Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 31 (1890)
- Issue
- Heft 27-28 (3.4.1890)
- Date
- 1890-04-03
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2446951-2448024-2448052--29792-2477541- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
480 Abraham, der mit den Götzen seines Vaters auch mit diesem selber gebrochen hatte, Abraham hätte an sich selber und an der von ihm erkannten Wahrheit irre werden müssen, wenn es ihm nicht gelungen wäre, für seine Ueberzeugung in seinen Kindern treue Fortarbeiter des von ihm begonnenen Werkes zu gewinnen. Wenn mit ihm auch der Gottesgedanke im Kreise der Menschen begraben worden wäre, so hätte er im Tode noch die Augen vor seinen Eltern Niederschlagen müssen, die er im Leben verlassen hatte, um dem Gottesrufe zu folgen. Nach dieser Verheißung aber wird der Gedanke an die Fortträgerschaft seiner geistigen Errungenschaften seinen Lebensabend nicht mehr trüben.. nana natga *iapn oitoa iton nan nrwv Seine Nachkommen werden nicht ewig Fremdlinge sein. Nach vier Generationen werden sie wieder hierher in ihr von Gott ihnen angewiesenes Heim zurückkommen.6) Dieser Zeit bedarf es noch, um den Gottesgedanken auch in die emoritischen Kreise zu tragen, der Emoriter muß aus Israels wunderbarer Geschichte Gott kennen lernen, sein Sündenmaaß kann erst voll werden, wenn er weiß, daß er gegen Gott sündigt, dem Israel dient. Aus diesem Bewußtsein ergibt sich das Verfügungsrecht Gottes über seine Erde, der den gegen sein Gesetz sich Auflehnenden den Boden, der sie trägt, entzieht, um ihn den treuen Vollbringern seines Willens einzuräumen. Das ist die Antwort auf die Frage: ruErpM »a ihn noa, die Befriedigung des Verlangens nach dem auch von der Mitwelt anerkannten Rechtstitel auf den Erbbesitz seines Landes, wie ihn die Thora enthält. Nach der Anerkennung Gottes, welche der Auszug aus Egypten auch der heidnischen Welt abrang, konnten selbst die emoritischen Völkerschaften nicht mehr zu dem fein Gotteserbe antretenden Israel sprechen: an« ü'öd^. Ihr, die ihr die Thora des Rechts und der Billigkeit zu besitzeu vorgabt, habt nns räuberisch überfallen, um euch unser Land anzueignen. Es ist interessant, zu verfolgen, wie sich dieses Bewußtsein von dem Erbanspruch Abrahams und seiner Nachkommen auf das heilige Land in immer größere Kreise verbreitet hat. Als Abraham für das Grab seiner Frau eine Stätte von dem Landesfürsten erwerben will, spricht er es frei heraus, daß er aienni -u zur Zeit zwar Fremdling, in Wirk- 6) Vier Generationen füllen vier Jahrhunderte aus. Von Adam bis Noach und ebenso von Noach bis Abraham war ein Zeitraum von je 1000 Jahren, in welchen je 10 Generationen lebten. — Eine Generation umfaßte also damals einen Zeitraum von annähernd 1000 Jahren, ruttf niND yiDN und ’V’ZTi ">N sind somit identisch. lichkeit aber der eigentliche, rechtsmäßige Einwohner dieses Landes ist. Aus allen verbindlichen, diplomatischen Formen, die bei dieser Gelegenheit zwischen Abraham und dem Landesfürsten gewechselt werden, merkt man den Widerwillen des Letzteren heraus, Abraham Grundbesitzer im Lande Kanaan werden zu lassen. Wohl wird wie von Macht zu Macht verhandelt, Abraham ist ein Fürst wie Efron, aber jener ist nur ein nhm, ein Gottes-Fürst, d. h. ein solcher, der seine Legitimation nur von Gottes Gnaden hat, während die Söhne Chets „das Volk des Landes" sind, wie wiederholt betont wird. Abraham will nur eine Höhle, welche am Rande des Feldes liegt. Läge sie mitten im Felde, so müßte er auch das vor ihr liegende Stück Feld erwerben, um zu ihr zu gelangen. Durch Betonung dieser ihrer Lage hoffte Abraham den Kauf leichter zu Stande zu bringen. Efron kann dem Abraham seine Bitte nicht wohl abschlagen, möchte aber auch durch ihre Gewährung Abrahams Ansprüche auf den Boden nicht legalisiren. Er ist deßhalb höflich, geht noch einen Schritt weiter als Abraham selbst, verkauft ihm nicht nur die Höhle, sondern auch das ganze Feld mit jedem Baum, der auf dem ganzen Umfange des Feldes sich vorfand, knüpfte aber die Bedingung daran, Abraham dürfe dieses Feld nie an bauen, und sich als Grundbesitzender, Ackerbautreibender, Landesangehöriger geriren, sondern er müsse das Feld wie die Höhle nur als Erbbegräbniß ansehen und behandeln! nun«1? Dmas1ia uw myoni r.nrn ap .nn »ja nso Und doch hat der Landesfürst gerade durch diese vorsichtigen Cautelen seine und seines Volkes wahre Herzensmeinung verrathen. Sie wären weniger vorsichtig gewesen, wenn sie den abrahamitischen Ansprüchen jede Berechtigung im Herzen versagt hätten. Als daher die aus Egypten Erlösten durch die Meeresfluthen ihrem Lande entgegenzogen, erfaßte die Bewohner Peleschets Schrecken, die Fürsten Edoms waren betroffen, die Führer Moabs ergriff Zittern, es erbebten alle Bewohner Kanaans und dieser Schreck bildete den Grundton des Lieds, mb ches die ihr Erbe antretenden Befreiten am Meeresufer sangen, weil er die Documentirung ihres von Gott verbrieften Rechtsanspruchs war.7) 7) Im Philisterland, dem zeitweiligen Aufenthalt Abrahams und Jizchaks, wußten es die Bewohner, in Edom und Moab hatten wenigstens die Fürsten und Führer von dem Anspruch des Gottesvolkes auf ihr Land Knnde, in Kenaan aber, dem dauernden Aufenthalt der Stammväter, wußten es alle