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Der Israelit · 1890-02-13 · Heft 13 (13.2.1890) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
31 (1890)
Issue
Heft 13 (13.2.1890)
Date
1890-02-13
Page
– (sequence 9)
Language
German
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XXXI. Jahrgang. Erste Seilage M 13 des „Israelit” & „Iesthuruil”. Leitender Artrfel. Ale Htegierungsvorläge über die äußeren Rechtsverhältnisse der jüdischen Religions-Genossenschaft im öfterreich. Abgeordnetenhanfe. (Fortsetzung.) Abg. Dr. Zucker: Der heute iu Verhandlung stehende Gesetzentwurf ist hervorgegangen aus einem Bedürfnisse der israelitischen Religions-Genossen, welchem Bedürfnisse iu den verschiedensten Formen bereits Ausdruck gegeben wurde. Gin Bedenken gegen diesen Gesetzentwurf könnte nur darin bestehen, ob die Bestimmung des Staatsgrundgesetzes, P 11, lit a), dazu ausreicht, alte Bestimmungen dieses Gesetzes vollständig zu rechtfertigen, ob nicht einzelne Bestimmungen desselben aus aulonomische Grundlage gestellt werden sollen, zumal die Gesetzgebung iu Iudensacheu aus den einzelnen Königreichen und i'ändern ihren Ausgangspunkt genommen hat. Man kann sich jedoch mit dem Gesetze in der Richtung versöhnen, daß dasselbe ein Kompromiß von Berathnngcu der Israeliten der verschiedenen Länder ist und daß eine weitere autonomistische Ausgestaltung dieses (Gesetzes durch Gründung von Rabbiucr- Seminarieii und anderen Dingen nicht ausgeschlossen erscheint. Bei Besprechung dieses Gesetzentwurfes scheint es nun geboten, sich auch mit beu Bestrebungen zu beschäftigen, die gegen das Indenthmn gerichtet sind, ttnd das ist vor Allein der Antisemitismus. Der Antisemitismus ist, trotzdem unsere Anlisenliten immer das Gegeutheil behaupten, in erster Linie gegen die Eoufeffiou gerichtet. (n° benützt die aus religiösen Beziehungen hervorgehende Feindseligkeit gegen das Indenthnm, um gegen dasselbe Stimmung zu machen und um ans religiöser «Grundlage weitere Angriüe gegen das Indenthmn zu nähren. Der Verfasser des „Anliß ininscheu Katechismus", Theodor Frietsche. ist mit Urtbeil des Leipziger Landgerichtes wegcit Vergehens der Beleidigung einer Religions-Genossenschaft zu einer Getängnißstrafe verurtheilt worden. In diesem Katechismus, der das Um ttnb Aus der ganzen antisemitischen Lehre bildet, wird von Gott, als dem jüdischen Privatgottc, als einem Götzen gesprochen, und es wird die jüdische Religion geschmäht und in den Koth gezerrt. Es ist auch heute wieder die Geschichte von dem Blntrituale ansgefrischt worden. Es fällt schwer, sich gegen eine sogenannte Blutbeschiildigung vertheidigen zu müssen, während das 11). Jahrhundert zur Rüste geht. Die Lerkehrlheil und der Widersinn dieser Beschltldignug geht schon daraus hervor, daß es den Juden verbaten ist, thierisches Blut zu genießen, und cs haben sich in dieser Richtung Autoritäten, und zwar christliche Autoritäten ausgesprochen. Ich führe Papst Gregor X. und Innoccnz XIV. au, tvelchc das Blntritual als vollständig unwahr und unzulässig erklären. Diese ihre Erklärung wurde von Rudolph vott Habsburg in eiitem eigenen Erlasse consirmirt. Im 18. Jahrhundert begegnen wir einer Schrift, welche etwas weniger bekannt ist, dem Gutachten des hochberühmten Ganganelli, des nachmaligen Papstes Elemens XIV., der anläßlich einer in Polen erhobenen Blutbeschuldigung ein äußerst gründliches Gutachten ergehen ließ, in welchem er zuerst auf die interessante Thatsache verwies, daß die Blutbeschuldigung von attent Anfang