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Der Israelit · 1890-03-06 · Heft 19 (6.3.1890) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
31 (1890)
Issue
Heft 19 (6.3.1890)
Date
1890-03-06
Page
– (sequence 6)
Language
German
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330 Qualificatfon besitze, allein mittelst Erlaß vom 7. >, Januar 1888, hat die Bezirkshauptmannschaft Hernals, mit Hinweis aus § 44—49 der Gewerbeordnung, betreffend die entsprechende äußere Bezeichnung der Betriebsstätten gefordert, die Vorstellung zurückgewiesen, weil jenes Individuum wohl seine Befähigung, „nicht aber auch die Autorisation zur gegenwärtigen Vornahme ritueller Schlachtungen in der Cultusgemeinde Währing seitens des Vorstandes dieser Gemeinde dargethan, welchem die Beaufsichtigung aller konfessionellen Einrichtungen im Gebiete der Cultusgemeinde zukommt." Die betroffenen Fleischhauer unterließen nicht, durch ihren Vertreter bei der hohen k. k. niederösterr. 'Statthalterei den Recurs zu überreichen, und dieselbe entschied mit einem Erlaß vom 2. April 1888, die Entscheidung der Bezirkshauptmannschaft Währing aufzuheben, mit Hinblick des Art. 15 des Staatsgrundgesetzes vom 21. Dezember 1867, wonach jede Religionsgesellschaft ihre inneren Angelegenheiten selbstständig ordnet, darum einer behördlichen Jngerenz, also auch den Bestimmungen der §§ 44—49 der Gewerbeordnung nicht unterworfen ist. Gegen diesen Erlaß der Statthalterei hat der Vorstand der israel. Cultusgemeinde in Währing durch seinen Vertreter, den Hof- und Gerichts advokaten Herrn Dr. Bernhard Lederer in Wien den Recurs beim Ministerinm ergriffen. Der Recurswerber macht geltend, daß der § 15 des Staatsgrundgesetzes dem Vorstand den Rechtsanspruch gibt, in der Ordnung der inneren Gemeindeangelegenheiten durch die Staatsorgane unterstützt zu werden. Er verweist auf die Verordnung vom 20. April 1854 und den Ministerial - Erlaß vom 14. August 1878, zur Wahrung der materiellen Interessen des kaufenden Publikums. Auf diesen trefflich begründeten Recurs erfolgte eine Minifterialentscheidung, welche wir ihrer hohen Wichtigkeit wegen für sämmtliche israel. Cultusgemeinde» in Oesterreich nachstehend wörtlich folgen lassen: „An den geehrten Vorstand der israel. „Cultusgemeinde in Währing. Das.hohe k. k. „Ministerium des Innern hat nach mit dem „k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht „gepflogenen Einvernehmen laut des an die k. „k. n.-ö Statthalterei gerichteten Erlasses vom „24. Dezember 1889, Z. 22.025 über den Mi- „nisterialrecurs der israel. Cultusgemeinde in „Währing gegen die Statthalterei - Entscheidung „vom 2. April 1888, Z. 18.176, mit welcher „der anläßlich der Beschwerde der genannten „Cultusgemeinde von der Bezirkshauptmannschaft „Hernals unterm 7. Januar 1888, Z. 48.895 „ex 1887 dem Fleischhauer Thomas Schweifer „in Währing ertheilten Auftrag zur Beseitigung „der Schildaufschrift „Koscherfleisch" vor seinem „Geschäftslokale behoben worden ist, die ange- „fochtene Statthalterei - Entscheidung aufzuheben „und den obigen Bescheid der Bezirkshauptmann- „schaft Hernals vom 7. Januar 1888, Z. 84.895 „wieder in Kraft zu setzen gefunden, weil das „Schächten, die Qualificirung des Fleisches als „koscher, sowie die Beaufsichtigung des Ausschro- „tens von „Koscherfleisch" eine Cultusaugelegen- „heit der israel. Religionsgenossenschaft ist, „Thomas Schweifer nicht nachgewiesen, daß er „den diesbezüglichen Anforderungen der israel. „Cultusgemeinde in Währing nachgekommen sei „und derselbe, infolange ein solcher Nachweis „nicht erbracht ist, auch zur Führung eines „Schildes mit der Bezeichnung „Koscher- „fleisch" bei seiner Betriebsstätte gemäß § 44 „der Gewerbeordnung als berechtigt nicht ange- „sehen werden kann. — Hiervon wird der gekehrte Vorstand der israel. Cultusgemeinde in „Währing und Herr Thomas Schweifer, Fleisch- „Hauer in Währing, zufolge Statthalterei-Erlasses „vom 2. Januar 1890, Z. 78.448, mit dem „Aufträge verständigt, die beanstandete Firma- „tafel, falls dieselbe noch nicht beseitigt sein „sollte, sofort herabzunehmen. Währing, am „13. Januar 1890. Der k. k. Statthaltereirath und „Bezirkshauptmanu: In Vertretung Steinach." Italien. Rom. Dr. Berliner, Professor am Rabbinerseminar zu Berlin, veröffentlicht im „Moniteur de Rome" eine Erklärung, worin er die Loyalität der Verwaltung der päpstlichen Archive gegen deutsche Forscher konstatirt. Feuilleton. Wattu «gen. Erzählung von Friedrich Rott. (Fortsetzung.'» Pater Antonio nickte. „Das ist das Beste — entschieden, das allerzweckmäßigste. — Ich bin überzeugt, der Herr Gemahl hat sich zusttmmend geäußert."

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