Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 31 (1890)
- Issue
- Heft 16 (24.2.1890)
- Date
- 1890-02-24
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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'.M. «Hl1-1 I I , HiHlM)i-Ull i|i^|M^ 271 Aas Gesetz über die jüd. Gemeinden in Gesterreich. IV. Mainz, 14. Februar. Das Gesetz über die äußeren Rechtsverhältnisse der jüdischen Religions-Genossenschaft ist nach der beute durchgeführten Special-Debatte in allen seinen Theilen angenomnien worden, und damit sind die antisemitischen Productiouen des edlen Brüderpaares Türk-Lueger zum Abschlüsse gelangt. Die Berathung über 1 bildete noch eine Ergänzung der General- Debatte. In einer vornehmen Rede beleuchtete der Abgeordnete Dr. Jaques die Kampfesweise der Antisemiten, und naturgemäß war es in erster Linie die antisemitische Jurisprudenz — sit venia verbo — des Herrn Lueger, welche die interessantesten Belege zu dieser Kampfesweise lieferte. Es war eine siegreiche polemische Klinge, welche der Abgeordnete der inneren Stadt Wien führte; aber seine Rede erhob sich auch zu weiteren Ausblicken auf so manche Erscheinungen, die mit dem Kapitel des Antisemitismus znsammenhängen. Es ist sehr richtig, wenn der Abgeordnete Jaques sagte, die Emancipation der Juden sei bei uns nur principiell anerkannt, durchgcführt sei sie noch immer nicht; denn in der That sind heute noch immer alle höheren administrativen und richterlichen Posten den Juden thatsächlich verschlossen, und während in Ungarn beispielsweise seit Jahren Juden bei der königlichen Tafel, bei der königlichen Curie, bei der Ober- Staatsanwaltschaft fungiren, war es in Oesterreich ein Ereigniß, als unter dem gegenwärtigen Justizminister ein Jude zum Rathssecretär ernannt wurde. So ist die „Judenherrschaft" beschaffen, gegen welche die antisemitischen Redner donnern, obwohl sie ganz wohl wissen, daß die Dinge so stehen, trotz des Staatsgrundgesetzes, welches Herr Lueger so leichtblütig preisgeben will. „Der Antisemitismus ist das Apostolat der größten Herzensrohheit und der tiefsten Unbildung!" Mit diesem Rufe schloß der Abgeordnete Dr. Jaques seine treffliche Rede, und dieser Gedanke trat auch in der kurzen, mannhaften Schlußrede hervor, durch welche der Berichterstatter Ritter v. Gniewosz das ganze Haus mit sich riß. Die tiefe Indignation über die Art, wie von antisemitischer Seite diese Debatte geführt worden ist, dictirte dem Abgeordneten Gniewosz die Worte der Entrüstung, die hageldicht auf das Häuflein Antisemiten niedersauftcn. „Ihre Flagge ist nicht rein," rief Gniewosz den Herren Türk und Lueger . zu, „und sie kann nicht rein sein, denn Jeder urtheilt so über den andern, wie er selbst ist!" So urtheilt ein Mann über den Antisemitismus und seine Führer, welcher in einer langen, ehrenvollen öffentlichen Laufbahn die menschlichen Verhältnisse menschlich beurtheilen gelernt hat. Die ältere Generation hat sich die Ideale ihrer Jugend bewahrt, die jüngere verachtet zum großen Theile jeden idealen Aufschwung; sie geht in ihrem „Geschäfte" auf, dem Streberthum und Antisemitismus. In der Special-Debatte trat auf polnischer Seite mehrfach das Bemühen hervor, den Wünschen der orthodoxen Juden in Galizien in einem Umfange Rechnung zu tragen, welcher den Werth des Gesetzes wesentlich erhöht. Unter diesem Gesichtspunkte muß auch das dem Cultusmintfter eingeräumte Recht, in rücksichtswürdigen Fällen den Rabbinern den Nachweis allgemeiner Bildung überhaupt zu erlassen, beurtheilt werden. Gleichen Motiven wie dieses Dispensrecht ist auch die zarte Fürsorge für das rituelle Bedürfuiß der Minorität oder gar der Minoritäten einer Cultusgemeinde entsprungen. Zu § 1 spricht Abg. Dr. Jaques. Dieser Paragraph enthält die wesentlichste Grundlage deS ganzen Gesetze?, und eS kann deßhalb bei dieser Gelegenheit in eine allgemeine Er« örterung desselben eingegangen werden. Durch dieses Gesetz sollen die Rechtsverhältnisse einer im Staate anerkannten Religions-Genossenschaft auf der Basis der Autonomie in der Weise geregelt werden, daß in beu verschiedenen Orten Religions- Gemeinden bestehen und daß diese diejenigen Organe bestellen, welche bestellt werden müssen, damit dem Staate die Garantien gegeben werden, daß die wichtigen Belange, die mit der Verwaltung der CultuS-Angelegenheiten Zusammenhängen, in csrrecter Weise vollzogen werden können. Es ist unbegreiflich, wie ein solches Gesetz zu den leidenschaftlichen Debatten Anlaß geben konnte, wie wir sie in den letzten Tagen gehört haben. Es war die Gelegenheit da, den fanatischen Haß gegen die bestgehaßte Konfession zum Ausdrucke zu bringen, und deßhalb wird dieses Gesetz wie jedes andere dazu benützt, um dielen fanatischen Leidenschaften Ausdruck zu geben. So haben wir gestern eine Brandrede gehört, von der jeder einzelne Satz, wenn nicht, ich sage auch — Gott sei Dank — die Immunität bestände, zu strasgerichtlicher Verfolgung nach 8- 302 St. G. Anlaß bieten mußte, und ich glaube. cS ist nichts Anderes, als das primitivste Gebot der Gerechtigkeit, daß diese Rede eine eingehende Beantwortung finde. Ich habe die Bemerkung gemacht, daß es eine Art von specisisch antisemitischer Jurisprudenz gibt, von der sich derjenige, der sich mit der allge« meinen Jurisprudenz befaßt, eigentlich keine rechte Vorstellung machen kann. Die Abg. Türk und Dr. Lueger haben sich in ihrem Antagonismus gegen das Gesetz in der Richtung begegnet, daß sie sich über die Staatsgrundgesctze vollständig hinausgesetzt haben. Der Abg. Dr. Lueger har sogar im Namen des Volkes gesagt: Hole der Henker das Staatsgrundgesetz, wenn unS dadurch das Brot vom Munde genommen wird! — und der Abg. Türk hat dem Unterrichtsminister den Vorwurf gemacht, wieso er dazu komme, ein solcher Gesetz vorzulegen, ohne sich vergewissert zu haben, ob nicht die religiösen Grundsätze der Juden diese zu so gefährlichen Staatsbürgern machen,