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Der Israelit · 1890-02-17 · Heft 14 (17.2.1890) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
31 (1890)
Issue
Heft 14 (17.2.1890)
Date
1890-02-17
Page
– (sequence 2)
Language
German
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234 binischen Autoritäten getroffenen Bestimmungen und Vorschriften getreulich zu erfüllen, — das Reformjudenthum hingegen leugnet die Wahrheit und Giltigkeit des gesammten Inhalts der heiligen Schrift, leugnet die auch die Gegenwart und Zukunft umfassende Verpflichtungskraft der sämmtlichen Vorschriften des Judenthums; und dennoch sollen mit dem einen Worte „Judenthum" diese beiden kontradictorischen Gegensätze bezeichnet werden können? Die Rothwendigkeit einer unterscheidenden Bezeichnung dürfte in der That im Ernste nicht geleugnet werden können. Es fragt sich aber, ob der Ausdruck „orthodoxes Judenthum" angemessen erscheint, um das alte, wahrhaftige, einzige Judenthum zu bezeichnen. Wenn wir nicht irren, so wurde dieser Ausdruck zuerst von den Gegnern und Leugnern des Judenthums in Anwendung gebracht, und zwar nicht sowohl um dasselbe in seinem Wesen richtig zu charakterisiren, sondern um ihm einen gewissen Makel anzuheften. Es war in dem Beginn der sogenannten Aufklärungsperiode, als man im gegnerischen Lager sich ungemein viel auf seine vermeintliche Aufklärung und seinen Freigeist, auf seinen Fortschritt und seine Kulturfreundlichkeit einbildete und der Beschränktheit und Verblendung derjemgen spottete, welche von einer Umgestaltung des Judenthums, von einer Aufhebung seiner Geltungskraft nichts wissen wollten. Damals schalt man diese vermeintlich in der Bildung und Kultur Zurückgebliebenen orthodox, weil dieses Wort damals in keinem hohen Kurse stand und mit Obscurantismus, Mnckerthum u. s. w. in einen engen Zusammenhang gebracht wurde. Gern oder ungern, die Bezeichnung mußte acceptirt werden, denn sie war nun einmal zum unterscheidenden Merkmale geworden zwischen dem wahren, echten Judenthum und der fälschlich als solches gelten wollenden Reform innerhalb der Judenheit. Im klebrigen kann man den Ausdruck auch nicht als ungeeignet abweisen. Mag derselbe auch ursprünglich zur Bezeichnung der christlichen Rechtgläubigkeit im Gegensatz zu der Heterodoxie oder Häresie, fc. i. dem Abfall oder der Leugnung kirchlicher Glaubenslehren gedient haben, so läßt er sich gleichwohl auch auf den Gegensatz zwischen dem Judenthum und der Reform gebrauchen. Man wird damit den Gegensatz vollkommen zum Verftändniß bringen. Die Reform ist ja in der That dem Judenthume gegenüber Heterodoxie, da sie ja, wie vorhin kurz bemerkt, die Wahrheit des Judenthums leugnet, den Abfall vom Judenthume nicht nur für keine Sünde, sondern sogar als höchst lobenswürdig preist und als das wahre Judenthum ausgibt, da sie in Wirklichkeit eine Irrlehre, ein Irrglauben ist. Dem gegenüber das Judenthum, da nun einmal die Reform die Bezeichnung Jndenthum usurpirt hat, Orthodoxie, orthodoxes Judenthum zu nennen ist vollkommen correkt, denn es ist ja eben das Judenthum selbst in seiner Wahrheit und Wesenheit, das bezeichnet werden soll. Wenn in neuerer Zeit die Reform, welche ehedem sich in dem stolzen Wahn wiegte, sie werde das Jndenthum so gänzlich vernichten, daß kaum mehr als eine Erinnerung daran sortdauern könne, in der Erkenntniß ihres absoluten Unvermögens, ein neues Religionssystem an Stelle des Judenthums zu construiren, den Wunsch hegt, den von ihrer Seite geschaffenen Riß innerhalb der Judenheit vergessen zu machen, aber statt des einzig möglichen Ausgleichs zwischen diesen Gegensätzen — der aufrichtigen Rückkehr zum einzig wahren Judenthum — diese einfach leugnen möchte, um die Orthodoxie unter ihre Oberherrschaft zu bringen, so wird man auf orthodoxer Seite mit aller Energie gegen ein solches Streben protestiren müssen. So lange der Gegensatz vorhanden ist, und er ist vorhanden, so lange die Reform, die Heterodoxie besteht, ist es ein Frevel, weil Verdunkelung und Leugnung der Wahrheit, wenn man diesen Gegensatz ignorirt, und man iguorirt ihn, wenn man die Bezeichnung „orthodox" aufgibt. (Fortsetzung folgt.) Das He setz üöer die jüd. Gemeinden in Oesterreich. Wien, 11. Februar. II. Selten hat sich noch bei einer Gesetzvorlage eine große Debatte entspannen, in der so wenig zur Sache gesprochen wurde, wie bei diesem Aulasse. Es zeigt sich eben bei dem in Berathung stehenden Entwürfe eine eigenthümliche Erscheinung, auf welche bereits der Unterrichtsminister jüngst hingedeutet hat. Fast alle Kirchen haben das Streben, den Kreis ihrer Selbstständigkeit und Unabhängigkeit möglichst weit auszudehnen und sich der Aufsicht und dem Eingreifen des Staates in ihre Verhältnisse zu entziehen. In der jüdischen Religions-Genossenschaft ist, wie Freiherr v. Gautsch betont hat, ein solches Streben nicht vorhanden, diese läßt nicht nur dem Aufsichtsrechte des Staates

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