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Der Israelit · 1890-03-31 · Heft 26 (31.3.1890) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
31 (1890)
Issue
Heft 26 (31.3.1890)
Date
1890-03-31
Page
– (sequence 10)
Language
German
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470 In unferm Internat sind von October 1888 bis April 1889 27 Schüler, und vom April bis October 1889 21 Schüler verpflegt worden. Außerdem wurde noch ein ortsansässiger Schüler durch baare Zuwendungen unterstützt. Zu Ostern 1889 verließen 8 Schüler die Anstalt mit dem Zeugniß der Reife. In den letzten 10 Jahren sind insgesammt 75 jetzt im Amte befindliche Lehrer aus unserm Seminar hervorgegangen. Neu ausgenommen wurden Ostern 1889 4 Schüler in die Präparande und rückten 5 Schüler in das Seminar aus. Wir müssen hier leider die traurige Thatsache conftatiren, daß wir uns genöthigt gesehen haben, von 30 Neuanmeldungen zu Ostern 1889 27 lediglich aus dem Grunde abzuweisen, weil von den Betreffenden der erforderliche Zuschuß zu den Unterhaltungskosten nicht geliefert werden konnte. Wir möchten es doch gar zu gern, daß es in unserer Macht stände, Jünglingen, die besonders geeignet erscheinen, vollständige Freistellen gewähren zu können; aber unsere Mittel reichen eben nicht aus und legen wir es deßhalb unfern wohlhabenden Glaubensgenossen dringend ans Herz, uns durch hochherzige Zuwendung von Capitalien dazu in den Stand zu setzen. W uu wirschen, welche Erleichterungen die staa:! che . Seminare den ciutretendeu Zöglingen gewähren, wie denselben dort freie Wohnung, Heizung, Lieht 2C. neben baarer Unterstützung zu Gebote stehen, wie der Staat für seine Seminare schöne, große und würdige Gebäude herrichtet, so müssen wir es als eine unabweisbare Ehrenpflicht unseren Glaubensgenossen ans Herz legen, diesem uns staatlicherseits gegebenen hohen Beispiele zu folgen. Wir sind dabei allein auf unsere eigene Kraft angewiesen und deßwegen eben müßte Jedermann seinen besonderen Stolz darin setzen, einen Verein wie den unserigen kräftigst zu unterstützen. Dann dürfte es uns vielleicht bald vergönnt sein, unseren sehnlichsten Wunsch nach Errichtung eines eigenen Hauses sich verwirklichen zu sehen. Hannover, 27. März. Der soeben ausgegebene Bericht über die hiesige Religionsschule enthält in den einleitenden Worten, mit welchen der Schulvorstand denselben begleitet, manches auch für andere Gemeinden Beherzigenswerthe, so daß deren Mittheilung nicht als ungeeignet erscheinen dürfte. Der Schulvorstand schreibt: Wenn dieser Bericht auch im Ganzen erfreulichere Wahrnehmungen zu konstatiren vermag, so i klingen doch durch denselben Klagen hindurch, welche schwerwiegend genug erscheinen, um uns zu veranlassen, auf sie auch unsererseits die Aufmerksamkeit zu lenken. Auch wir können uns der Wahrnehmung nicht verschließen, daß über das Maß des religiösen Wissens, welches als das für den Israeliten unentbehrlichste anzusehen ist, bei recht Vielen die irrigsten Anschauungen verbreitet sind. Den sprechendsten Beweis dafür bietet der Umstand, daß nach dem Schnlberichte die Zahl der die Religionsschule besuchenden Kinder (212) kaum etwas mehr als ein Drittel sämmtlichcr schulpflichtiger Kinder unserer Gemeinde beträgt. Zwar glauben wir, daß, wenn überhaupt, so doch gewiß äußerst selten in unserer Gemeinde Fälle Vorkommen, wo Kinder ganz ohne Religionsunterricht aufwachsen. Aber jedenfalls geht daraus hervor, daß ein großer Theil unserer Mitglieder entweder die Kinder erst spät der Religiousschule zuführt, was auch die Angaben in den Schulnachrichten über das Durchschnittsalter bestätigen, oder es vorziehen, denselben Privatunterricht zu Hause ertheilen zu lassen. Daß bei letzterem gewöhnlich nicht darauf Bedacht genommen wird, den an der öffentlichen Religionsschule erthcilten Unterricht vollständig zu ersetzen, sondern dabei nur die Absicht obwaltet, die dem Religionsunterrichte zuzuwendende Zeit auf ein möglichst geringes Maaß zu beschränken, wird von Niemandem, der die Verhältnisse kennt, bezweifelt werden. Um die Kinder vor vermeintlicher Ueberbürdung zu schützen, beschränkt man sich oft auf etwas Biblische Geschichte und einige Religions- und Morallehren, während der hebräische Theil des Unterrichts sehr zurückgedrängt oder ganz hinausgedrängt wird. Es ist eine gesetzliche Forderung, die im Gesetze (Allgemeine Bestimmungen vom 15. Oct. 1872, § 15) allerdings nur für den evangelischen Religionsunterricht ausgesprochen wird, aber sach- und vernunftgemäß auf jeden Religionsunterricht anzuwenden ist, daß durch ihn die Kinder befähigt werden sollen, die heilige Schrift selbstständig zu lesen und am Leben sowie am Gottesdienste der Gemeinde lebendigen Antheil nehmen zu können. Für den jüdischen Religionsunterricht bedeutet dieses, wie auch in dem Berichte hervorgehoben wird, Kenntniß der Thora und des hebräischen Gebetbuches, was auch durch die Schulordnung für die jüdischen Schulen vom 5. Febr. 1854 (§§ 9 u. 33) gesetzlich festgestellt ist. Das Außerachtlassen dieser Forderung ist eine schwere Gefahr für die Zukunft unserer ganzen Gemeinde. Was für ein Bild würde z. B. in späterer Zeit das Gotteshaus bieten, wenn der größte Theil seiner Besucher, kaum des Hebräischen kundig, im Gebetbuche wie in einem fremden Lande

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