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Der Israelit · 1890-03-31 · Heft 26 (31.3.1890) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
31 (1890)
Issue
Heft 26 (31.3.1890)
Date
1890-03-31
Page
– (sequence 9)
Language
German
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XXXI. Jahrgang. Beilage ju M 26 d-s „Israelit" & „Ieschurun". Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Berlin, im März. Ein Gegenstück zu dem „Fall Boretius" ist die Zurückweisung einer jüdischen Schülerin durch Frl. Agnes v. Schmidt, Vorsteherin der höheren Töchterschule Halleschestraße 20. In einem Briefe an die Mutter des Kindes schreibt die Leiterin der Schule, daß sie sich im Lause des verflossenen Winters anläßlich einer Anfrage der Behörde verpflichtet habe, hinfort nur noch christliche Schülerinnen aufzunehmen. Unter der Behörde kann nur die städtische Schuldeputation verstanden sein, welche in dem Fall Boretius bereits eine Haltung zeigte, die für die meisten Berlinerschier unbegreiflich war. Trotzdem aber darf man mit einiger Spannung der Veröffentlichung der Motive entgegensetzen, welche die Behörde veranlaßt haben, von Frl. v. Schmidt eine Verpflichtung über die Zurückweisung jüdischer Schülerinnen einzufordern oder doch entgegenzunehmcn. Frankfurt a. M. Die hiesige Arnsburgerschule veröffentlicht soeben ihren Bericht über das abgelaufene Schuljahr. Wir entnehmen demselben, daß die Anstalt von 721 evangelischen, 369 katholischen und 11 israelitlschen Schülern besucht war. Spenden gingen der Schule im Betrage von 1330 Mark zu; dieselben stammen durchwegs von Menschenfreunden israelitischen Glaubens. Cassel, 18. März. In der gestrigen Sitzung der 1. Strafkammer fand die Verhandlung in der Strafsache des Rechtsanwaltes Hirsch gegen den Redacteur Ludwig Werner statt. Derselbe hatte in einem Artikel seines Blattes dein Kläger den Vorwurf gemacht, in einer vor beiläufig 10 Jahren bei dem Amtsgericht Hofgeißmar anhängig gewesenen Prozeßsache über 30 Mark Mehrgebühren erhoben zu haben, als ihm gesetzlich zukamen. Auf eine Klage des Beleidigten hatte die Staatsanwaltschaft wegen des bei diesem Falle vorwaltenden öffentlichen Interesses Anklage bei dem Schöffengericht erhoben. Da sich bei der Verhandlung die gänzliche Grundlosigkeit des gemachten Vorwurfes herausgestellt und das Gericht festgestellt hatte, daß der Angeklagte nicht etwa, wie er zu seiner Verteidigung vorschützte, in Vertretung eines öffentlichen Interesses gehandelt habe, sondern dem Kläger eine wissentliche Hintansetzung seiner Pflichten habe vorwerfen wollen, so wurde zwar die Anwendbarkeit des § 286 des R.-Str.-G. verneint, der Angeklagte aber auf Grund des § 289 zu 50 Mk. Geldstrafe verurtheilt und Veröffentlichung des Tenors des Urtheils im hiesigen Tageblatt ausgesprochen, da der Kläger auf die Publication in dem Blatte des Verklagten verzichtete. Gegen dies Urtheil hatten beide Berufung eingelegt und wurde die Sache, wie erwähnt, gestern in zweiter Instanz vor der 1. Strafkammer verhandelt. Die Berufung des Verklagten wurde auf den Antrag des Staatsanwaltes als unbegründet verworfen, dagegen auf die Berufung des Klägers das schöffengerichtliche Urtheil dahin abgeändert, daß der Angeklagte in eine vierzehntägige Haftstrafe verurtheilt wurde. In den Erwägungsgründen ging der Gerichtshof davon aus, daß neben der Schwere der Beleidigung und der gänzlichen Grundlosigkeit des öffentlich gemachten Vorwurfes bei dem nach dem vorgelesenen Strafregister bereits neunmal wegen ähnlicher Vergehen bestraften Angeklagten eine Geldstrafe nicht am Platze sei, vielmehr eine Freiheitsstrafe einzutreten habe. Hannover. Dem zehnten Jahresbericht des Vereins zur Unterstützung der Schüler der Bildungs- Anstalt für jüdische Lehrer zu Hannover entnehmen wir: Der Verein sieht nunmehr auf ein volles Decennium seiner Thätigkeit zurück und er kann es mit dem wohlthuenden Bewußtsein, der guten Sache nach Kräften gedient zu haben und stets bestrebt gewesen zu sein, dem vorgesteckten Ziele näher und näher zu kommen. Daß uns dieses vergönnt gewesen, verdanken wir nächst der göttlichen Hilfe der opferfreudigen mildthätigen Gesinnung unserer Mitglieder, die uns auch für die Zukunft die Gewähr für ein weiteres, segensreiches Schaffen gibt. Klein haben wir angefangen, wir haben mit Schwierigkeiten aller Art zu kämpfen gehabt, aber unsere Mitglieder sind uns stets treu geblieben und ihnen ist es zu danken, wenn wir gegenwärtig schon den Verein auf einer Stufe sehen, die ihm, so Gott will, bald ermöglichen wird, seine langgehegten Wünsche ernstlich ins Auge zu fassen.

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