Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 31 (1890)
- Issue
- Heft 36 (8.5.1890)
- Date
- 1890-05-08
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
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662 gemacht wird. Der Standpunkt, den die Deputation in dieser Angelegenheit eingenommen, sei unverändert derselbe wie früher geblieben, er könne erklären, daß in der Schuldeputation nicht ein einziges Mitglied sei, welches nicht die vollständig freie Bewegung in konfessioneller Beziehung aufrecht hält und nie wird die Schuldeputation sich den Vorwurf machen lassen, sie sei die Trägerin des Antisemitismus. (Beifall.) Stadtv. Dr. Meyer II.: Wenn es sich hierum eine pädagogische Frage handelte, würde die Versammlung nicht berechtigt sein, sich mit derselben zu beschäftigen. Wenn wir überhaupt über diese Frage sprechen, kann es nur unter dem Gesichtspunkte des Verwaltungsraths geschehen, an welchem die Stadt Berlin selbst betheiligt ist. Die Interpellanten haben grade diese eine Seite der Sache im Auge gehabt. Ich will mir erlauben, Ihnen meine Ansicht darüber darzulegen. Auf Grund des Allgemeinen Landrechts steht die Sache so, daß Jemand, der eine Schulkonzession nachsucht, dieselbe nach der Konfession beschränkt nachzusuchen berechtigt ist. Sobald die Behörde eine solche beschränkte Konzession ertheilt, kann der betr. Schulvorsteher danach Schüler anderer Konfessionen zurückweisen. Hat er aber die Konzession unbeschränkt nachgesucht und erhalten, so ist er verpflichtet, jeden Schüler aufzunehmen, der die allgemeinen Bedingungen erfüllt, nanientlich durch die Bedingung der Zahlung des Schulgeldes. Demgemäß bin ich der Ansicht, daß Schulvorsteher, welche nicht eine beschränkte Konzession haben und dennoch gewisse Klassen von Schülern zurückweisen, sich eines Verstoßes gegen das bestehende Recht schuldig machen. Nun ist das Provinzial-Schulkollcgium anderer Ansicht und leider auch das Reskript des Ministers Falk, wie sie die freie Vereinbarung zulassen. Das Provinzial-Schulkollegium kann uns zwingen, uns seiner Ansicht zu beugen. Was wir daher thun können, ist, daß wir bei Ertheilung von Konzessionen uns möglichste Sicherheit darüber schaffen, daß der Unternehmer an konfessionellen Unterschieden keinen Anstoß nimmt. Von diesem Standpunkt aus muß ich den Vorwurf des Stadtv. Voigtherr zurückweisen, den er der Schuldeputation gemacht hat, sie hätte ihre Mißbilligung aussprechen sollen. Das ist sehr gefährlich, wenn man fürchten muß, daß diese Mißbilligung selbst gemißbilligt wird. Es kommt darauf an, daß wir der Wiederholung solcher Fälle einen Riegel vorschieben. Ich hätte auch gewünscht, daß das Schreiben des Fräulein v. Schmidt weniger höhnisch gewesen wäre und daß sie nicht den Eltern gerathcu hätte, ihr Kind taufen zu lassen. (Beifall.) Das ist ein Verfahren, für dessen Charakterisirung mir der Ausdruck fehlt. Wir müssen fordern und verlangen, daß Jemand, dem das Vertrauen geschenkt wird, eine öffentliche Schule zu leiten, einigermaßen widerstandsfähig ist gegen dasjenige, was man hier gewissermaßen euphemistisch die öffentliche Meinung genannt hat. Ein solches Nachgeben ist eine Charakterschwäche, die es im hohen Maße fraglich erscheinen läßt, ob ein solcher Schulvorsteher seiner Aufgabe gewachsen ist. Wir werden heute an der Sache nichts ändern können. (Lebhafter Beifall.) Zeitungsnachrichten und Correspondenzeu. Deutschland. Berlin, 2. Mai. Im Gegensatz zu einer früheren Mittheilung wird der „Volksztg." mitgerheilt, daß wohl in Folge des von Prof Stengel in Marburg veröffentlichten, einen Pickendachschen Brief enthaltenden Flugblattes, von der Berliner Staatsanwaltschaft von Amtswegen Zeugenvernehmungen gegen den antisemitischen Abgeordneten veranlaßt sind. Es sind Zeugen vernommen worden sowohl in Marburg, als auch in Berlin. Dem Einsender der Notiz hat die Vorladung eines in Berlin wohnhaften Zeugen im Original Vorgelegen. Der Termin derselben war der 25. April 1890. Die Vorladung begann mit den Worten: „In der Strafsache gegen den Kaufmann Pickenbach wegen Wuchers." Das Verfahren muß also weiter gediehen sein, als der „Neichsherold" angab, der behauptete, es sei überhaupt noch nicht aufgenominen, sondern es liege nur eine Denuuciation vor. Verändern würde sich dies Bild erst, wenn die Staatsanwaltschaft die Voruntersuchung als nicht genügend fundirt einstellte. Davon ist bisher nichts bekannt. Oesterr.-Ungar. Monarchie. Wien. Der Justizminister hat den Landes- Gerichtsadjnnkten Dr. Samuel Sare zum Rathssecretär beim Landesgerichte in Krakau ernannt. Es ist dies während kaum vier Monaten der zweite Fall der Beförderung eines Juden zum Rathssecretär. E n g l a n d. London. Die „Ehristliche Gesellschaft zur Bekehrung der Juden" hat im letzten Jahre 30000 Pfd. St. (600,000 M.) für Missionszwecke verausgabt. Amerika. New Aork. Herr Rabbiner Dr. Klein in Liban (Kurland), Schüler des Herrn Rabbiner Dr. I. Hil d es h e im er, ist von der Gemeinde „Ohab Zedek" zum Rabbiner gewählt worden und wird derselbe am 1. Juli sein Amt antreten.