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Der Israelit · 1890-02-17 · Heft 14 (17.2.1890) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
31 (1890)
Issue
Heft 14 (17.2.1890)
Date
1890-02-17
Page
– (sequence 4)
Language
German
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236 I i t L der besseren Pflege ihrer religiösen Interessen auf Grund der Verpflichtung der Gemeinde-Angehörigen zur Beitragsleistung. Das Gesetz involvire daher nur die Beseitigung des gegenwärtigen verworrenen und ungeordneten Zustandes, und dieses liege im Interesse des Staates selbst. Redner hätte sich auf eine sachliche Besprechung der Vorlage beschränkt; er hält es jedoch für nothwendig, nach den Ausfübrungen des ersten Redners in dieser Debatte (Türk) auf einige Punkte dieser Rede zu antworten. Der Abg. Zucker habe bereits in der letzten Sitzung auf eine Reihe der Anklagen geantwortet, insbesondere auf die immer wiederkehrende Blutbeschuldigung, welche in unverantwortlicher Weise auf die Tagesordnung dieses Hauses gesetzt wurde. Es würde, sagt Redner, mir nicht schwer fallcii, diese Beschuldigung abermals zu widerlegen und unzählige au» torirative Beweise zu erbringen, die dieses absurde Märchen vollkommen zu widerlegen im Stande sind; aber, ausrichtig gesagt, es widersteht mir, über eine solche Sache in diesem Hause zu sprechen (Zustimmung links). Ich bedauere auch tief, daß in diesen heiligen Hallen, die dazu bestimmt sind, die Brüderlichkeit zu pflegen und Humanilät zu predigen, solche Dinge vorgebracht wurden, und daß ein Ammenmärchen, das einer alten Zeit angehört und jeder Begründung entbehrt, das nur auf der rohesten, wildesten Religions-Verfolgung und auf der größten Gehässigkeit beruht, in diesem Hause zur Sprache gebracht wurde. Es ist das tief bedauerlich, und diejenigen, die dadurch in ihren Gefühlen am meisten berührt werden, fühlen es schwer, wie traurig es ist, daß Dinge, deren Unwahrheit unwiderleglich bewiesen ist, immer wieder in die Oefsentlichkeit gezerrt werden, um einen Anlaß zur Verhetzung deS Volkes zu geben. Der Abg. Türk hat an vielen Stellen seiner Rede — und die Organe seiner Partei thun das sehr häufig — einen Unterschied zwischen der einheimischen Bevölkerung unseres Staates und den „fremden Eindringlingen", wie er sich ausdrückt, dem jüdischen Volke, gemacht. Das ist eine Beleidigung schwerster Art, die nicht entschieden genug zurückgewiesen werden kann. Die jüdische Nation hat längst aufgehört, eine nationale zu sein; die ungeheure Mehrheit der in Oesterreich ansässigen Israeliten ist auf Grund unserer Gesetze in Oesterreich heimaihsberechtigt, und sie sind österreichische Staatsangehörige. Aber die Israeliten in Oesterreich verbindet auch noch etwas Anderes mit diesem Staate, und zwar ihre Anhänglichkeit an Oesterreich; sie sind stolz darauf, Oesterreich ihre Heimath zu nennen, wie sie in früherer Zeit trotz härtester Unterdrückung und schmachvollster Ausnahmsstellung stets treu zu Kaiser und Reich gehalten haben, und ihre Vaterlandsliebe wird von keinem Theile der Bevölkerung überboten. Der Abg. Türk hat gesagt, daß es nicht klar erwiesen sei, daß die jüdische Religion auch auf dem Standpunkte der Moral und Nächstenliebe stehe. Ich kann Sie versichern, daß die israelitische Religion von jeher als obersten Grundsatz die Humanität und Liebe zum Nächsten ausgesprochen hat. Der Talmud erzählt, daß schon vor mehr als 2000 Jahren, im letzten Jahrhundert vor der Geburt des Stifters der christl. Religion, ein Heide zu einem der hervorragendsten Begründer der jüdischen Gelehrtenschulen kam und ihn aufforderte, ihm mit wenigen Worten den Inhalt seines Glaubens anzugeben, und zwar in dem Zeiträume, binnen welchem er (der Heide) in der Lage sei, auf Einem Fuße zu stehen, dann wolle er sich zu seinem Glauben bekehren; und jener Gelehrte antwortete darauf: „Thue deinem Nächsten nichts, was du nicht willst, daß c8 dir geschehe; halte den Frieden, liebe deinen Nächsten wie dich selbst: das ist unsere Religion." Es wird mir freilich nicht gelingen, schließt Redner, die>enigen Herren zu bekehren, welche daS unglückselige Wort „Antisemitismus" erfunden