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Der Israelit · 1890-03-20 · Heft 23 (20.3.1890) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
31 (1890)
Issue
Heft 23 (20.3.1890)
Date
1890-03-20
Page
– (sequence 6)
Language
German
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410 sei zu bedauern, daß der Antrag erst heut und nicht schon nach dem Eingänge des Gutachtens des Medicinal-Collegiums gestellt worden, weil dadurch viel Zeit verloren gegangen sei. Bernstein, der auf die Frage, was er zu dem Vertagungsantrage seines Vertheidigers zu bemerken habe, erwidert hatte: „Ich bitte, daß so beschlossen werdet", unterhielt sich während der Berathuug des Gerichtshofes angelegentlich und anscheinend in recht guter Laune mit seinem Verthcidiger. Nach der Verkündigung des Beschlusses wurde er in die Haft znrückgeführt, während die Zeugen und Sachverständigen entlassen wurden. Die „Breslauer Morgenzeitung" findet es mit Recht bedauerlich, daß die Verhandlung nicht öffentlich dnrchgeführr wird, weil die geheime Durchführung nur dazu dienen könne, „die Türk, Lueger und Böckel zur Bildung von neuen Mären und Schauergeschichten zu ermuntern." Oesterr. - Ungar. Monarchie. Wien, 14. März. Die Herren Vetter, Schnarf, Hawranck, Hörmann, Sauerborn und Polzhofer, sämmtlich „Vereinigte Ehriften", fanden es für nothwendig, heute im Gemeinderathe die Fassung einer Resolution zu beantragen, in welcher die Einführung confessioneller Schulen, doch nur in dem Sinne einer Trennung der christl. Kinder von den jüdischen und ohne Herabdrückung des Bildungsniveaus verlangt werden sollte. Der Gcmeinderath ging ohne viele Umstände über diesen Antrag zur Tagesordnung über. Olmütz, 12. März. Der Großkaufmanu Alois Ferbus aus Mährisch-Neustadt, bekannt als der Häuptling der dortigen Antiseniiten, wurde heute wegen des Vergehens des Wuchers, wobei es sich zumeist um arme Leute handelte, und zwar in zwölf Fällen, vom Kreisgerichre Olmütz zu einem Monate Arrest, einem Fasttage wöchentlich und einer Geldstrafe von 200 fl. zu Gunsten des Armenfonds verurtheilt. Pretzburg, 14. März. Als ein kleiner Beweis dessen, wozu die berüchtigte Reformprcsse fähig ist, möge Folgendes dienen. Das Hetz-Reformblatt „Ecjyeulöseg" läßt sich von Prcßburg schreiben, daß, weil der diesige Oberrabbiner ’"j nicht erlaubte, am oms für die omro im Bcth-Hamidrasch ein sog. „Purimspiel" aufzusühren, dieselben eine St rite beschlossen haben und sämmtliche 300 ü**virD am Purimabeud das hiesige Theater besuchten, ihre That damit moiivirend, daß, wenn der Oberrabbiuer den Jahrhunderte (?) alten Brauch nicht beachtet, sie auch den alten hd’n gegen das Theater für aufgehört erklären!!! Nun sind sämmtliche Einwohner der Stadt Zeugen, daß an dem Allem k e i n w a hres Wort ist und kein einziger i'inn das Theater besucht hat. Auch ist es Lüge, daß im Bcth-Hamidrasch derartige Vorträge gehalten wurden. Das Aufführen des Purimspieles ist lediglich wegen Weigerung eines Mitgliedes unterblieben. Das ist die Manier der Neologen, Lug und Trug ist ihr Dasein, falsche Anklagen uiiö Verleumdungen ihr Wirken. L. G—g. Pesth. Bekanntlich hat die hiesige auth. orthodoxe Gemeinde eine eigne Nttmp mm gegründet, deren Statuten bereits vom Ministerium genehmigt sind. In Folge dieses hat diese Gemeinde um Anweisung eines eigenen Friedhofes angesucht, welches Bittgesuch der Minister des Innern dein hauptstädtischen Magistrat zur Beschlußfassung überschickte. Die hier seit 100 Jahren bestehende mm macht alle Anstrengung, um das Vorhaben der Orthodoxen zu vereiteln, damit dieselbe nicht in die Lage komme, ihr Coucurreuz zu machen. Nun ist es allerdings war und muß es öffentlich anerkannt werden, daß die Pesther Nttmp mm eine der menschenfreundlichsten Institutionen in der österreichisch-ungarischen Monarchie ist, und wäre es allerdings zu bedauern, wenn sie in ihrer humanen Thätigkeit geschwächt würde; allein diese Gesellschaft stieß die Orthodoxen von sich und zwang sie zur Gründung einer Eoncurrenz-Gesellschaft dadurch , daß sie nach einem Paragraphen ihres Statuts nur diejenigen als Mitglieder aufnimmt, welche zugleich auch Mitglieder der Pesther isr. Cultusgemeinde (Reform) sind. Nun kann sie doch nicht verlangen, daß die Mitglieder der orthodoxen Gemeinde sich an die neologe Gemeinde anschließen sollen. Unter diesen Uniständcn kann der orthodoxen Gemeinde die Berechtigung zur Errichtung einer eignen mm und eines eignen Friedhofes auch nicht abgesprochen werden. Das Gesuch der orthodoxen Gemeinde wurde von dem städtischen Verwaltungsausschuß abgewieseu, obgleich der Magistrat den Platz hiezu bereits bestimmt hatte. Es bleibt der Gemeinde nunmehr noch die Appellation an den Minister des Innern offen. P a l ä st i n a. Jerusalem. Der russischen Geistlichkeit, welche die Höhle, worin die Gräber der Propheten Chagi, Sccharjah und Maleachi sich befinden, ankaufeil und auf derselben eine Kirche erbauen wollte, obgleich sie nach einem gerichtlichen Akt schon seit 180 Jahren den Juden als Eigenthum gehört, ist auf die Intervention des Oberrabbiuers von Konftantinopel seitens der tür-

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