Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1890-05-05 · Heft 35 (5.5.1890) · page 2

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
31 (1890)
Issue
Heft 35 (5.5.1890)
Date
1890-05-05
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2446951-2448024-2448058--29944-2477699
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

626 delibriren sein, wenn sie nichts unterlassen hätte, um diese Religtonswidrigkeit zu verhindern. Es möchte aber leider wohl anzunehmen sein, daß meistentheils von ernsten Schritten gegen diese Gesetzverletzung schwerlich die Rede sein kann. So sehr die vorliegende Schrift in ihrem ersten Theile sich den Anschein zu geben bemüht, lediglich eine objektive unparteiische Wiedergabe der amtlichen Erhebungen zu sein, so kann doch kein Zweifel darüber herrschen, daß sie im Sinne und für die Förderung der Reform verfaßt worden ist. So wird z. B. von der Hafthora in wenig geziemender Weise geredet: „verschiedenartige Versuche wurden gemacht, die Hafthora zu einem nützlicheren und weniger schwerfälligen Bestandtheil des Gottesdienstes zu gestalten." Der Osficiosus des Großherzoglichen Oberraths unterläßt es darzuthun, aus welchem Grunde denn eigentlich die Hafthora diese despektirliche Bezeichnung verdient, warum sie ein wenig nützliches und schwerfälliges Glied des Gottesdienstes sein soll. Wir wollen mit ihm nicht darüber rechten, daß er sich einsichtiger und klüger hält als die großen Lehrer und Führer, denen wir unsere Gottesdienstordnung zu danken haben, als die ganze Reihe Heimgegangener Geschlechter, welche in ihr die Quelle der Erbauung und Belehrung gefunden und als die Mehrheit der Gemeinden der Gegenwart, denen sie auch heute noch als ehrwürdig und unantastbar gilt. Wir möchten indessen an den „verschiedenen Versuchen" in den „aufgeklärten" badischen Gemeinden, diesen vermeintlich schwerfälligen Bestandtheil des Gottesdienstes zu verbessern, die Thorheit und Gedankenlosigkeit der beliebten Reform zur Anschauung bringen. Wir sehen dabei von der religionsgesetzlichen Frage nach der Zulässigkeit oder Unzulässigkeit ab. Die Hafthoroth sind bekanntlich Auszüge aus den prophetischen Büchern der heiligen Schrift. Daß die Vorlesung der Propheten nicht angemessen sein sollte, möchte wohl niemand zu behaupten wagen. ES dürfte auch wohl niemals in Abrede genommen werden können, daß die Kenntniß des autentischen Textes der Propheten sehr nützlich ist. Es wird ferner niemand zu verneinen wagen, daß durch keine Uebersetzung oder freie Ueberarbeitung der heilige Text ganz getreu wiedergegeben werden kann. Eine jede Uebersetzung, geschweige denn eine jede freie Ueberarbeitung, ist von der fubjectiven Auffassung deS UeberfetzerS oder Bearbeiters beherrscht, so daß eS eine absolute Unmöglichkeit ist, von irgend einer Uebersetzung oder Bearbeitung mit Bestimmtheit zu behaupten, daß sie den Urtext rein und ganz wiedergibt und somit denselben vollständig ersetzt. Es kann von keinem Menschen vorausgesetzt werden, daß er das Wort der heiligen Schrift in seiner ganzen Tiefe und in seinem vollen Umfange erfaßt habe und befähigt sei, es in seiner Totalität ganz objectiv, ohne etwas daran zu mindern, oder aus seinem Eigenen hinzuzufügen, zum Ausdruck zu bringen. Wenn der Urtext mitgetheilt wird und sich ihm eine Uebersetzung oder Erklärung anschließt, so wird in lebendiger Vergegenwärtigung die Letztere als die subjective Auffassnng des Vortragenden erscheinen, der heilige Text aber unangetastet bleiben. Man wird deßhalb gegen die in T a uberb is chofshei m bestehende Gepflogenheit, zuweilen dem Vortrage des Urtexts eine Uebersetzung folgen zu lassen, schwerlich Einwendungen erheben können. Wenn aber in Mannheim, Ladenburg, Karlsruhe, Ibringen, Thiengen u. a. O. eine Uebersetzung,inHeid elberg,Karlsruhe, Konstanz, Freiburg, Laden bürg und Kirchen eine freie deutsche Bearbeitung an Stelle des heiligen Urtextes tritt, so gibt sich diese Uebersetzung oder Bearbeitung als das Wort der heiligen Schrift und verdrängt dasselbe. Wenn nun gar noch hinzukommt, daß über diese die Stelle des Prophetenworts usurpirende subjective Auffassung der Epigonen die für-das Prophetenwort bestimmte rona gesprochen wird, so dürfte damit das Maaß der Gedankenlosigkeit erschöpft sein. Von der Thorheit der Abwechslung an den verschiedenen Sabbaten und Festtagen Mischendem Vortrage des Urtexts, einer deutschen Uebersetzung und einer freien deutschen Bearbeitung, wie solche in manchen Gemeinden beliebt wird, wollen wir schweigen. (Fortsetzung folgt.) Zeitungsnachrichten nnd Correspondenzen. Deutschland. Berlin, 29. April. Gegen den Reichstagsabgeordneten Pickenbach ist, wie der „Volksztg." mitgetheilt wird, ein gerichtliches Verfahren wegen Wucher nicht eingeleitet. Die Meldung ist wohl auf die Anzeigen zurückzuführen, welche wegen der vielbesprochenen Wucherassaire in Berlin und in Gießen von nicht unmittelbar betheiligter Seite eingegangen sind. Diesen Anzeigen ist aber bis jetzt keine Folge gegeben. Pickenbach weilt wieder in Berlin, wird aber von den Mitgliedern des Deutschen Antisemitenbundes geflissentlich gemieden. — In Sachen Stöcker-Witte fand vor einigen Tagen der für Beleidigungsklagen vorgeschriebene Sühne-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.