an zunächst gegen die Christen erhoben wurde, und zwar int heidnischen Rom, und erst später auf die Juden überging, uttd heute habe ich vernommen, daß noch jetzt die Christen in China großen Verfolgungen wegen dieser Blutbeschuldigung ausgesetzt sind. Redner citirt die Gutachten und Versicherungen des Bischofs Kopp, Sonnenfels und des Domherrn Deith gegen das Blutrituale. Sonnensels erklärt es als eine der größten Lügen, Bischof Dr. Kopp erklärt es für eine freventliche Unwahrheit, Domherr Beith erklärt es aus der Kanzel als eine lügnerische, gotteslästerische Verleumdung, und trotzdem wurden wegen der Anschuldigung dieses Blutrituales Dausende von Juden gemartert und hingerichtet. An die Beschuldigung des Blutrituales knüpft sich eine weitere Beschuldigung von der Weltmacht des Iudenthutns. Man spricht von einer Weltherrschaft der Juden, und die Macht der Juden ist nicht groß genug, um eine Verwirklichung der durch das Staatsgrundgesetz ihnen zugeschriebeuen Rechte zu erreichen. Wir stehen theilweise schütz- und wehrlos einer Verfolgung gegenüber, die manchmal mittelalterliche Gestalten annimmt. Allerdings nicht ohne eigene Schuld, denn wenit früher den Juden ein Unrecht widerfuhr, da rafften sie sich auf und bis in die Vorzimmer der Könige und Fürsten drangen sie, um sich wirksame Hilfe zu verschaffen. Und jetzt, in stumpfer Indolenz harrt jeder von uns aus, bis auch ihn das Schicksal erreicht, und Jene Persönlichkeiten, welche scheinbar an der Spitze des Iudenlhums stehen, obwohl sie dem Judenlhum mehr schaden als nützen, hüllen sich in kühle Indolenz und erklären vielleicht noch — wie eine Anekdote zu erzählen weih — daß sie ihre Prachtsalons nur der ttichtjüdischcn Gesellschaft osten halten. Das ist die Geschichte von der Weltherrschaft und Weltmacht des Judenthums. Ter zweite Angriff ist gerichtet gegen die Rare. Die Augrisse gegen die Race sind nicht allein gegen das Judenthum, sie sind zum L heile gegen das Ehristenthum gerichtet. Jener Papst Jnnoccn; XIV., der die Juden in Schutz nahm und befragt wurde, warum er dies thue, antwortete: „Quia docucumeutum sunt veritatis evangelii“ „weil sie der Beweis für die Wahrheit des Evangeliums sind." Und darum scheint mir der Kamps gegen die Inden van fromm kirchlicher Seite etwas ganz Unfaßbares. Matr beruft sich ferner auf volkswirthschafttiche Grundsätze und sagt: der Jude ist ein wirthschaftlicher Schädling. Haben die Juden es verschuldet, daß die überseeische Coucurrenz des Getreides eiitgetretett ist? Verschulden etwa die Juden den Umstand, daß der Friede zwischen den Rationen in Europa nicht hergestellt ist? Sind die Juden etwa darair schuld, daß die Maschine eiixe derartige Macht bekommen hat und auf das Handwerk drückt? Aber man verschweigt alle diese Gründe der wirthschaftlichen Tcpressioit, und mit dem ewigen Hinweis auf den Juden erzeugt man den Fanatismus der Masse, und wenn man ihn erzeugt hat, dann beruft man sich wieder daraus, daß er besteht, und so geht die Sache in einem stuchwürdigen Kreistaus fort, indem man erst den Antisemitismus zeugt und dann aus diesem Antisemitismus auf die Berechtigung des Antisemitismus schließt. Wir haben heute auch den Vorwurf gehört, daß die Juden rasch und allzu viel sich vermehren. Ich werde die Vertheidiguug gegen einen solchen Vorwurf gar nicht führen. Wenn wir eittmal aus jenen niedrigen Racenftandpuiikt gerathen, daß wir die Zeugungsverhältniffe der einzelnen Völker citiren und

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