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Der Israelit · 1890-03-31 · Heft 26 (31.3.1890) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
31 (1890)
Issue
Heft 26 (31.3.1890)
Date
1890-03-31
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Stadt, und da der Verstorbene die allgemeine Achtung genoß, wurde die Sache sowohl bei den Muhamedanern wie bei den Juden vielfach besprochen. Bis zur Ankunft des neuen Vali, ist derMuchir vorübergehend mit dem Amt des General- Gouverneurs betraut worden. Seine erste Handlung war ein Gerechtigkeitsakt. Er ließ auf gesetzlichem Wege alle diejenigen wegen der bekannten Angelegenheit noch in Haft befindlichen Juden in Freiheit setzen, und ertheilte allen Beamten, die ihnen ein Leid zugefügt hatten, eine schwere Rüge. Er that mehr. Er gab den Civil- und Militär-Administrationen Instructionen von der äußersten Klarheit in Betreff der Anwendung von Gesetzen und Aufrechthaltung der Ordnung, damit in Zukunft keine Gewaltthaten und Mißhandlungen mehr möglich seien gegenüber unseren Glaubensgenossen von Bagdad. Diese Instructionen haben ihre Folgen getragen. Die Muselmänner erlauben sich nicht mehr die Juden auf den Straßen zu niißhandeln, ihre Haltung ist eine friedliche geworden. Um diese plötzliche Wendung nun zu begreifen, muß man immer daran denken, daß die Haltung der Muselmänner gegenüber den Juden von derjenigen der Behörden abhängt. Sobald die Beamten pflichttreu und gerechtigkeitsliebend sind, haben die Juden jener Länder von ihren Landsleuten nichts zu befürchten. Die Verfolgungen brechen niemals urplötzlich aus, und die neuesten Vorgänge beweisen dies wiederum. In der Prozeßangelegenheit stehen nun die Dinge folgendermaßen. Es sind 26 Angeklagte an der Zahl, davon 7 Rabbiner und 19 Notablen. Sie befinden sich zur Zeit alle in Freiheit, natürlich nur provisorisch und gegen Caution, nachdem sie mehr als zwei Monate im Gefängniß geschmachtet. Es ist eine vielleicht allein _ dastehende Thatsache in der Geschichte des türkischen Judenthums, daß die geistlichen Oberhäupter und die hervorragendsten Notablen einer so bedeutenden Gemeinde wie Bagdad mit Gewalt festgenommen und im Gefängniß gehalten wurden während der großen Feste von Rosch-Haschono, Kippur und Sukkoth. Die 26 Angeklagten sollen — so lautet die Anklage — in einer Moschee ihr geistliches Oberhaupt begraben haben oder begraben haben lassen; am Abend der Bestattung einen Aufruhr der Juden gegen die Muselmänner am andern Flußufer veranlaßt, Waffen benutzt oder andere Juden veranlaßt und angespornt haben, Waffen zu benützen gegen die Araber, die es verursacht hatten zu verhindern, daß die Bestattung in dem heiligen Ort ftattfinde! Sie wissen bereits, daß diese Anklage auf keiner andern Basis beruht, als der Aussage , des Hüters des „Cohen", des Hauptes der Gemeinde vom rechten Ufer, Abdallah Zeibac, und seinerzahlreichen Helfershelfer. Sie wissen auch, daß diese falschen Zeugen die Juden gemißhandelt hatten, und daß sogar einige unter ihnen ins Gefängniß wandern mußten, am nächsten Tage aber, auf höheren Befehl frei gelassen wurden. Der Untersuchungsrichter, der Staatsanwalts-Substitut und die anderen Beamten, die von nah und fern in diesem unglaublichen Prozeß betheiligt waren, wissen ganz genau, daß die Anklage von A bis Z falsch ist, daß die Inden nicht die wahren Schuldigen sind, und eben so fest steht es, daß der Vali die Bestattung im „Cohen" zugelassen hatte. Sie j wissen auch ganz genau, daß die Juden von Bagdad keine Waffen besitzen und daß besonders die Rabbiner, jene friedlichen siebenzigjährigen Greise, die ihr ganzes Leben damit verbringen, religiöse Werke zu lesen, ganz unfähig sind, die ihnen zugedachte kriegerische Rolle zu spielen. Die tatsächliche Wahrheit des Gesagten ist anerkannt, und dennoch scheinen die Umstände stärker zu sein als die Wahrheit, und der Ausgang des Prozesses ist noch ganz ungewiß. Es hat sich sogar ein Staatsanwalt gefunden, der in seiner Ansprache die strengsten Strafen gegen die Angeklagten forderte. Diese letztere haben einen christlichen Advokaten angenommen, um ihre Rechte vor dem Gerichtshof zu vertreten. Ich werde Ihnen das Urtheil desselben mittheilen. Asien. Smyrna, 26. Februar. Soeben erfahre sch, daß einer der Gefangenen, welche dem hiesigen Oberrabbiuer ein christliches Kind verkaufen wollten, dem Generalprocurator, einem Armenier, Namens Diran Effendi, vorgeführt worden ist, der, nachdem er den Angeklagten verhört, erklärte, daß kein genügender Beweis vorhanden sei, um eine Anklage gegen ihn zu erheben, und daß selbst, wenn dies der Fall wäre, er gesetzlich nicht verurtheilt werden könnte. Die Lage der Israeliten ist durch diese Angelegenheit bedenklich geworden. Feuilleton. Wallungen. Erzählung von Friedrich Rott. (Fortsetzung.) Als Hugo nach einigen Stunden heimkam, hörte Wildau ihn schon auf der Stiege pfeifen.

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