haben. Es ist tief bedauerlich, daß am Ende des 19. Jahrhunderts ein solches Wort in die Welt geschleudert werden konnte. Ich bin unter Verhältnissen erzogen worden, wo die j Gleichberechtigung aller Gonsessionen noch nicht ausgesprochen war, lange vor dem Jahre 1848. Aber nie, selbst nicht zur Zeit der größten Unbildung der Massen hat es ein solches eingefleischtes Vorurtheil und eine so schlimme und bösartige Verfolgung einer Religions-Genossenschaft gegeben, wie in der heutigen Zeit. (Sehr richtig! links.) Das sollten sich die Herreit doch gesagt sein lassen, und sie sollten bedenken, welche Verantwortung sie übernehmen, wenn sie diesen Weg fonsetzcn. Vielleicht werden sie doch erkennen, daß nicht der Zufall der Geburt über den Werth oder Unwerth eines Menschen entscheide, und vielleicht werden sie zu der eines Menschen allein würdigen Erkenntniß gelangen: Brav ist brav, schlecht ist schlecht, ob Jud oder Christ! (Lebhafter Beifall links.) Abg. Dr. Bloch findet, daß das vorliegende Gesetz, wie es aus den Berathungen des Ausschusses des Abgeordnetenhauses hervorgegangen sei, gegenüber dem vom Herrenhause festgestellten Entwürfe keine Verbesserung bedeute, denn in dem Gesetze werde bestimmt, wer Herr sei in der Synagoge und in der Religions-Schule, wer die Rabbiner ein- und absetze, wer die religiösen Institute schaffe und abschaffe, und dadurch sei bereits in die inneren Angelegenheiten eingegrifsen worden. Denn wenn der Vorsteher es sei, der sagt, was die Juden in der Synagoge beten sollen, wie sie beten sollen, und wenn der Vorsteher es sei, der sagt, was in den Religions-Schulen unterrichtet werden solle, dann wisse man wirklich nicht mehr, was der Unterrichtsminister als innere Angelegenheit zu regeln unterlassen hätte. Die Gewalt des Vorstandes erscheine in diesem Gesetze riesengroß, sie verschlinge die Autonomie der Gemeinde, sie verschlinge den ganzen Rabbiner (lebhafte Heiterkeit), sie verschlinge die Gewissensfreiheit eines jeden Einzelnen. Nach dem Gesepe besitzen das Wahlrecht nur diejenigen, welche die directen Beiträge leisten, diejenigen aber, welche die indirekten Beiträge — und diese Art der Besteuerung sei in Galizien die Regel — leisten und an den religiösen Institutionen das größte Interesse nehmen, werden nichts hineinzureden haben. Das Gesetz sei auch in der Beziehung mangelhaft, daß, während ein jeder Angehörige der Gemeinde das Recht habe, in Eultus-Angelegenheiten hineinzureden, gerade der Rabbiner nicht Hineinreden dürfe. Das sei gerade so, wie wenn man sagen wollte, in die Schusterei könne Jedermann dreinreden, nur der Schuster nicht. (Heiterkeit.) Redner wendet sich hierauf gegen die von Baron Königswarter im Herrenhause gehaltene Rede, in welcher derselbe über die galizischen Rabbiner hart und ungerecht geurtheilt habe, denn er sei mit den diesbezüglichen Verhältnissen in Galizien nicht vertraut. Gegenüber der Behauptung des Abg. Türk, daß die christlichen Lehrer und Kinder sich in den Schulen alle Rohheiten seitens der jüdischen Kinder gefallen lassen müßten, bemerkt Redner: Vor mir liegen die „Antisemitischen Blätter, Eigenthümer und Herausgeber Ernst Vergani" — kein verjudeter Mann. (Lebhafte Heiterkeit.) Diese Blätter enthalten einen offenbar von einem Lehrer verfaßten Artikel, in welchem es . heißt, daß viele Lehrer sich noch von der Antipathie gegen die Juden leiten lassen und daß dadurch die jüdischen Kinder zu Märtyrern werden. Es geht nicht an, fährt Redner fort, daß unsere Jugend von Leuten unterrichtet werde, die uns nachrechnen, wie viele Kinder wir haben (Beifall im Hause. Zischen auf der Gallerte), und die sagen, daß jedes neugeborene jüdische Kind ein Schaden der Gesellschaft sei. Wie soll ein solcher Lehrer Liebe zur Jugend haben, und darf ein solcher Lehrer, der auch von unserm Steuergelde bezahlt wird, unsere Kinder zu Märtyrern machen? — Redner wendet sich gegen die Behauptung des Abg. Türk, daß die rituelle Schächtung der Thiere eine Hartherzigkeit sei. In der Bibel und im Talmud sind Vorschriften gegen die Thierquälerei enthalten, und der

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