Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 31 (1890)
- Issue
- Heft 27-28 (3.4.1890)
- Date
- 1890-04-03
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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7 ’ ■'■vzrvr 486 erstand. So sei auch ihm nach dem großartigen Wirken seines unvergeßlichen Vorgängers die Annahme der Stelle leicht gemacht; daß es einen Rabbiner Hirsch nicht wiedergebe, darüber war man sich in demselben Momente klar, als jener große Führer die Augen schloß, an ihn werde man nicht die Forderung stellen, daß re die Thaten eines Hirsch vollführen solle, man werde Nachsicht mit ihm üben. Er finde geschaffene Verhältnisse vor, er habe nur zu erhalten. und er lege das Gelöbniß ab, daß er das ihm anvertraute Gute nach bestem Wissen und Können wahren und erhalten werde, im Sinne seines Vorgängers, daß er bestrebt sein werde, das Gedeihen der Gemeinde im friedlichen Wirken zu fördern. Mit einem Segen für den Kaiser und sein Haus, die Staatsregierung und Regierungsbehörden, den Magistrat der Stadt Frankfurt, die Vorsteher und Mitglieder der Gesellschaft, schloß die Rede, von der der gegebene kurze Auszug, in den wir unmöglich eine Menge geistvoller Midrascherklärungen aufnehmen konnten, nur ein sehr schwaches Abbild gibt. Der gewaltige Eindruck dieser Rede machte sich sowohl in dem lebhaften Amen der Gemeinde als in der unmittelbar darauf folgenden lautlosen Stille bemerkbar, mit welcher man das Anzünden der von der Gemeinde zum Andenken an Rabb. Hirsch ^"sr gestifteten silbernen ewigen Lampe, erwartete. Nach Schluß der Rede begab sich nämlich der Rabbiner, gefolgt vom Vorstande, an die Nordseite der Synagoge, wo die erwähnte Lampe angebracht ist, um dieselbe anzuzünden. Es war dies unstreitig der feierlichste und ergreifendste Moment der ganzen Feier, der die Gegenwartan dieVergangenheit anknüpfte, und der Nachfolger durch diesen Akt dem großen Vorgänger nochmals gleichsam das Gelöbniß leistete, den Geist rege zu halten in der ihm anvertrauten Gemeinde, den jener derselben eingehaucht hat. Dieser Akt wurde durch den Vortrag eines von Vorsänger und Chor gesungenen Liedes, das eigens für heute gedichtet war, begleitet. Nachdem der Rabbiner das Gebet nywn;nun vorgetragen wurden rviny n^n gebetet und Ps. Kap. 150, vom Chor gesungen, schloß die ebenso würdevolle wie erhebende Feier. Das Rabbinat der Religionsgesellschaft zu Frankfurt a. Main ist also wieder besetzt. Die Ehre, Nachfolger Rabbiner Hirschs y'si im Amte zu sein, ist eine, die zu den größten gehört, welche die jüdische Gesellschaft zu vergeben hat. Leicht ist es nicht, diese Würde zu tragen, es treten schwere Pflichten und große Verantwortung an den Nachfolger heran, wenn er auch den Weg durch die Mühewaltung seines Vorgängers geebnet findet. Wir geben uns der Hoffnung hin, daß unser neuer Rabbiner die richtigen Wege einschlagen wird, die zur guten und friedlichen Weiterentwickelung unserer Religionsgesellschast führen, und daß wir alle Ursache haben werden, uns zu dessen Wahl zu beglückwünschen. In diesem Sinne sei ihm auch von dieser Stelle aus der Willkommengruß geboten mit dem Wunsche, daß die gehobene Stimmung, in welcher die Gemeinde seinen Einzug feierte, ihn die ganze Zeit seiner Wirksamkeit hindurch begleiten möge, und daß die Herzen ihm so gewogen bleiben mögen, wie er es verstanden hat, sie sich heute im Sturm zu erobern. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Berlin, 14. März. Am Mittwoch starb hier im Hause seiner Verwandten der Kaufmann, frühere Bauerngutsbesitzer, Moritz Lewy im 71. Lebensjahre. Der Verstorbene wurde im Jahre 1861 im Dorfe Löblau bei Danzig als Ortsvorsteher gewählt, aber von der Regierung in Danzig nicht bestätigt, weil er — Jude war. Bei jeder der dann angeordneten Neuwahlen wurde Lewy immer wieder gewählt und dann erst nach sehr erregten Debatten im Abgeordnetenhanse endlich von der Regierung als erster jüdischer Vorsteher in Löblau bestätigt. Berlin. Zur Illustration der vom Abg. Zelle zur Sprache gebrachten Fernhaltung jüdischer Mitbürger vom Sch öf fen- und Geschworenenamte wird dem „Berl. Tagblatt" aus Breslau folgender Fall berichtet, den dasselbe ohne Gewähr der Richtigkeit wiedergibt. Ein Schöffenrichter in Breslau erkrankt plötzlich; der Aufsicht führende Amtsrichter ordnet die kommissarische Vertretung desselben durch einen Assessor jüdischer Konfession an und berichtet gleichzeitig darüber an den Land-Gerichtspräsidenten Anton, der hierauf, wie folgt, verfügt: Obwohl grundsätzlich Juden kein Kommissorium übertragen werden soll, in dem sie in die Lage kommen, Christen Eid abzunehmen, möge es bei der Dringlichkeit des Falles bei der Anordnung bewenden. Der Assessor, der durch einen Zufall Kenntniß von dieser Entscheidung erhielt, beschwerte sich darüber beim Chefpräsidenten v. Kunowski. von dem ihm der Bescheid wurde: Er habe kein Recht zu der Beschwerde, da er nur durch' Indiskretion Kenntniß von der Sache