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Der Israelit · 1890-02-20 · Heft 15 (20.2.1890) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
31 (1890)
Issue
Heft 15 (20.2.1890)
Date
1890-02-20
Page
– (sequence 3)
Language
German
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251 Aas Gesetz üöer die jüd. Gemeinden in Gesterreich. Wien, 13. Februar. III. Die heutige Sitzung des Abgeordnetenhauses gehörte wieder einmal den Galerien, und sie haben so lebhaft in die Debatte über die Vorlage, betreffend die äußeren Rechtsverhältnisse der jüdischen Religions-Genoffenschaft, eingegriffen, daß der Präsident schließlich die Räumung der Galerien verfügen und die Spectakelmacher durch die Ordner entfernen lassen mußte. Es scheint, daß gewisse wohlbekannte Kreise die Scenen, welche sie im Wiener Gemeinderathssaale eingebürgert haben, der Abwechslung halber einmal auch im Reichsrathe zur Aufführung bringen wollten. Darum erschien auf der Galerie die verständnißvolle Hilfstruppe, welche die Antisemüen-Führer von einem Bezirke in den andern geleitet, und richtigerfolgte ans Stunde und Minute das Auftreten des Herrn Lueger. Zur Sache wollte Herr Lueger, wie er selbst erklärte, nicht sprechen, und das Wenige, was er über die Vorlage sagte, hatte geradezu einen heiteren Beigeschmack. Wenn Herr Lueger von seinem Gefühle des Neides erzählte, das in ihm durch das hohe Maß der Autonomie, welche der jüdischen Religions-Genossenschaft eingeräumt werden soll, geweckt wird, so klingt das um so komischer, als unmittelbar vorher der Regierungsvertreter Hofrath Rittner erklärt hatte, daß die Regierung bei den bisherigen Verhandlungen sich am meisten gegen das immer von jüdischer Seite vorgebrachte Ansinnen zu wehren hatte, die Staatsverwaltung möge ihre eigene Jngerenz erweitern und das Gebiet der Autonomie der jüdischen Gemeinden einschränken. Solche kleine Widersprüche stören natürlich die sichere Haltung des großen Mannes nicht, der heute — wer weiß wie lange? — den Antisemiten und begeisterten Clericalen spielt. Die Galerie ruft: „Circenses!u und da er nur für die Galerie agirt, so tritt er auf, wie man es von ihm verlangt. So nahm ihn auch das Haus, und die Rede des Herrn Lueger verzeichnete einen unausgesetzten Heiterkeitserfolg. Das Haus hat eben den Glauben daran verloren, daß diesen Herren ein sittlicher Ernst innewohnt, und darum hat man aufgehört, sie ernst zu nehmen. Oder soll man die Ungereimtheit ernst nehmen, wenn Herr Lueger behauptet, in ganz Ungarn existire nicht ein einziger Mensch, der nicht darauf schwören würde, daß Moses Scharf der Mörder der Esther Solymosi gewesen ist? Drei Gerichtshöfe, von der ersten bis zur höchsten Instanz, haben geurtheilt und haben Moses Scharf freigesprochen; Herr Lueger weiß dies zwar, aber er wäre kein Adept der antisemitischen Kampfesweise, wenn er nicht trotzdem seine Behauptung aufstellen würde. Er vergaß nur hinzuzufügen, daß in seiner Anschauung ganz Ungarn verkörpert erscheint in den Recki-Bandis und den Verhovays. Wir beneiden Herrn Lueger nicht um diese Gesellschaft und diese Gesinnungsgenossen. Seine Rede hat, wie die des Abg. Türk, für unsere Leser kein weiteres Interesse und wir sehen daher von einer Veröffentlichung derselben ab. Eine vortreffliche Entgegnung fand diese Rede in den Ausführungen des Abgeordneten Dr. Weitlof, welcher den antisemitischen Wortführern mit schlagenden Argumenten entgegentrat und die sachlichen Bestimmungen der Vorlage mit Ruhe und Ernst vertrat. Er führte auch nach den Trivialitäten Luegers die Debatte auf ein höheres Niveau, indem er den Erbärmlichkeiten des Antisemitismus die großen Aufgaben gegenüberstellte, welche die wirkliche deutsche Nation, nicht die Partei, die sich deutsch-national nennt, sich gesteckt hat. Ein Volk, welches die Lösung der großen socialen Fragen auf seine Fahne schreibt, kann in der That sich nicht mit den Erbärmlichkeiten beschäftigen, welche das Wesen des Antisemitismus bilden. Warme Worte der Abwehr gegen die antisemitische Brandstiftung fand auch der Berichterstatter Gniewosz, welcher die Debatte abschloß. Das Haus beschloß, in die Special-Debatte einzugehen. Regierungsvertreter Ministerialrath Dr. Ritter bemerkt, daß er sich auf die Widerlegung der in der durchgeführten Debatte gegen den Entwurf vorgebrachten sachlichen Einwendungen beschränken und jenen Theil außer Acht lassen werde, welcher in keinem Zusammenhänge mit der Vorlage stehe und am wenigsten von dieser Stelle aus einer Erörterung unterzogen werden könne. Der Regierungsvertreter wendet sich gegen Abg. Dr. Bloch; derselbe sei von der Ansicht ausgegangen, daß der vorliegende Entwurf die Gewissensfreiheit und Autonomie beschränke. Dieser Vorwurf sei etwas überraschend, denn die Regierung habe sich bei den bisherigen Verhandlungen in und außer dem Parlament am meisten gegen das immer wiederkehrende Ansinnen zu wehren gehabt, daß die Staatsverwaltung ihre Jngerenz auf diesem Gebiete erweitere. Wie immer man auch die Grenze zwischen äußeren und inneren Rechtsverhältnissen ziehen wolle, eine Grenze, die ziemlich unbestimmt sei, bas Eine sei gewiß, daß die Angelegenheiten, die Abg. Dr. Bloch vom Gesetze behandelt wissen will, sicherlich in das Gebiet der inneren Angelegenheiten gehören. Der Grundgedanke der Ausführungen des Abg. Dr. Bloch liege darin, daß er verlangt, die Stellung der Rabbiner in der Gemeinde solle eine gesicherte und geachtete sein; dies liege nicht blos im Interesse der Eonfession, sondern sei auch vom staatlichen und cultnrelleu Standpunkte wünschenswerth. Eine andere Frage sei es jedoch, ob der vom Abg. Dr. Bloch eingeschlagene Weg der

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