Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 31 (1890)
- Issue
- Heft 17 (27.2.1890)
- Date
- 1890-02-27
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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T 289 ist dem undeni gleichwerthig »nd gleichberechtigt au sich, und es kann den Anspruch auf Gleichberechtigung und Glcichlvcrlhigseit nur dadurch verwirken, daß es sich Handlungen;u Schulden kommen läßt, die es nicht begeben soll und darf." (Sehr richtig links.) Es wird in den Petitionen gegen die Einwanderung von Juden gesprochen und aut die Aiui-Ehinesen-Bill der amerikanischen Republik sich bezogen. Es freut mich, daß jene Herren, die nns immer vorwerfen, wir seien große Republikaner, und die sich so viel zu Gute lhun, daß sie unentwegt für Thron und Altar eintreteu (lebhafte Heiterkeit linkst, finden, daß es auch möglich ist, unter einer republikanischen Regierung gute Gesetze zu schaffen, und zwar so gute, daß sie uns sogar als Muster zum Abschreiben für unsere Gesetzgebung gegeben werden. Aber ganz abgesehen davon, Amerika hat die Frage, die hier rücksichtlich der Juden angeregt worden ist, gencralisin. Es handelt sich nicht um die Juden allein, sondern um die Einwanderung auswärtiger Staatsangehöriger, die nicht die nothwendigen Mittel haben, sich fortzubringen, und die in Folge dessen beinahe sofort der Armenversorgung jenes Staates zur Vast fallen, in welchen sie einwandern. Wenn man gefragt hat: Warum sind die Petitionen gegen die Einwanderung der Juden gemacht worden, so hat mau immer zur Antwort bekommen: Das sind arme Veute, die keinen Erwerb haben, die überschwemmen wie Heuschrecken Sesterreich und nehmen den anderen Veuien die Arbeit weg. Ich erwähne, daß nicht allein nach Sesterreich Juden eingewandelt sind, sondern auch nach England, daß sie dort als Schneidergesellen verwendet und von den Ariern derart ausgebendct wurden, daß das englische Sberhaus eine eigene Enquete mit Rücksicht auf diese Ausbeutung eingesetzt hat. Es in nun gar kein Staat verpflichtet, arme ausländische Vcnte, die sich nicht forlbringen können, anfznnehmeu. Der erste Mißbrauch mit der Ausweisung armer Verne ist bekannt lich in England geschehen. Die englischen Kirchenspieler, lauter Arier, haben es für gut befunden, ihre Armen auf Schiffe zu verladen und ihnen gerade so viel zu geben, daß sie nach Amerika hinüberfahreu können; dort find sie ausgeladen worden und find nackt dagestarrdeu ohne Mittel znnr Fortkommen. Einige Zeit haben sich die Amerikaner das gefallen lassen, später haben sie jedoch ein Gesetz gemacht, daß Niemand den amerikanischen Boden betreten darf, der nicht nachweist, daß er eine bestimmte Summe Geldes bei sich habe oder daß er von einem Amerikaner ausgenommen, versorgt oder erhalten wird. Und wenn so ein Schiff von England oder anderswoher kommt, viütirt ein amerikanischer Beamter das Schiff rücksichtlich des Besitzes der aus demselben befindlichen Passagiere. Die Amerikaner machen da zwischen Juden und Katholiken gar keinen Unterschied; sie haben gesagt: Wenn der reiche Jude kommt und sein Geld in Amerika nnbriugen will, warum sollen wir ihn nicht nehmen? (Heiterkeit.) Dagegen haben sie die aus England eingewanderlen Armen nach Hause geschickt. Das war ein praktisches Gesetz, und so sollte eS auch bei uns gemacht werden, denn ich sehe nicht ein, warum nicht beispielsweise ein reicher russischer Jude in Sesterreich ausgenommen werden soll. Denn nach meinen national-ökonomischen Begriffen hat es noch gar keinem Lande geschadet, wenn recht viel Kapital in das Vaud eiugewanderl ist: denn das Kapital, ob es in den Händen eines Juden oder eines Nichtjudeu sich befindet, wirkt nach unnbänderlicheu gleichen Gesetzen. WaS bei uns also geleistet tverdcn kann, ist, daß, wenn unser Gesetz nicht ausreicht, den Zuzug ausländischer Armen