Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 31 (1890)
- Issue
- Heft 32 (24.4.1890)
- Date
- 1890-04-24
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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566 Behörde „irgend welche Erörterungen über den vorwürfigen Gegenstand" nicht gepflogen habe, und die Rabbiner von Karlsruhe, Mannheim und Heidelberg, welche Mitglieder des Oberrathes sind, haben sich, wie Herr Einstein bezeugt, vorerst gutachtlicher Aeußerungen enthalten. Man hat wahrscheinlich das amtliche Material auch zu dem Zwecke zur allgemeinen Kennntnißnahme zu bringen sich beeilt, um die Israeliten Badens auf gewisse Amtshandlungen des Oberrathes vorzubereiten und in einem gewissen Sinne für diese kommenden oberrathlichen Erlasse Stimmung zu machen. Es spricht hierfür auch das „Nachwort", mit welchem Dr. Mayer die Zusammenstellung der Erhebungen dem Publikum zuführt. Dieses Nachwort, welches die Hälfte der ganzen Schrift bildet, dürfte wohl als deren eigentlichster Inhalt zu betrachten sein, *pD mpyo ist hier augenscheinlich der offiziösen Veröffentlichung rftnn gewesen. Wenn man in Erwägung zieht, daß die drei Rabbiner DDres. Schwarz, Steckelmacher und Sondheimer, wie sich aus der vorliegenden Schrift ergibt, ausgesprochener Maßen der weitgehendsten Reform angehören, da ihre Gemeinden, Karlsruhe, Mannheim und Heidelberg zu jenen zwölf zählen, welche ihrem Gottesdienste die sogenannte „Mannheimer Gebetordnung" zu Grunde gelegt haben, und ferner, daß diese drei geistlichen Herren mit dem andern theologisch gebildeten Oberrathsmitgliede in der speziell religiöse Angelegenheiten behandelnden Konferenz des Oberraths allein entscheidende Stimmen führen, während der landesherrliche Kommissär und die weltlichen Mitglieder hierin nur ein berathendes Votum abzugeben haben, so wird man gewiß nicht fehlgreifen, wenn man für die voraussichtlichen Verordnungen auf dem Gebiete des Gottesdienstes den Geist der Reform als maßgebend voraussetzt. Es kommt hierzu aber auch der Umstand, daß Herr Dr. Mayer in diesem großen Nachwort viele kuriose Ansichten zum Nutzen und Frommen der Reform zu Markte trägt, sich also im Prinzip keineswegs im Gegensatz zu seinen reformistischen geistlichen .Kollegen im Oberrath befindet. Wir haben diesem Nachwort darum ein ganz besonderes Augenmerk zuzuwenden und werden dabei dem Wunsche seines Verfassers umsomehr entsprechen, als derselbe ausdrücklich erklärt, er werde jede sachliche Kritik feiner Ausführungen mit Dank aufnehmen. Baden zählt 150 israelitische Gemeinden und zwar 79 mit weniger als 100, 42 mit 100 bis 200 und 29 mit über 200 Seelen. Diese 29 größten Gemeinden zählen zusammen 15,910 jüdische Seelen, welche wohl die Hälfte der gesammten jüdischen Bevölkerung ausmacheu. Die vorliegende Schrift hat die Gemeinden in drei Gruppen hinsichtlich des Gottesdienstes zusammengefaßt: a) mit unverändertem, b) mit theilweise reformirtem und e) mit gänzlich reformirtem Gottesdienste. Die Gruppe e) besteht aus den 10 Großgemeinden Mannheim, Karlsruhe, Heidelberg, Bruchsal, Pforzheim, Bühl, Offenburg, Emmendingen, Freiburg, Konstanz und den beiden kleineren Ladenburg und Rastatt. Die Gruppe b) umfaßt 25 Gemeinden, darunter 7 Großgemeinden; die Gruppe a) zählt 113 Gemeinden, darunter 12 Großgemeinden. Wenn man die Gruppen b) und c) als die Reform und die Gruppe a) als die Orthodoxie Badens betrachtet, so ergibt sich', daß von den 150 Gemeinden des Landes 37 der Ersteren und 113 der Letzteren angehören. Hierbei darf aber nicht übersehen werden, daß in Karlsruhe, welches der Reform zugezählt ist, sich eine von der badischen Laudesjudenschaft scparirte orthodoxe Gemeinde befindet und ebenso auch in Mannheim die orthodoxen Juden einen besondern Gottesdienst pflegen. Die 12 orthodoxen Groß-Gemeinden zählen insgesammt 3600, die 17 Reform-Groß-Gemeinden 13310 Seelen, (die Orthodoxen in Karlsruhe und Mannheim sind allerdings hierin mitbegriffen.) Es läßt sich demnächst nicht verkennen, daß wenn auch die Reform g e mein den nur den vierten Theil der Gemeinden ausmachen, dennoch wohl die Hälfte der Gesammtkopfzahl auf einen reformirten Gottesdienst angewiesen sind. Ob und wie große Minoritäten Orthodoxe in den 37 Reformgemeinden — außer Karlsruhe und Mannheim — vorhanden sind, entzieht sich unserer Kenntniß. Die den Synagogenräthen zugegangenen Fragebogen scheinen zehn Rubriken enthalten zu haben: Die Gebetordnung an Sabbat und Feiertag, Trennung des Morgen-Gottesdienstes an diesen Tagen in einen Früh- und Hauptgottesdienst, die Hafthora, die Bar-Mizwa, die Konfirmation, die Seelenfeier, Jugend-Gottesdienst, Synagogen-Gesang, Synagogen-Heizung, die Mittel zur Hebung des Gottesdienstes und zur Förderung der Thetlnahme an demselben. Wir werden aus diesen Rubriken die bemerkenswerthen Punkte einer nähern Betrachtung unterziehen. (Fortsetzung folgt.)