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Der Israelit · 1890-03-20 · Heft 23 (20.3.1890) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
31 (1890)
Issue
Heft 23 (20.3.1890)
Date
1890-03-20
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Steuern müssen sein, und müßte nicht gleich sich von einem hämischen Gefühl leiten lassen. Durch Kleinigkeitskrämerei, durch Pfennigfuchserei haben sich deutsche Kaufleute auf dem Weltmarkt sehr geschadet, hier und da womöglich eine Elle abgeknapst, während die Engländer zugelegt haben. Hüten wir uns vor Uebertreibungen! (Ruse: Schluß!) Sie müssen den Muth haben, etwas zu hören, was Ihnen nicht angenehm klingt. Liebermann v. Sonnenberg: Zu starke Bescheidenheit ist niemals gut. Die Juden haben diese Zurückhaltung der Deutschen ausgenützt und darum müssen wir gegen die Juden Vorgehen. Berlin. Nach einer kürzlich ergangenen landgerichtlichen Entscheidung betreffs der Schulpflicht der israelitischen Kinder dürfen Schulversäumniß- Strafen wegen Nichtbesuches der Schule am Sabbat nicht verhängt werden, wenn der Wunsch der Eltern bezüglich der Befreiung zur Kenntniß der zuständigen Behörde gebracht worden ist. Frankfurt a. M. Am 9. d. M. fand hier die Generalversammlung der Israelitischen Religionsgesellschaft statt. Der vom Vorstand erstattete Jahresbericht dürfte auch für weitere Kreise von Interesse, ein Auszug aus demselben Ihnen daher willkommen sein. Zunächst gedachte der Vorstand des Ablebens des hochverdienten Rabbiner Samson Rafael Hirsch buyn, der 38 Jahre seines Amtes hier gewaltet und dem die Frankfurter Religionsgesellschaft ihre Blüche in erster Linie verdankt. Zum ehrenden Andenken an denselben wurde nicht allein dessen Bild in dem Sitzungszimmer der Verwaltung angebracht, sondern auch ein Ton gestiftet, die betreffende silberne Lampe wird in dem Posen'schen Atelier angefertigt und demnächst in der Synagoge aufgehängt. Mit der Wiederbesetzung des Rabbinats wurde bis zum Schluffe der von dem Statut dafür angesetzten Frist gewartet und am 29. Dezember in einer zu diesem Zwecke berufenen außerordentlichen Generalversammlung, welche von 287 stimmberechtigten Mitgliedern besucht war, in geheimer Abstimmung Herr Dr. S. Breuer, Oberrabbiner in Papa mit großer Mehrheit gewählt. Derselbe wird noch vor hob sein Amt hier antreten. — Sodann entrollte der Bericht ein Bild der Wirksamkeit der Rcligionsgesellschaft. Die verschiedenen Anstalten und Institutionen derselben werden von besonderen von dem Vorstande gewählten Commissionen verwaltet, welchen auch dieCasseführnng obliegt und die alljährlich einen Kassenbericht an den Vorstand erstatten, diese Berichte werden von der Generalbuchhaltung controllirt und evident gehalten. Die einzelnen Cassen, sowie die Gesammtbuchführung werden von einer Revisionscommission aus der Mitte der Gemeinde geprüft unter Vergleichung mit den Belegen, zugleich Huben sich die Revisoren von dem Vorhandensein der Werthpapiere und des Cassensaldo zu überzeugen. Zur besseren Uebersicht der sowohl der Zahl als dem Umfange nach sehr bedeutenden Anstalten und Cassen sind solche in Sectionen getheilt und zwar der Cultus-, Schul- und Stiftungs-Section. Da die jüdische Religion sich nicht allein mit den idealen Angelegenheiten befaßt, sondern auch in das praktische Leben hinabsteigt und dasselbe regelt, hat die Religionsgesellschaft auch für die religionsgesetzliche Herstellung der Lebensmittel Sorge zu tragen und sie zu überwachen. Es stehen deßhalb unter Aufsicht der Religiongsgesellschaft 4 Metzger , 3 Wurstler, 2 Restaurationen, 2 Bäcker, 2 Conditoren, 2 Milckhändler resp. die die Milch liefernden Molkereien, der Verkauf und die Bereitung der Butter, die Herstellung des Mazzomehls und der mao. Da die Aufsicht keine nominelle, sondern eine durch besondere Organe scharf gehandhabte ist, ist diese Aufsicht mit nicht unwesentlichen Soften verknüpft, wogegen von den Betreffenden, welche durch die Aufsicht eine sichere und ausgebreitete Kundschaft besitzen, gewisse Abgaben an die Religionsges. zu entrichten sind. Das Alles wird wiederum von einer Commission, der Fleisch- resp. nnw Commission überwacht, welche auch über die nicht unbeträchtlichen Einnahmen und Ausgaben Buch zu führen hat. Die Cultus-Section besteht demnach aus der Centralkasse des Vorstandes, welche die Benennung Cultuskasse führt, der Synagogen-, Bedek-, Habajith-, Mikwoh-, Fleisch-, Friedhofs-, Mazzomehlu. s. w. Commission resp. Caffe. Die Schule, deren pädagogische, didactijche und disciplinare Leitung durch die Statuten dem Director übertragen ist, wird von 500 Schülern und Schülerinnen besucht, 30 Lehrer und Lehrerinnen sind an derselben thätig. Solche steht als anerkannt öffentliche Schule unter dem Proviuzialschulcollegium in Cassel, welches schon wiederholt nach stattgehabter Revision seine Zufriedenheit mit den Leistungen der Schule ausgedrückt hat. Näheres über die Schule enthält das alljährlich ausgegebene Prüfuugsprogramm. Die Schule steht unter der Verwaltung eines Schulraths, welchem auch die Instandhaltung des Hauses obliegt, und dem ferner die Talmud Thora Caffe, die Freischülercasse und der Reservefond unterstellt sind. Diese Cassen zusammen bilden die Schulsection.

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