Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 31 (1890)
- Issue
- Heft 34 (1.5.1890)
- Date
- 1890-05-01
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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599 und wie weit das so Errungene in alle Ewigkeit hineinreicht, rvnn ub'*yh orfcnji D’ö’on '2' 'n jnv. Und wenn die Reihen dieser Wackeren sich lichten, dann heißt es mit doppelter Kraft und gesteigerter Begeisterung an ihre Stelle treten. Die Befriedigung an solchem Dienste für unsere heiligsten Anliegen, diese bw nnta», die wahre Freude mit der Erfüllung unserer Lebensaufgabe, sie ist der Talisman, der selbst mv nrw, über den Tod hinaus neue Hoffnung und neues Leben verheißt. Dann wird, wie auf nua nnx sofort D’tmp folgt, auch der Tod unserer Großen die Sammlung aller Braven und Wackeren zur Folge haben, welche demselben hohen heiligen Ziele entgegenstreben. Der edle Wetteifer, den das glänzende Beispiel des Verklärten dann noch wo nrw, nach dem Tode in einer sonst nie geahnten Weise weckt, wird uns würdigen unser Scherflein zur Verwirklichung des Wortes unserer Weisen beizutragen: orrrDö nnv jnn’Da D’pns d^hj. „Größer sind die Gerechten in ihrem Tode als in ihrem Leben." Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Darmftadt. Im Hessenlande, welches durch die Wahl von Pickenbach und Genossen im neuesten Wahlkampfe eine .so traurige Berühmtheit erlangt hat, ist von der Großherzoglichen Negierung der folgende Erlaß publizirt worden: „Polizeiwidrige Angriffe s gegen Israeliten betreffend. Eine schmerzliche Erfahrung hat gelehrt, daß die unwürdigen und strafbaren Unternehmungen, welche sich der Pöbel in einem deutschen Orte gegen die Rechtssicherheit der Israeliten erlaubt hat, als ein ansteckendes Beispiel auch auf andere deutsche Orte zu wirken vermochte, so wenig auch dieses in einem Zeitalter hätte erwarten sollen, in welchem man mit Aufklärung und liberalen Gesinnungen so gerne zu prunken pflegt. „In dem Umfange des Großherzogthums haben zwar bisher nur noch wenige und unbedeutende Unordnungen dieser Art stattgefunden, und bei den stattgefundeneu hat man die angenehme Bemerkung zu machen Gelegenheit gehabt, daß kein solider, rechtlicher Bürger und kein achtbarer Familienvater Antheil genommen hat; es bleibt aber immer heilige Pflicht der höchsten Staatsregiernng, durch kräftige Maßregeln dem ferneren Entstehen aller solcher Unordnungen vorzubeugen und dadurch den Schutz der Rechte zu bewähren, auf welchen jeder Staatsangehörige, ohne Unterschied der Religion und des Standes, gleichen Anspruch hat. „Aus dieser Rücksicht haben Seine Königl. Hoheit der Grobherzog gnädigst zu verordnen geruht, daß in Zukunft für! jeden Schaden, welcher den Israeliten, bei Zusammenrottungen und Aufläufen, zugesügt werden würde, die Gemeinden, vorbehaltlich ihres Rückgriffs gegen die Schuldigen verantwortlich sein sollen. „Indem man diese allerhöchste Entschließung hierdurch zur Kenntniß des Publikums bringt, bemerkt man zugleich, daß man auch ferner vorzüglich darauf rechne, daß die Familien - Väter fortfahren werden, ihre Hausangehörigen, Kinder, Untergebene und Dienstboten auf das Unvernünftige und Verächtliche solcher Ausbrüche des Haffes, oder eines gefährlichen Muthwillens aufmerksam zu machen, und man glaubt, daß der vernünftige Theil des Publikums in jener Entschließung ein kräftiges Mittel zur Unterstützung der häuslichen Zucht erkennen werde, indem nunmehr auch der Unbesonnenste begreifen lernen wird, daß die nachtheiligen Folgen der Störung der öffentlichen Ordnung nicht die ausgewählten Opfer treffen, sondern vielmehr auf ihn selbst und auf diejenigen zurückfallen werden, mit welcher er innig verbunden ist. Aus besondrem allerhöchsten Aufträge. Großherzoglich Hefs. Geheimes Staats-Ministerium, v. Grolman. v. Wreden. Freiherr v. Gruben." Bravo! ruft gewiß ein Jeder, der dies liest. Rur schade, daß das Datum des Erlasses geeignet ist, unserer Freude eineu Dämpfer aufzusetzen. Denn obige Veröffentlichung ist nicht etwa eine Frucht der' tumultuarischen Wahlversammlungen im Heffeulande oder der neuerlichen Ausschreitung des Wiener Janhagels, sie wendet sich nicht etwa an die „aufgeklärte" Bevölkerung am Schluffe dieses neunzehnten Jahrhunderts — weit entfernt! Nicht achtzehnhundertneunzig, sondern achtzehnhundertneunzehn ist sie erlassen worden, und so wollen wir denn das merkwürdige Schriftstück durch das Datum: „Darmstadt, den 4. September 1819" vervollständigen und uns der Hoffnung hingeben, daß die heutigen Regierungen, was Gerechtigkeitsliebe und wirksamen Schutz aller^Unterthanen anbelangt, hinter den Anschauungen von 1819 nicht allzuviel zurückbleiben mögen! (A. Z. d. I.) (Unsere weise und gegen alle Confessionen gleich gerechte hessische Regierung steht Gott Lob und Dank auch heute noch auf demselben Standpunkte, wie zur Zeit des erwähnten Erlasses. In diesem Sinne hat sich erst vor einigen Jahren Sr. Kgl. Hoheit der Großherzog, den der Allgütige