Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 31 (1890)
- Issue
- Heft 33 (28.4.1890)
- Date
- 1890-04-28
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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583 Wunden zu heilen", oder m. a. W. die doch gewissermaßen ideale Stellung eines Geistlichen lasse sich mit dem rauhen Kriegshandwerke nicht vereinigen, auf die israelitischen Theologen ebenso anzuwenden wie auf die anderen Konfessionen. — Einen übermäßigen Andrang zum Nabbinatsfache glauben wir durch ein derartiges Gesetz nicht befürchten zu müssen; die Rabbinerseminare müßten eben durch eine strenge Aufnahmsprüfung, welche die Eintreteuden zu bestehen hätten, dafür Sorge tragen, daß nur solche Elemente Ausnahme fänden, die für das Rabbinatsfach geeignet wären. — Es würde uns sehr freuen, wenn unser Vorschlag bei den orthodoxen deutschen Rabbinern recht viel Anklang finden würde. U. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Berlin im April. Um die Schwierigkeiten zu schildern, welche bei stärkerer Mischung der Konfessionen dem Unterrichtsbetriebe erwachsen, sagte Kultusminister Goßler in der letzten Schuldebatte nach dem parlamentarischen Berichte: „Vor einigen Jahren war eine altgläubige Rabbinerdeputation bei mir, um eine Verlegung eines Abiturientenexamens zu verlangen wegen jüdischer Feiertage. Es handelte sich um 5—6 jüdische Abiturienten, die an diesen Tagen nicht schreiben können. Aus dem mir vorgelegten Reiseplan der Schulräthe ergab sich die Möglichkeit, den Termin zu verlegen. Darauf erklärten die Rabbiner, die Schüler würden frustriren, ich erwiderte, dann müßten sie ein halbes Jahr länger auf der Schule bleiben." Der jüdische Feiertag, um den es sich handelte, war, wie der „A. Z. d. I." berichtet wird, der Versöhnungstag, und die Bitte der Rabbiner um Verlegung des Prüfungstermins ist unerfüllt geblieben, weil die Einsicht des Reifeplans der Schulräthe die Unmöglichkeit einer Verlegung dargethan habe. Ja, ist denn dem Herrn Minister Nr. 7 der „Uebereinkunft zwischen den deutschen Slaatsregierungen in Betreff der Maturitätszeugnisse der Gymnasien" (Wiese, Verordnungen und Gesetze . . . I. pag. 392) unbekannt, welche lautet: „Bei jeder mündlichen Maturitätsprüfung ist ein Regierungskommissarius zugegen. Derselbe hat die Zeugnisse mit zu vollziehen. Es ist zulässig, ausnahmsweise auch den Direktor des Gymnasiums zum Regierungscommissarius zu bestellen. . ." Es wäre also ein Leichtes gewesen, die jüdischen Schüler vor einer Verletzung ihrer religiösen Pflichten zu bewahren. Man hat es nicht gethan, man hat sie vor die Alternative gestellt, ein halbes Jahr zu verlieren, oder ihre religiöse Ueberzeugung zu opfern und — man hat gesiegt! „Darauf haben sie die Arbeiten geschrieben und das Examen gemacht. (Heiterkeit rechts)." Diese Bemerkung des Herrn Ministers muß Jedermann, mag er gläubig sein oder nicht, dem jüdischen Glauben angehören oder dem christlichen, mit tiefem Bedauern erfüllen. Denn sie kann den Anschein erwecken, als freue sich der Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten über diesen Ansgang der Angelegenheit, das heißt darüber, daß durch äußeren Zwang sechs jüdische Schüler veranlaßt worden sind, den heiligsten Geboten ihrer Religion untreu zu werden! Und eine solche Vergewaltigung des Gewissens erweckt Heiterkeit rechts? Würden die Mitglieder dieser Partei auch so heiter gestimmt worden sein, wenn ihnen der Minister berichtet hätte, ein jüdischer Arbeitgeber habe einen Christen, der an einem hohen Feiertage des Kirchenbesuchs wegen die Arbeit versäumen wollte, vor die Frage gestellt, sein Brod zu verlieren, oder sein Werk zu verrichten, und der Christ habe gearbeitet? Allenftein Am Dienstag den 1. April feierte der Religionslehrer und Prediger Herr Sturmann sein 25jähriges Amtsjubiläum in der Gemeinde Osterode (Ostpreußen). Die Anerkennung und Ehrenbezeugungen, die dem Jubilar von Seiten seiner Gemeinde, seiner frühern und gegenwärtigen Schüler, Freunde und Amtsgenossen dargebracht wurden, legten Zeugniß ab, von der Liebe, Verehrung und Hochachtung, welche der Jubilar in Folge seiner segensreichen Wirksamkeit in allen Zweigen seines Berufes, in vollstem Maße sich verdient gemacht hat. Die ganze Gemeinde hatte an diesem Tage den freudigsten Antheil genommen. Vormittags 9 Uhr versammelten sich sämmtliche Schulkinder im Hause des Jubilars und beglückwünschten ihren geliebten Lehrer in zwei für die Feier verfaßten Gedichten, vorgetragen von einem Knaben und einem Mädchen, unter Ueberreichung eines seidenen, silberbetresten Talis. Eine aus früheren Schülern bestehende Deputation feierte ihren einstigen Lehrer in einer schönen Ansprache und Ueberreichung einer herrlich ausgestatteten Adresse, in welcher ein Werthpapier eingefchlofsen war. Um 12 Uhr erschien der Vorstand und überbrachte im Namen der Gemeinde dem Jubilar die herzlichsten Glückwünsche und überreichte demselben