Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 31 (1890)
- Issue
- Heft 23 (20.3.1890)
- Date
- 1890-03-20
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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l?D^^E«».W>»«WW^! > JI j tijjjijiii 1)11 J-Mjmjj 409 Die Stiftungs-Section hat die Verwaltung von 21 verschiedenen Stiftungen, deren Casscführung derselben gleichfalls obliegt. Die Eultus-Section hatte eine Jahresausgabe von rund 54.000, die Schul-Section eine solche von rund 101.000, die Stiftungs-Section eine solche von rund 15.000, die Gesammtausgaben der Religionsges. betrugen demnach 170.000 M. Diese Zahlen fuhren ein beredte Sprache und legen Zeugniß ab von dem Umfange der Wirksamkeit der Religionsgesellschaft sowie von der Opferwilligkeit der Mitglieder und der hingcbenden Thätigkeit der Verwaltungsmitglieder, welche ohne Hilfe bezahlter Arbeitskräfte in Anspruch zu nehmen, die sehr bedeutende Arbeitslast bewältigt. Es wurde ferner bemerkt, daß das von Herrn Baron Wilhelm von Rothschild gegründete und unterhaltene, der Religionsgesellschaft unterstellte Georgine Sara von Rothschild'sche Hospital fortfährt, armen Kranken alles das zu gewähren, was die Heilkunde und sorgsame Pflege zu leisten vermag und dadurch eine ebenso wohühälige als gottgefällige Wirksamkeit entfaltet. Auch die unter besonderer Verwaltung und Rechnungsführung stehende jedoch von der Religionsgesellschaft patronisirte Israelitische Volksschule sucht ihre Aufgabe, der Heranbildung der minder Begüterten zu einem gewerblichen Beruf mit aller Hingebung gerecht zu werden und ist bestrebt, ihre Zöglinge nicht allein mit den nöthigen Kenntnissen ausznstatten, sondern auch erziehlich auf sie einzuwirken. Die Generalversammlung nahm den Bericht mit Befriedigung entgegen und schritt dann zu den Ersatzwahlen für die nach dem eingeführten Turnus ausscheidenden Mitglieder des Vorstandes und des Ausschusses. Breslarr, 8. März. Wieder einmal stand heute der Rabbinatsamts-Candidat Max Bernstein von hier vor Gericht. Das Forum, vor deni er sich verantworten sollte, war die unter dem Vorsitz des Landgerichtsdirektors Herzog tagende I. Strafkammer; Vertreter der Staatsanwaltschaft war Staatsanwalt Dr. Schulz; Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Sternberg. Als Zeugen waren geladen: fünf jüdische Knaben, deren Angehörige und der Rabbiner Dr. Rosenthal, sämmtlich von hier. Ferner waren als Sachverständige anwesend der Generalphysikus Professor Dr. Lesser und der Geheime Medicinalrath Professor Dr. Wernicke, dieser als Vertreter des hiesigen Medicinal-Collegiums, das in der Frage, ob Bernstein zurechnungsfähig sei oder nicht, ein Ober-Gutachten zu erstatten hat. Dr. Lesser verneint diese Frage; das Medicinal- Collegium bejaht sie. Aus der Untersuchungshaft vorgeführt, betrat Bernstein die Anklagebank. Sein Gesicht ist glattrasirt und recht hager. Dagegen war der Ausdruck im Gegensatz zu früher heiter und zuversichtlich. „Sie sind am 25. October 1864 geboren? fragte der Vorsitzende. Bernstein bejahte. „Am 21. Februar 1889 sind Sie wegen Körperverletzung zu drei Monaten Gefängniß verurtheilt worden. Rechtskräftig ist dieses Erkenntnis noch nicht. Der Prozeß schwebt gegenwärtig beim Reichsgericht", fuhr der Vorsitzende fort. Bernstein bejahte wieder. Jetzt erhob sich der Vertheidiger unb beantragte den Ausschluß der Oeffentlichkeit. „Wollen Sie den Antrag bald begründen", sprach der Vorsitzende. Dr. Sternberg that dies, indem er einfach darauf hinwies, daß in der vorigen Verhandlung (der zweiten, die mit dem Beschlüsse endete, über den Geisteszustand des Angeklagten ein Ober-Gutachten desMcdicinal-Collcgiums einzuholen) auf Antrag des Vertreters der Staatsanwaltschaft des Staatsanwalts Lindenberg, der Gerichtshof die Oeffentlichkeit und zwar für die ganze Dauer der Verhandlung ausgeschlossen habe. Dr. Schulz erwiderte, daß er die Nothwendigkeit, die ganze Verhandlung geheim durchzuführen, nicht einznsehen vermöge, daß er den Ausschluß der Oeffentlichkeit nur während der Vernehmung der Knaben beantragen werde. Im übrigen beantrage er, öffentlich zu verhandeln. Er Ihne das im Hinblick auf das große Aufsehen, welches der Fall im Jnlande wie im Auslande hervorgerufen habe, und auf die Auslegung, welche die Handlungsweise des Angeklagten in manchen Kreisen gefunden. Gerade deßhalb sei es erforderlich, durch eine öffentliche Verhandlung völlige Klarheit über die Angelegenheit zu verbreiten. Aus diesem Grunde sei auch die erste Verhandlung gegen Bernstein auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine öffentliche gewesen. Die Mitglieder des Gerichtshofes wollten sich hierauf zur Berathung zurückziehen, als der Staatsanwalt bemerkte, daß der Vertheidiger noch einen Antrag stellen wolle und daß dies am besten wohl sofort geschehe. Ter Vertheidiger beantragte nunmehr, wegen des diametralen Widerspruchs, in dem die beiden bisher eingeforderten Gutachten über den Geisteszustand des Angeklagten zu einander stehen, die Sache zu vertagen und in der bewußten Frage ein oberstes Gutachten der wissenschaftlichen Deputation zu Berlin einzuholen. Rach längerer Berathung erhob der Gerichtshof diesen Antrag zum Beschlüsse. In der Begründung bemerkte der VorsitzendeEs