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Der Israelit · 1890-02-20 · Heft 15 (20.2.1890) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
31 (1890)
Issue
Heft 15 (20.2.1890)
Date
1890-02-20
Page
– (sequence 4)
Language
German
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252 richtige fei, und da müsse Redner sagen, daß Abgeordneter Dr. Bloch diesbezüglich die richtige Adresse verfehlt habe, nachdem diese Angelegenheiten nur von der Religions-Genossenschaft und nur innerhalb derselben einer Lösung zugeführt werden können. Bekannt sei, daß die Stellung der Rabbiner innerhalb des Judenthums selbst eine sehr verschiedene sei und daß diesbezüglich geradezu entgegengesetzte Ansichten obwalten. Nach der einen Ansicht ruhe die Fülle jeglicher Gewalt bei der Gemeinde, und der Rabbiner sei nur Schriftgelehrter, nach der anderen Anfsassung nähere sich das Amt der Rabbiner mehr dem eigentlichen Seelsorgeramte. In diesem Widerstreite der Meinungen müsse sich die Staatsverwaltung gegenwärtig halten, daß sie weder den Beruf noch die Eignung habe, reformaiorisch in die religiösen Fragen einzugreifen. Wenn der Vorschlag des Abg. Bloch, daß ein Rabbiner nur mit Zustimmung der Staatsgewalt entfernt werden dürfe, angenommen würde, so wäre dies ja ein von Seite der Staatsgewalt ausgeübter Gewissen-'Zwang. Die Regierung wird die ihr durch diesen Gesetzentwurf eingeräumte Macht ganz bestimmt in dem Sinne verwenden, daß den Anschauungen, welche als Ausdruck der religiösen Ueberzeugung der Cultusgemeinden oder bestimmten Gruppen von Cnltusgemeinden erscheinen, auch wirklich zum Durchbruch verholsen werde. Auf dem Wege der Durchführung können auch manche Wünsche des Abg. Bloch der Berwiiklichung entgegengeführt werden, auf den: Wege der Autonomie, auf dem Wege des staatlich geschützten Selbstbestimmungsrechtes, aber nicht auf dem Wege des staatlichen Zwanges. (Lebhafte Heiterkeit.) Abg. Dr. Graf Pininski erklärt, die Vorlage weder vom antisemitischen noch vom philosemitischen Standpunkte besprechen und nur einige noihwendig erscheinende Abänderungen moiiviren zu wollen. Die Schaffung von Territorial-Gemeinden durch die Einfühlung der Zwangsangehörigkeit zur Gemeinde erachtet Redner für einen bedeutenden Fortschritt, obgleich diese Bestimmung bei einem Theile der Orthodoxen in Galizien Opposition gesunden habe. Unter den abänderungssähigen Bestimmungen des Gesetzentwurfes führt Redner die Besirmniungen, betreffend den staatlichen Wirkungskreis bei Bestellung, Entlassling u. s. w. der Rabbiner, an, in welchen der Staatsbehörde nur eine gewisse Controle eingeräumt werden sollte. Redner billigt es, daß der Entwurf von der Schaffung einer Hierarchie im Judenthnme absehe; ähnliche Versuche in früheren Zeiten unter Maria Theresia und Kaiser Joseph II. haben sich ohnehin als vergeblich erwiesen. Auch sei es ohnehin richtig, daß bezüglich der für das Rabbinat erforderlichen Bildung sich auf ein gewisses Maß beschränkt werde, denn bei den benehrnden 'Verhältnissen in Galizien könne ein Mehr nicht verlangt werden. Ucber die Frage, von wem und in welcher Weise ein Gemeindestatut zu entwerfen und auszuführen sei, enthalte der vorliegende Gesetzentwurf nichts, und werde es Sache der Regierung sein, sich dieser Aufgabe unter Mitwirkung der Gemeinbevorstände zu unterziehen. Redner schließt mit der wiederholten Erklärung, daß nach seiner Anschauung bei der Berathung dieser Vorlage der Antisemitismus ganz außer Spiel bleibe» müsse. Er und seine Gesinnungsgenossen haben es niemals daran fehlen lassen, gegen die Ausbeutung, in welcher Form immer, aufzutreien, so auch bei der Berathung des Strafgesetzes, und speciell vom galizischen Landtage sei die Anregung zur Einführung eines