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Der Israelit · 1890-02-10 · Heft 12 (10.2.1890) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
31 (1890)
Issue
Heft 12 (10.2.1890)
Date
1890-02-10
Page
– (sequence 11)
Language
German
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207 konstatire ich, daß ich diese Thatsache im „Vaterland" und.'„Volksfreund" und aucWier^im Saale bei Gelegenheit der Tramway-Debatte in Gegenwart Dr. Lueger's eine.Lüge geheißen und bedaure, College jenes Mannes heißen zu müssen. Es ist eine sehr schwere Pflicht, die uns die Wählerschaft auferlegt, Colleges eines Mannes zu sein, der eine Lüge 'nochmals mit Bewußtsein ^erzählt." Gemeinderath Vetter fühlte sich durch diese Worte in seiner Ehre gekränkt und strengte gegen Gemeinderath^ Sigmund Mayer die Ehreubeleidigungs-Klage an, worüber heute" vorAdem Bezirksgerichte Alsergrund (Adjunct Dr. v. Kleeborn) die Verhandlung stattfindet. Gemeinderath Mayer wird von Dr. Benedikt vertheidigt, die.Vertretung des Gemeinderathes Vetter hcchDr. Pattai übernommen. Nach^ Vernehmung des Zeugen verurteilt der Richter den Gemeinderath Mayer zu einer Geldstrafe von^50 fl. In der Begründung des Urtheils heißt es: Gemeinderath Mayer habe zugegeben, daß er die vom Privatkläger inkriminirte.Aeußerung gemacht, habe. /Damit sei der objective Thatbestand hergestellt. Angesichts des Widerspruches in den Aussagen der Thatzeugen lasse sich der, Wortlaut der Aeußerung des Gemeinderathes Mayer _ nicht mit Sicherheit fcststellen, und auch der subjective Eindruck,^den,dieselbe auf die Ohrenzeugen,machte, sei ein verschiedener gewesen. Es könne daher nicht ausgeschlossen sein, daß sowohl Gemeinderath Mayer als Dr. Lueger bona fide Awaren, wenn jeder eine' andere Auffassung der Sachlage hatte. Gemeinderath Mayer mußte aber zu seiner Entlastung nicht blos die objektive Richtigkeit seiner Behauptung Nachweisen, sondern auch, daß seine Behauptung, Gemeindcrath Vetter verbreite mit Bewußtsein eine Lüge, auf Wahrheit beruhe. In dieser Richtung sei ihm der Wahrheitsbeweis nicht gelungen, und es mußte daher mit der Vertheiluug vorgegangen werden. Bei der Ausmessung der Strafe sei ein Umstand besonders wichtig gewesen: Es .'müsse nämlich; die^ Handlungsweise des Gemeinderathes Vetter als durchaus uncorrect und schwer zu^mißbilligen bezeichnet werden, da er ein von allen Betheiligten als harmlos aufgefaßtcs Privatgespräch in dieser Weise aufbauschte, trotz der.wiederholten Richtigstellungen des Gemeinderathes Mayer, der bemüht war, die Sache die Spitze abzubrechen, im Ausbauschenffortsuhr und die Sache derart in seiner politischen Gegnerschaft gegen Gemeinderath Mayer verwerthete. Blos mit Rücksicht aus diesen den Geklagten fast exculpirenden Umstand wurde auf eine geringfügige Geldstrafe erkannt. Dr. Benedikt, meldet -betreffs/der Schuld die Berufung^an. Prag. Bekanntlich hat^5er^Lan5tag^jenen protestantischen Schulen, welchen der Charakter der Oeffentlichkeit von der Regierung zuerkannt und daher die Stelle der öffentlichen Schulen vertreten, eine Subvention bewilligt. Nun gibt eS in Böhmen auch5 eine/ Reihe jüdischer Schulen, welche ebenfalls das Rechts der Oeffentlichkeit genießen und welche auch von christlichen Kindern besucht werden. Es haben sich daher mehrere Gemeinden und Schulleiter an den Centralverein gewendet, damit er diese Frage wegen Subventionirung dieser Schulen aus Landesmitteln in Erwähnung ziehe, eventuell beim Landtag eine diesbezügliche Petition überreiche. Der Ausschuß des CentralvereinS hat diesen Gegenstand derSection für Cultusangelegenheiten zugewiesen. Budapest. Zuweilerngibt es Momente, in welchen unsere Neologen zur Einsicht gelangen, daß nur ihr Verschulden es ist, daß das religiös-sittliche Gefühl unter den Juden- und '.besonders in ihrem Lager geschwunden ist. Diejenigen, die noch nicht, ganz verkommen sind, bestreben sich wenigstens über den Gegenstand uachzudenken, aber wegen ihrer Vorurtheile, von welchen sie befangen sind, können sie die ganze Wahrheit nicht -erfassen; denn sie müßten dann sich .nur selbst verachten. Die vielen Klagen/über; die. Unfruchtbarkeit des jetzigen Religionsunterrichtes in Budapest haben den Vorstand der neologen Gemeinde endlich aufgerüttelt. Man versucht verschiedenartige, Experimente; allein die Krankheit sitzt fest uud kann nicht gleicht behoben werden, weil die Religionslehrer nicht vom jüdischen Geiste und von der Liebe zu ihrer Religion durchdrungen sind. Wer diese'nicht; besitzt,/'kann sie auch anderen nicht mittheilen. Da ist der Sitz der Krankheit; fromme Rabbiner und Lehrer erziehen ein religiössittliches Judeuthum; Leute, die das Jüdische verhöhnen und das Zermonialgesetz; verachten, haben kein Recht, die isr. Jugend zu erziehen. Jnsolange die Pester isr. Gemeinde^die Heranwachsende Jugend von einem Theil der gegenwärtigen Religionslehrer nicht befreien wird, ist keine/Hoffnung.vorhanden, daß dem Nebel abgeholfen werde. Und wahrlich eine Zögerung in dieser Angelegenheit.darf nicht stattfinden, weil sonst das Unheil noch einen größeren Umfang erreichen wird. K. Pollak. Frankreich. Paris. Ueber das Duell, das am 2. ds. an der belgischen Grenze zwischen , dem Pariser Abge-

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