Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 31 (1890)
- Issue
- Heft 37 (12.5.1890)
- Date
- 1890-05-12
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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672 In Bezug auf den Anschluß an den Pensions- . verein für Volksschullehrer und die Wittwcn- und j Waisenkafse wurde von der Regierung als sachdien-! lich empfohlen, statistische Erhebungen über den i Stand der jüdischen Lehrer zu pflegen, um auf j Grund dieser Erhebungen weitere entsprechende Schritte thun zu können. Zu unserem Bedauern wurde unser Bittgesuch an die Regierung bezw. an das Ministerium in Betreff einer Zuwendung von Geldmitteln aus den Ueberschüffen im Etat für Eultuszwecke als unthunlich zurückgewiesen. Es wurde nun eine statistische Tabelle entworfen und nach Anfertigung derselben zur gefälligen Ausfüllung an sämmtliche Rabbiner Bayerns gesandt. Die ehrwürdigen Herren kamen fast alle bereitwilligst unserem Wunsche nach. Die fernere Aufgabe der Verwaltung wird es nun sein, die weiteren Schritte zu thun, und gibt sie sich der Hoffnung hin, daß bei der wohlwollenden Gesinnung, die an hoher und höchster Stelle in Bayern herrscht, unsere Mühe nicht erfolglos bleiben wird. Wir waren so glücklich, in diesem Jahre Mk. 750 — seit 5 Jahren insgesammt Mk. 2585 — vertheilcn zu können; das Vermögen ist aber trotzdem in erfreulicher Weise gewachsen. Berlin. Der im Jahre 1853 gegründete „Verein zur Unterstützung jüdischer Lehrer in Preußen" ladet seine Mitglieder zu Donnerstag den 15. Mai, Vormittags 10 Uhr, zur Generalversammlung ein. Auf der Tagesordnung steht die Berichterstattung über die Wirksamkeit d. V. in den Verwaltungsjahren 1886—1889 und Neuwahlen. — Der Verein zählt 183 beitragende, 15 immerwährende Mitglieder und ein immerwährendes Ehrenmitglied. Das Vermögen dieses Vereins betrug am 31. Dezember des Jahres 1885, M. 41857,92 und am 31. Dezember 1889, M. 46474,78. Die laufenden Unterstützungen balanciren zwischen 37,50 und 300 M., p. a. und wurde ca. 5000 M. jährlich verausgabt. Es werden laut l des Statuts nur jüdische Lehrer und Lehrerinnen in Preußen, welche durch Alter oder Krankheit oder sonst auf unverschuldete Weise hilfsbedürftig geworden, oder deren Wittwen und Waisen unterstützt. — Als jährlicher Beitrag müssen mindestens 3 M. entrichtet werden. Ein eiserner Fonds im Betrage von 40,000 M. (einschließlich eines Vermächtnisses des ehemaligen „Culturvereins in der Höhe von 3000 M.) sichert dem Verein einen dauernden Bestand. Die immerwährende Mitgliedschaft kann durch einen einmaligen Beitrag von mindestens 100 M. erworben werden. Die ordentlichen Generalversammlungen finden alle 3 Jahre statt. DaS Aufstchtsrecht übt das hiesige königl. Polizei-Präsidium. Da Mitgliedern des Vereins — bet gleicher Würdigkeit der Unterstützungsbedürftigen — ein Vorzugsrecht eingeräumt ist, so wäre eine größere Betheiligung -von Seiten der Lehrerschaft im Interesse derselben erwünscht. Es gehören dem Verein nur ca. 40 Lehrer und Lehrerinnen an. Wir empfehlen der Vereinsleitung ihr Augenmerk auch auf bedürftige Religionslehrer zu richten. Dieser Zweig der Thättgkeit müßte dem Verein eine größere Anzahl von Gönnern zuführen. Denn da die Zahl der Elementarschulen eine verhältnißmäßig geringe ist, so nehmen die Gemeinden weniger Veranlassung einer Institution, die ihren Gemeindebeamten nicht zu gute kommen kann, zu fördern. N. Frankfurt a M, 6. Mai. Die Kuranstalt für arme Israeliten in Bad Soden am Taunus (früher Verein zur Verpflegung kurbedürftiger armer Israeliten in süddeutschen Bädern) erhielt im Jahre 1889 M. 6554 an Mitgliederbeiträgen, M. 10,664 an Geschenken, M. 195 an Zinsen, M. 356 an Baukonto - Ueberschuß. Die Ausgaben betrugen M. 14,859. Das durch die Großmuth der Fraufrau Wilhelm von Rothschild erbaute Haus, Speisesaal und Küche enthaltend, mit schöner, lustiger Veranda, wurde seiner Bestimmung übergeben. 133 Patienten (gegen 98 im Vorjahre) fanden Pflege durch Herrn Dr. Heinrich Mayer. Wie dem angefügten Berichte des Arztes zu entnehmen ist, waren von den Patienten 75 Männer, 58 Frauen, der jüngste 10, der älteste 81 Jahre, Deutsche 126, Russen 6, Oesterreicherl. (Wirbehalten uns einen ausführlichen Bericht über diese Anstalt vor. Red.) Frankfurt a. M., 11. Mai. Die „Frkf. Ztg." fordert den Kultusminister Hrn. v. G o ß l e r auf, von der jüdischen Orthodoxie energisch zu verlangen, daß sie ihre rituellen Gesetze dem Schulplan der öffentlichen Unterrichtsanstalten unterordne. „So wenig" behauptet sie, „wie ein jüdischer Richter oder Lehrer, Verwaltungsbeamter oder Techniker verlangen darf am Samstag vom Dienst, von der Wahrnehmung der ihm obliegenden Amtspflichten entbunden zu werden, ebenso wenig könnten die jüdischen Schüler Dispense ähnlicher Art kraft ihres Bekenntnisses beanspruchen." In der That, die „Frankfurter Zeitung" findet sich schnell mit uns ab, und für ihre Forderung ist das Prädikat näiv noch viel zu gelinde. Wissen denn die Herren nicht, daß wir die Satzungen junferer heiligen Religion dem Schulplan der höheren Unterrichtsanstalten