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Der Israelit · 1890-03-06 · Heft 19 (6.3.1890) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
31 (1890)
Issue
Heft 19 (6.3.1890)
Date
1890-03-06
Page
– (sequence 5)
Language
German
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329 Man erwirbt sich darum auch in diesem Falle um die Ettern und um die Kinder den reichsten Gotteslohn, wenn man den letzteren gegen eine mäßige Entschädigung, die sehr gern geleistet wird, die Pforten eines gut eingerichteten Kinderheims öffnet. Die ersten Schritte zur Erreichung dieses Zieles sind bereits geschehen. Es sind in Jastrzemb geeignete Räumlichkeiten für eine Kinderheilanstalt in Aussicht genommen, ebenso ist eine zuverlässige Persönlichkeit gefunden, der unter steter Aufsicht des Eomitös, die Fürsorge für die Schutzbefohlenen und deren Verpflegung anvertraut werden kann. Die ärztliche Behandlung liegt in bewährten Händen; für Kurmittel ist gesorgt. Die Verpflegungskosten jedes Kindes werden sich nach sachverüändigem Urthei! auf ungefähr 1 Mark für den Tag belaufen. Das Eomite wendet sich zunächst nicht an einzelne Persönlichkeiten, — so erwünscht auch deren thatkräftige Theilnahme wäre — sondern nur an die Vorstände der israelitischen Gemeinden der Provinzen Schlesien und Posen, mit der Bitte, durch Bewilligung eines jährlichen Beitrages, so mäßig derselbe auch bemessen wird, in dcr Förderung des gemeinnützigen Werkes beizustehen und zur festen Begründung und Sicherstellung desselben hilfreich die Hand zu bieten. Zugleich wäre es erwünscht, daß die Wohlthätigkeits-Vereine in den Gemeinden, z. B. die Krankenpflege-Vereine „Bickur Cholim", die Genossenschaften der Pietät und Bruderliebe „Ehebra Kadischa", und die allezeit edelgesinnten Franen- Vereine, durch einen kleinen regelmäßigen Beitrag diesen Bestrebungen sich anschlicßen. Das Eomite bemerkt, daß Kinder aus solchen Gemeinden, die sich an dem guten Werke betheiligen, bei der Ausnahme in das Kinderheim besonders berücksichtigt werden. Ebenso wird solchen Gemeinden die Vergünstigung geboten, daß bei Kindern, die von denselben dem Heim überwiesen werden, der laufende Jahresbeitrag bei den Verpflegungskosten voll in Anrechnung gebracht wird. Zuschriften und Beitrittserklärungen nimmt dcr Vorsitzende Herr Rabbiner vr. Wilhem Münz in Gleiwitz, Beiträge und sonstige Zuwendungen dcr Schatzmeister Herr Bankdircktor Jacob Fraenkl in Gleiwitz entgegen. Oesterr. - Urrgar. Monarchie. Wien. In vielen Gemeinden, so auch leider in Wien, ist es in den letzten Jahren Sitte oder richtiger Unsitte geworden, daß es jedem beliebigen Fleischhauer sreigestellt ist, eine große Firmatasel mit der auffallenden Inschrift „Koscherfleisch" vor seinem Geschäftslokale anzubringen und sein geschlachtetes Vieh jeglicher Qualität und Provenienz als „Koscherfleisch" auszuschroten. Für religiöse jüdische Familien ist dieser Zustand geradezu unerträglich. Allein es gibt auch zahlreiche freisinnige und sogar christliche Familien, welche Fleisch nur von einem rituell geschlachteten Vieh, nach der obligaten gewissenhaften Untersuchung des Schächters genießen wollen: Sie alle fallen dem Betrug einzelner Fleischhauer zuin Opfer. Denn nichts Anderes als Betrug ist es, wenn man Parteien, die, sei es aus religiösen oder aus anderen Motiven speziell „Koscherfleisch" verlangen, ein solches anderer Qualität liefert; dem Käufer bringt man die Vermuthnng bei, daß das Schild „Koscherfleisch" mit Zustimmung des Vorstandes zur Verwendung gelangt und er ist der Meinung, daß das Fleisch unter rabbinischer Aufsicht geschlachtet und ausgeschrotet wird. Die Behörde erklärt es für absolut unstatthaft, daß Gewerbetreibende ans ihren Firmatafeln, Facturen u. s. w. sich gewisser Ansstellungszeichcn prävaliren, wenn die letzteren ihnen nicht persönlich znerkannt worden, weil diese Irreführung des Publikums das ehrliche Gewerbe schädigt. Umso mehr muß sie in Fällen anushandeln, wenn den Käufern fälschlich und hinterlistig die Meinung beigebracht rvird, die ansgebotene Maare werde unter der Gemein dcaufsicht hergestellt. Es ist das Verdienst dcr israelitischen Kultusgemcinde in Währing, speziell des eifrigen und energischen Gcmeindepräses Herrn Emanuel Hoffmanu durch Erwirkung eines Ministerialerlasses diesem unwürdigen, regellosen Zustand ein Ende bereitet zu haben. Im Januar 1887 wandte sich der genannte Enltnsvarftand an die dortige k. k. Bezirkshauptmannschaft mit dem Ersuchen, fünf Fleischhauer, welche die Firmarafeln „Koscherfleisch" ausgesteckt hatten, „zu dem Nachweise zu Verhalten, daß dieselben bei der Schlachtung der Thiere und der Ansschrotung des Koscherfleisches einen von der israelitischen CnltuSgemcinde Währing autorisirten Schächter bestellt haben." Die k. k. Bezirkshauptmannschaft Hernals hat denn auch sofort die Entfernung des Schildes mit der Bezeichnung „Koscherfleisch" aufgetragen. Zwar versuchte einer der Fleischhauer, Thomas Schweifer durch Herrn Dr. Heinrich Steger in Wien zunächst eine Vorstellung mit Hinweis darauf, daß er einen sicheren Hochbaum im Geschäfte angestellt habe, welcher zur Vornahme ritueller Schlachtungen die

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