus religiösen Motiven ihre Söhne am Sonnabend ganz oder für die Stunden des Gottesdienstes vom Schulbesuche entbunden zu sehen wünschen, kann die gebührende Berücksichtigung nicht versagt werden. Demgemäß ist bestimmt, daß in den Fällen, wo die Eltern selbst bei dem Königl. Provinzial-Schul-Kollegium darum nachsuchen, jüdischen Schülern die gedachte Dispensation ertheilt werde." Die Verfügung vom 30. Januar 1869 lautet: „Durch die Verfügung meines Herrn Amtsvorgängers vom 6. Mai 1859 ist bestimmt worden, daß in den höheren Lehranstalten jüdische Schüler, deren Eltern es wünschen, am Sonnabend ganz oder für die Stunden des Gottesdienstes vom Schulbesuch entbunden werden. Mit dieser für die öffentlichen Schulen des Staats allgemein giltigen, unddurch dieGrundsätze religiöser Toleranz gebotenenAnordnunglstes unvereinbar, daßjüdischen Knaben, welche die Schule Sonnabends besuchen, die geringere Berücksichtigung, sich des Schreibens an diesem Tage enthalten zu dürfen, versagt sein soll. Tatsächlich wird auch, soviel hier bekannt, den jüdischen Eltern, die ihre Wünsche in dieser Beziehung gehörigen Orts zu erkennen gegeben haben, b e i allen öffentlichen Schulen in Preußen gewillfahrt, mit Ausnahme der dortigen Realschule, auf welche sich die Beschwerde bezieht, worüber