zu verhindern, wir auch ein solches Eesetz machen sollen, wie das von mir erwähnte amerikanische. Der österreichische Staat soll erklären, er dulde die Einwanderung und Änsiedlnug von Ausländern nur unter der Bedingung, daß sie beim Uebertritt in den oiterrcichifcheu Staat Nachweisen, das: sie auch über die uothwendigen Geldmittel verfügen, um sich hier eine Eristenz zu begründen. Denn wer daS nicht thuu kann, ob er ein Jude ist oder ein russischer Türk (Heiterkeit), wird unserm Lande keinen Borrheil dringen. Aus den von mir vorgcbrachten Gründen erlaube ich mir folgenden Antrag zur Auuabme zu empfehlen: „Das Haus wolle beschließen, es sei über die vom Adg. R. v. Schönerer überreichten Petitionen, betreuend die Vorlage eines Antisemiten-Gesetzes mit strengen Bestimniungen gegen die Einwanderung und Riederfafsung ausländischer Juden in Sesterreich, zur Tagesordnung überzugehen, gleichzeitig aber die Regierung aufzuforderu, die Gesetze über die Riederlafsuug und den Geschäftsbetrieb von Ausländern strenge in Anwendung zu bringen, und soweit sie nickt ausreichen sollten, die Einwanderung ausländischer, der inländischen Arnrenvcrsorgnng zur Vaü fallenden Personen zu bindern, diesbezügliche Gesetzvorlagen bei der Reichsvertretung eiuzubriugeu." (Lebhafter Beifall. > Der Antrag wird genügend uurerslützt und die Debatte geschlossen. Abg. Ritter v. Gomperz (zu einer rhatsächlichen Berichtigung) hält es unter seiner persönlichen Würde, auf die seitens des Abg. Türk gegen ihn gerichteten Angrisse zu erwidern, und erklärt die vom Abg. Türk angeführte Thatiache, daß im Jahre nach Einführung des Normal-Arbeitstages. ein Arbeiter nach dreißigjähriger Dienstzeit aus seiner Fabrik entlassen worden sei, als voltständig unrichtig und unbegründet. Er könne alle diejenigen, die seine Fabrik und deren ganze Veitnng kennen, zu Zeugen dafür aurnfcn, daß vielleicht keine andere Fabrik in Brünn den Ruf solcher Arbeiterfrenndlichkeit genieße, wie die seinige. in müsse aber den Vorwurf einer in seiner Fabrik ersolgtcn willkürlichen, gehässigen Entlassung als eine tendenziöse Insinuation aus das allerenischiedenste znrückweisen. (Bravo! i Bravo! links.! Was den vom Abg. Türk verlesenen Brief j betreffe, welchen ihm der Abgeordnete eigentlich hätte übergeben folleu . . . I Abg. ii'ii l : Ich lütte! > Ueberreicht dem Redner den Brief.> j Abg. Ritter v. Go m per; <fortfahrend) . . . müsse er j die in dem Briefe angeführten Thalsachen für unrichtig erklären - und berufe sich in dieser Richtung aut die amtlichen Berichte ( der Eewerbe-Impectoren. : Rachdem Abg. K aise r die getrennte Abstimmung über - beide s heile des Antrages des Abg. Krön am etter verlangt! hatte, ergreift nochmals das Wort zu einer thatsächlichen Be- I richiignug. J Abg. >R. v. Go m v er; und erklärt, daß der ihm vom; Aba. Türk übergebene Brief nicht mit einem Namen . . . j Abg. Türt: Die Arbeiter würden sich hüten! »Rufe! links: .Ruhe!) Abg. R. v. Go in per-:, . . sondern folgendermaßen umerj schrieben sei: „Mit herzlichem Eiruß und bester Hochachtung j die von den Juden gemarterten Weber in Brünn." (Hört! Hört! links.) Abg. Dr. S. P o l ak: Das in eine anonyme Denunciation! Abg. Türk: Die Geschichte wird schon Ausschluß darüber geben wie die Weber in Brünn behandelt werden. (Gelächter links.) Abg. R. v. Gomperz: Ich kann nur noch versichern, daß meines Erinuerus seit läugner Zeir kein Weber bei uns eullaffen wurde. «Hört! Hört! links.) Berichierstalter W i n t e r ho l le r bespricht zunächst die Enl- , stehnngsgeichichtc der vorliegenden Petitionen, aus welcher hervorgehe, daß dieselben nicht ans einem Bedürfnisse derjenigen, welche die Petitionen eingebracht, sondern vielmehr im Wege der Agitation zu Stande gekommen seien. Bezüglich der wiederholten Aeußernngen des Abg. rürt gegen seine (Redners) Person