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Der Israelit · 1890-05-05 · Heft 35 (5.5.1890) · page 1

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Journal
Der Israelit
Volume
31 (1890)
Issue
Heft 35 (5.5.1890)
Date
1890-05-05
Page
– (sequence 1)
Language
German
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XXXI. Jahrgang. M 35. Israelit Jeschumn. Zeiischrist zur Fördrruug jiiii. Gkiltes miö jiili. Fedeus in Mus. Gemeinde und Mir. Kentrat-Hrgan für das orföoboxe Audenilium. Begründet von Dr. Lehmann in Mainz. Montag, den 5. Mai 5650 (1800). Leitender Artikel. Pit itftoltung der ErNesdieWes in den AdWrn Gemeinden. Bon I s a a c Hirsch. (Fortsetzung.) Es liegt nicht in dem Zwecke dieser Abhandlung in eine Untersuchung der von den einzelnen Gemeinden der zweiten und dritten Gruppe beliebten Aenderungen etnzutreten und das religionsgesetzwAjz zem in unserer Abhandlung über „VyMHSMMNeformen" (in Nr. 96 u. f. des" vorigen Jahrgangs dieser Zeitschrift) Veranlaffung genommen, varzuthun, wie die Reform des Gottesdienstes zu einem Schiboleth für die Reform überhaupt geworden und von vornherein den Boden des Religionsgefetzes verlassen hat. Wir haben aus den religionsgesetzlichen Quellen nachgewiesen, wie die Veränderungen, welche an der hergebrachten Liturgie vorgenommen werden, als Beseitigung des Kol-Nidre, der Piutim, Megillath u. f. w., in hohem Grade gesetzwidrig und darum null und nichtig sind. Wir beziehen uns an dieser Stelle auf das dort Hervorgehobene, können aber die Bemerkung nicht zurückhalten, daß der Großherzogliche Oberrath seines bedeutungsvollen Amtes nicht wohl gewaltet haben würde, wenn diese Religionswidrigkeiten in den 37 Reformgemeinden des Badischen Landes nicht ohne seine Einsprache oder gar mit seiner Einwilligung eingeführt worden wären. Er hätte dann nicht für „die Aufrechterhaltung echter israelitischer Grundsätze" gesorgt, hätte nicht darüber gewacht, „daß sie gelehrt und verbreitet werden", hätte namentlich es unterlassen „den Kultus in seiner Reinheit und den Wandel der Israeliten gottgefällig zu erhalten." „Die Abweichungen vom Althergebrachten sind hier (in den Reformgemeinden) so mannigfacher Art", heißt es in der vorliegenden Schrift, „daß es zur Gewinnung einer klaren Anschauung geboten erscheint, dieselben für jede dieser Gemeinden besonders darzustellen." Und in der That haben Willkür und Laune anscheinend in den siebenunddreißig Gemeinden mit roher Hand und unverudiaem Sinne das Heiltgthum des jüdischen lgen ^teihe Mi Jahrenkein Großh. - Oberrath um das uMe unvernünftige Treiben gekümmert haben. Als ob die Synagoge ein Tummelplatz für die vermeintlichen ästetischen Launen der maßgebenden Persönlichkeiten in der Gemeinde wäre und die altehrwürdige Liturgie nur dazu dienen müßte, von dem kritischen Hochmuthsdünkel unwissender, halbgebildeter und unvernünftiger Reformatoren zerfetzt zu werden, so ist dort gewirthschaftet worden. Wenn man nach einem abschreckenden Beispiel für die Reform des Gottesdienstes sich umschauen wollte, so böte sich vielleicht kein geeigneteres Bild dar, als der heillose Wirrwarr, den die Neuerungswuth in diesen 37 badischen Gemeinden angerichtet hat. Wir glauben uns nicht in der Voraussetzung zu irren, daß an manchen Orten die Veränderungen seitens reformsüchtiger Rabbiner oder Vorstände einfach dekretirt sein mögen, indem dem Cantor brevi manu die Weisung erthetlt wurde, dieses oder jenes auszulassen, ohne daß man die Gemeinde selbst befragt hätte, ob sie denn mit dieser Neuerung auch einverstanden wäre. Sie würde gleichwohl von der Theilnahme an dieser Verschuldung nur dann zu

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