Wuchergesetzes, zur Bekämpfung der Gmerschlächierei ausgegangen. Die gesetzgeberische Action müsse sich gegen die Ausbeutung als solche richten, nicht aber gegen die Inden oder sonst eine Religions-Genossenschaft. (Bravo! Bravo! rechts.) Nach der judenhetzerischen Rede des Abg. Dr. Lueger ergreift Abg. Dr. Weitlof das Wort: Wir haben Heute den Vertreter des fünften Bezirkes nach seinen Darstellungen über die Entwicklung des Antisemitismus und über seine Stellung zu demselben als einen Antisemiten kennen gelernt, welchem es eigentlich mit dem Antisemitismus nicht ernst ist, sondern welcher mittelst desselben den Kapitalismus bekämpfen will, und zwar in erster Linie das jüdische Kapital, sodann aber auch das Kapital überhaupt, in welchen Händen immer es sein mag. Es steht Jedermann frei, in seinem Leben verschiedene politische Ansichten in sich aufzunehmen und Wechsel in diesen Ansichten vorzunehmen. Das zu beurtheilen und zu kritisiren, ist Sache der Wähler des fünften Bezirkes von Wien; diese mögen das mit dem Abgeordneten ausmachen. Auf alle Einzelheiten der Ausführungen des Abg. Dr. Lueger einzugehen, werden mir die Herren wohl nicht zumuthen, ich gestatte mir nur, eine Blüthenlese aus denselben herauszugreifen. Wenn der Abg. Dr. Lueger die Schulverhältnisse in Erörterung gezogen und sich darüber beschwert hat, daß sich die Lehrer rechtfertigen müssen über jüdische Denunciationen, so weiß ich aus meiner vieljährigen Thätigkeit im niederösterreichischen Landesschulrathe. was für Arbeit wir mit den fortwährenden clericalen Denunciationen gegen die Lehrer gehabt haben, weil in ganz unbegründeter Weise von jener Partei, welche wenigstens heute den Abg. Dr. Lueger zum Generalredner gewählt hat, Anschuldigungen gegen die Lehrer vorgebracht worden sind. Er hat uns auch die Nordbahn vorgeworfen. Ich habe gesehen, daß bei der Wahl des Generalredners contra vier Stimmen auf den Abg. Kaiser und neun Stimmen auf Dr. Lueger gefallen sind. So weit ich nun die Parteirichtung dieser Herren kenne, vermuthe ich, daß diese neun Stimmen, mit welchen er zum Generalredner gewählt worden ist, von den Clericalen herrühren, und ich bitte den Abg. Dr. Lueger, das Abstimmungs-Protocoll bei der Nordbahnfrage anzusehen, und er wird finden, daß die Clericalen für die Nordbahn gestimmt haben. (Sehr richtig! links.) Ich gelange nun zum eigentlichen Gegenstände der Verhandlung. Die Grundsätze, von denen die Vorlage ausgeht, wurden schon mit anerkennenswerther Klarheit und Gründlichkeit vom Unrerrichtsminister entwickelt. Er hat dargestellt, daß bei den israelitischen Cultusgemeinden ganz unhaltbare Zustände existiren, daß es ein staatliches Interesse sei, diese Zustände zu regeln, und ich muß es als ein Verdienst anerkennen, daß er sagt, man könne die Regelung nicht anders vornehmen, als auf Grund und unter Berücksichtigung der staatsgrundgesetzlicheu Abstimmungen. Allerdings hat Dr. Lueger gemeint, es habe das keine Bedeutung, und das sei eine noble Passion, welcher sich ein Minister hiugeben könne; ich glaube aber, daß die Volksvertretung die Aufgabe hat, immer dafür zu sorgen, daß der Minister es nicht als eine noble Passion, sondern als eine Pflicht betrachtet, die Staatsgrundgesetze zu befolgen. (Sehr gut! links.) (Siehe Fortsetzung in der Beilage.) Zeitungsnachrichten und Correspondenzeu. Deutschland. Mainz, 20. Februar. Heute werden es gerade hundert Jahre, daß der unvergeßliche Kaiser Joseph II. sein thatenreiches und von den edelsten Handlungen geziertes Leben ausgehaucht hat. In erster Reihe war sein Augenmerk auf die Religions- Toleranz gerichtet. Das Wort „Toleranz" definirte er einmal, „begreift in sich, daß ohne Unterschied für jene der

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