Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 31 (1890)
- Issue
- Heft 26 (31.3.1890)
- Date
- 1890-03-31
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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471 umherirren, und der ganze Gottesdienst ihm ein versiegeltes Buch werden könnte. Leipzig. Der sächsische Juftizmlnifter, Herr v. Abeken, lehnte die Beantwortung der Interpellation Bebel: „Ist es wahr, daß seit Einführung der neuen Gerichtsverfassung (1. Oktober 1879) kein einziger jüdischer Referendar, beziehungsweise Assessor zum Richteramt zugelassen worden ist?" im Namen der Staatsregierung mit folgenden Worten ab: „Die Belegung eines Referendars mit dem Richtereide macht sich uothwendig, wenn derselbe zeitweilig zu einzelnen gerichtlichen Geschäften verwendet werden soll. Wegen Verwendung eines Referendars hierzu und wegen der Bewilligung einer Remuneration dafür hat, wie in Anstellnngs- und sonstigen Personalsachen, die Anstellungsbehörde innerhalb der von den Gesetzen gezogenen Schranken nach Ermessen zu verfügen, und die Gründe, aus denen eine solche Verfügung, auf welche Niemand ein persönliches Recht hat, dann Einzelnen versagt wird, entziehen sich, wie in der Regel, der Mittheilnng an den Betheiligten selbst, so auch der öffentlichen Besprechung. Die Regierung muß daher, indem sie bestreitet, daß sie durch Entschließungen in Personalsachen der in der Interpellation gedachten Art mit einem Reichs- oder Landesgesetz in Widerspruch getreten sei, die Beantwortung der Interpellation ablehnen." Herr Bebel wird sich wohl mit dieser ausweichenden Antwort nicht beruhigen, sondern die Sache iin Reichstage nochmals zur Sprache bringen. Oesterr. - Ungar. Monarchie. Wien. Das „Deutsche Montagsblatt", welches von dem sauberen Diosknren paare Vetter und Pattai redigirt wird, hat seinen Lesern eine neue Lüge mitgetheilt, nämlich daß Professor Wünsche, welcher seinerzeit bei dem Prozesse Rohling-Bloch für Letzteren Partei ergriffen und auch dem von Rohling zurückgewiesenen Schiedsgerichte beigezogen werden sollte, ein getaufter Jude sei. Daß diese Mittheilung schamlos erlagen, weiß jeder, der mit der von Dr. Kopp herausgegebenen Schrift „Zur Judenfrage nach den Acten des Prozesses Rohling-Bloch" vertraut ist. Dort heißt es Seite 42: „Dr. Wünsche ist geboren am 22. Juli 1838, getauft am 26. Juli 1838, sein Vater Carl Gottlieb war Gartenbesitzer und Schuhmacher. Dieser Vater ist geboren am 2. November 1804, getauft am 4. November 1804, sein Vater war Häusler und Schuhmacher." Diese beiden Taufscheine wurden dem k. k. Wiener Landesgerichte vorgelegt, was; Herrn Dr. Pattai als Vertreter der gegnerischen Prozeßpartei unmöglich ein Geheimniß sein kann. Doch diesen Antisemiten kommt es auf eine oder zwei Lügen mehr nicht an. Lö.r. Prag. In einer letzten Sitzung der israel. Cultusgemeinde-Repräsentanz stellte die Rabbinats- Commiffion einstimmig ihre die Uebernahme des Oberrabbinats seitens des Herrn Dr. Ehrenfeld betreffenden Anträge, die sämmtlich von den Repräsentanten et nfttm m ig angenommen wurden. Wir veröffentlichen nachstehend aus denselben die das Allgemeine intcressirende Punkte: Der Herr Oberrabbiner hat die Pflicht und das Recht, die rituellen Gemeinde-Einrichtungen (Religionsschule, Mikwa, Schechita, Verkauf von Koschersleisch u. s. w.) in Bezug auf ihre Uebereinstimmung mit den Anforderungen des Religtonsgesetzes zu überwachen. Aenderungen des derzeitig bestehenden Zustandes bedürfen der Genehmigung der Repräsentanz. Bekanntmachungen des Oberrabbinats in rituellen Angelegenheiten bedürfen keines Visums, doch soll demselben mitgetheilt werden, daß es erwünscht sei, beabsichtigte Kundmachungen vor deren Publication dem Präses bekannt zu geben. Die Anerkennung der Befähigung und Eignung zur Ausübung religiöser Functionen, insoweit sie nach dem Religionsgesetze erforderlich ist, z. B. bei Schochtim, Maschgichim u. s. w., sowie die Verleihung religiöser Titel (Chower, Morenu u. s. w.) erfolgt durch den Herrn Oberrabbiner. Ständige Rabbinats-Assessoren werden nicht ernannt. Bei jenen religiösen Acten, bei denen nach dem Religionsgesetze ein Collegium (Get, Chaliza u. s. w.) erforderlich ist, wird der Herr Oberrabbiner die Beisitzer aus den in Prag befindlichen Talmudgelehrten von Fall zu Fall beiziehen. Bei Anstellung von Lehrkräften für den öffentlichen Religionsunterricht und für die Gemeindc- Religionsschule wird das Gutachten des Herrn Oberrabbiners eingeholt. Der Herr Oberrabbiner wird ersucht, in jenen Synagogen, an denen Prediger nicht bestellt sind, nach Thunlichkeit abwechselnd religiöse Vorträge zu halten. Anläßlich des Amtsantrittes des Herrn Oberrabbiners werden Herr Dr. Tauber und Herr Knöpselmacher ihrer Funktionen als Nabblnamtellvertreter enthoben, ihnen der Dank für ihre geleisteten Dienste und die Erwartung ausgesp-ocheu, in künftigen Fällen wieder aus ihre Dienste rechnen zu können.