Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 31 (1890)
- Issue
- Heft 21 (13.3.1890)
- Date
- 1890-03-13
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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T WWW 369 □’pnoj sind hierbei ebenso zerschnitten, wie die übrigen Buchstaben b'^ll Die Streifen, zusammengehalten, erweisen sich als die ehemals zusammengehörigen Thcile derselben .-iiD ibd. Da der Verkäufer, wie weiter erwähnt, einige Hundert solcher ^»sn im Besitze hatte, so liegt hier der entsetzliche Fall vor, daß irgend ein Bube eine ganze min -ibd zerschnitten hat, um die Streifen Ln s^ON-^ehäuse als angebliche zu' legen. Aber nicht allein die angeblichen nvisns, sondern auch die Gehäuse (gtq) bestehen aus Pergamentstückchen der zerschnittenen mm mD, wie aus den verstümmelten Wörtern noch deutlich zu ersehen ist. Einem solch entsetzlichen Verbrechen gegenüber erscheint es fast nebensächlich von anderen mms dieser „y^mn" zu reden, allein auch diese anderen Fehler würden genügen, die y^sn vollständig zu machen. So ist unter Anderem das zum vtn hv nm bestimmte Gehäuse ein vollständiges -i' bw nm, mit ausgeklebten yyw, damit es wie ein bv nm aussehe. Diese sogenanuten y^rnn brachte ein Mann, der sie von einem herumziehenden Händler gekauft, zu einem -mm um sie untersuchen zu lassen, und durch den betreffenden mm wurde der Betrug entdeckt. Nach Angabe des Mannes hatte er diese y^mn von einem Händler gekauft, welcher sich einige Zeit in unserer Stadt aufhielt, und dieser Händler hatte noch mehrere Hindert j’^mn bei s i ch. Da dieser Verkäufer aus unserer Stadt verschwunden ist, so ist anzunehmen, daß er sein „einträgliches Geschäft" an anderen Orten weiter betreiben wird. Es ist Pflicht eines Jeden , der Gelegenheit dazu findet, diesen Schänder unserer heiligsten Gebote anzuhalten und ihm sein Handwerk zu legen. Der Fall beweist aber auf's Neue, daß man y^sn und nin td stets nur von einem anerkannt gewissenhaften fachkundigen mm kaufen soll, welcher von einem gesetzestreuen Rabbiner geprüft ist und beaufsichtigt wird. Händler — selbst wenn sie keinen Betrug beabsichtigen — können dergleichen Gegenstände unmöglich aus ihre Richtigkeit prüfen. Es ist rathsam, selbst vollkommen nach Vorschrift gefertigte y^vn, von Zeit zu Zeit von einem mm öffnen und nachsehen zu lassen; umsomehr beeile man sich dies thun zu lassen, wenn man sHrnn von zweifelhaften Quellen bezogen hat. Dasselbe gilt von rnnm, und ist es bei solchen vor geschrieben zweimal in 7 Jahren eine Untersuchung vorzunehmen. Es gibt jedoch d^idd, die sich nachträglich gar nicht Nachweisen lassen, und selbst die schönsten nnrni y!mn können vollständig untauglich sein, wenn der mm beim Schreiben gegen gewisse Vorschriften verstoßen hat. Dagegen gibt es nur ein Mittel, mau kaufe nmmi yirnn nur bei ganz zuverlässigen Gerson Posen. Wir bitten sämmtliche jüdischen Blätter des In- und Auslandes von dieser traurigen Angelegenheit Notiz zu nehmen und so das Ihrige dazu beizutragen, daß der Name desjenigen, der auf solche Weise mit dem Heiligsten seinen Spott treibt, öffentlich gebrandmarkt werden kann. Redaction des „Israelit und Jeschurun". Von der Holländischen Grenze, 10. März. Seitdem das Gesetz betreff, den Verkehr mit Margarinbutter in Kraft getreten ist, wodurch dieselbe von der reinen Butter äußerlich zu unterscheiden ist, nehmen viele unserer Glaubensgenossen keinen Anstand mehr innerhalb des Deutschen Reichs bei Nichtjuden Butter zu genießen. Daß man hierbei immer noch mit Vorsicht zu Werke gehen muß, beweist ein Vorkommniß, welches sich hier in der Nähe zugetragen hat. Vom Magistrate einer kleinen deutschen Grenzstadt wurde nämlich eine von einer Venloer Firma importirte Sendung, die als „seine holl. Tafelbutter" bezeichnet war, deßhalb beanstandet, weil die Butter eine starke Beimischung von Margarin und sonstigen Fetten enthielt. Obgleich nun das Ministerium sofort eine Warnung an die Behörden erließ, daß derartiger Waare in Zukunft kein Einlaß gewährt werden soll, so kann ich doch nicht unterlassen meine Glaubensgenossen aus hiesiger Gegend vor dem Genuß von aus Holland stammender Tafelbutter zu warnen. Oesterr. - Ungar. Monarchie. Pesth. Unter der Minister-Präsidentschaft des jüngst verstorbenen Grafen Andrassy ist die Gleichberechtigung der Juden in Ungarn zu Stande gekommen. Der edle Gras betrieb diese Angelegenheit mit großem Eifer. Um das Gleichberechtigungs- Gesetz mit einer großen Majorität, wenn möglich mit einhelliger Zustimmung des Parlaments durchzusetzen, war er darauf bedacht, daß dieses Gesetz möglichst kurz abgefaßt werde. In der That besteht es nur aus zwei kurzen Absätzen, welche den Deputirten nicht viel Stoff zur Debatte bieten konnten. — Graf Andrassy schätzte die Eigenschaften der Juden sehr hoch, und Ludwig Dozi, der Sohn eines armen Juden aus Deutsch-Kreuz, hat es ihm zu verdanken, daß er heute eine hohe Stellung im Ministerium des Aeußern einnimmt.