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Der Israelit · 1890-05-08 · Heft 36 (8.5.1890) · page 17

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Journal
Der Israelit
Volume
31 (1890)
Issue
Heft 36 (8.5.1890)
Date
1890-05-08
Page
– (sequence 17)
Language
German
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XXXI. Jahrgang. Zweite BeilageM^r36 i>e8„I8raM^L„Aeschurun Leitender Artikel. Der Kries des Frl. n. Sdjintüt not der Kerliner Sindtoernrdilrten - Kersnnmilmg. (Schluß.) Stadtv. Dr. Langer Haus: Nach der Verfügung der Provinzial-Schul-Deputation vom 24. Dezember vorigen Jahres ist die ganze Angelegenheit einigermaßen zweifelhaft geworden, denn in derselben steht nicht, daß der Religionsunterschied ein Hinderniß der Vereinbarung sein sott, ich glaube daher die Verfügung des Ministers Falk besteht noch und man kann sich noch darauf berufen. Die Sache ist doch recht ernst und ich glaube, wir müssen bestimmter anftreten. Sowohl nach dem Landrecht, wie nach der Verfügung des Ministers Falk besteht gar kein Zweifel, daß die Schuldeputation dem Fräulein v. Schmidt hätte schreiben müssen, daß sie gar nicht berechtigt gewesen sei, eine Schülerin deßhalb znrückzuweisen, weil sie Jüdin war, da „Fräulein v. Schmidt im Besitze einer Konzession für eine öffentliche Schule ist. Mir wäre es sehr angenehm, wenn die Schuldeputation eine bestimmtere Stellung eingenommen hätte; bei fünf Jüdinnen unter 135 Schülern kann doch wahrhaftig nicht die Rede davon seiil, daß das Judenthum von irgend einem verderblichen Einfluß sein kann. Ich behalte mir einen bestimmten Antrag vor. Stadtv. Baillieu: Die Interpellation hätte ihren Zweck vollständig erreicht, die Sache aufzuklärcn. Es sei klar, daß die Schnlvorfteherin Fräulein v. Schmidt sich in einem großen Jrrthnm befunden habe, andererseits aber scheine es ihm, daß es nach dem Reskript des Provinzial-Schulkollegiums keinem Zweifel unterliege, daß die Aufnahme oder Nichtaufnahme von Schülern der freien Vereinbarung zwischen den Betheiligtcn unterliege. An dieser Auffassung der Vorgesetzten Aufsichtsbehörde werde vorläufig wenig zu rütteln sein. Damit könnte die Versammlung sich begnügen, wenn nicht der erste Redner sich veranlaßt gefühlt hätte, die trockene Darlegung durch Ausfälle auf die antisemitische Bewegung und auf den Hofprediger Stöcker etwas zu beleben. Er beabsichtige nicht, demselben auf dieses Gebiet zu folgen. Die Versammlung sei nicht dazu da, um über so große Prinzipienfragen . zu verhandeln, die Sache werde weit mehr gefördert, wenn man sie rein sachlich behandle. Demnach müsse er einige Punkte, welche der erste Redner hervorgehoben habe, berühren. Derselbe habe behauptet, daß die antisemitische Bewegung durch die Stöckersche Agitation entstanden sei. Er verwechsele aber zweifellos Ursache und Wirkung, das Aufwerfen der Frage sei nicht eine Folge der Agitation Stöckers, sondern eine Folge des rapiden Wachsens des jüdischen Elements in den höheren Mädchenschulen. Es handle sich lediglich um eine pädagogische Frage, bei welcher die Ansichten sich direkt gegenüberständen. Wenn man auf der einen Seite zugeben müsse, daß die der jüdischen Jugend angeborene Strebsamkeit und ihr Fleiß auf die christlichen Mitschüler einen guten Einfluß ausübe, so sei es andererseits fraglich, ob vom Gesichtspunkte der Disziplin ein so gemeinsamer llnterricht zu billigen sei. Man könne den Eltern, die ihre Kinder vor einer solchen Gemeinschaft bewahrt wissen wollen, doch keinen Zwang auflegen. (Widerspruch.) Stadtv. V o igt h e r r wendet sich zunächst gegen die Ausführungen des Vorredners, der die Sache auch nicht vom sachlichen und pädagogischen Standpunkte beleuchtet habe. Bei dem geringen Procentsatze der jüdischen Schüler in der genannten Schule könne unmöglich von dem oft erwähnten und gefürchteten jüdischen Einfluß in Rede sein. Die betreffenden Herren freuten sich, daß ihnen durch diesen Fall wieder einmal Gelegenheit gegeben werde, ein Lebenszeichen von sich zu geben. Die Berichtigung, welche die Schuldeputation der Schulvorsteherin habe zu Dheil werden lassen, sei so schwach, so lau und so dünn, wie nur irgend möglich. Im Interesse des konfessionellen Friedens, und namentlich im Interesse der gesunden Vernunft wäre es nothwendig gewesen, der Schulvorsteherin eine solche Antwort überhaupt nicht zu geben. Es handele sich hierbei nicht allein um die Anhänger der jüdischen Religion, sondern auch um diejenigen, welche keiner Konfession anhängen, um die Freireligiösen, die Dissidenten. Durch stillschweigendes Dulden der fortwährenden Aufhetzereien mache man sich zum Mitschuldigen derselben. Die Schuldeputation hätte das Verhalten des Fräulein v. Schmidt mißbilligen müssen und das sei nicht geschehen. Stadtrath Schreiner verwahrt sich gegen den Vorwurf der Lauheit, der der Schuldeputation

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