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Der Israelit · 1890-02-10 · Heft 12 (10.2.1890) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
31 (1890)
Issue
Heft 12 (10.2.1890)
Date
1890-02-10
Page
– (sequence 6)
Language
German
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202 Behauptung, gestatte ich mir folgenden diesbezüglichen Erlaß hier zu reproduciren: „Vorschrift für die Gymnasiallehrer über die Juden! in der. Da die Gesetzgebung den Judenkindern die Besuchung der Gymnasien und hohen Schulen erlaubt, so ist ihre Absicht, die Gelegenheiten zur Ausbildung einer Nation zu vermehren, der sie eine erweiterte Duldung zuzugestehen, für gut befunden hat. Diese Absicht würde größtentheils vereitelt werden, wenn die Eltern zu besorgen hätten, daß ihre in die Gymnasien geschickten Kinder, entweder Mißhandlungen ausgesetzt sein, oder in ihrer Religion irre gemacht werden möchten. Es werden daher die Lehrer angewiesen, die sich bei ihnen meldenden Eltern vor allem durch eigene anständige Begegnung, dann auch durch die Versicherung zu beruhigen , daß in beiden Stücken durch höhere Vorschrift für den Schutz ihrer Kinder zureichend vorgesorgt sei. Uebrigens werden sie in Ansehen der Judenkinder folgendes zu beobachten haben. 1. Sind die Judenknaben, ohne irgend eine Ausnahme zu machen, gleich den Christenkindern, in die lateinischen Schulen zuzulassen, sobald sie mit dem Zeugnisse einer Normal- oder Hauptschule ordnungsmäßig versehen sind. Jedoch sollen die Eltern erinnert werden, dafür zu sorgen, damit ihre Kinder stets anständig und reinlich gekleidet, auch ohne alle äußere Unterscheidungszeichen, welche den übrigen Knaben zu Spöttereien Anlaß geben könnten, in der Schule erscheinen; dann aber 2. Werden die Lehrer nicht nur durch eigenes unparteiisches und liebreiches Betragen ihren Schülern das Beispiel einer anständigen Begegnung und Verträglichkeit geben, sondern auch die christliche Jugend von Zeit zu Zeit hiezu ermahnen und Dagegenhandelnde mit in die Augen fallender Strenge bestrafen. 3. Zwar sind alle Gattungen von Kaufe, Verkaufe und Tausche zwischen der Jugend in den Schulen überhaupt untersagt: die Lehrer werden jedoch zur besonderen Aufmerksamkeit in diesen Punkten bei den Judenknaben angewiesen, weil dadurch am ersten zu Unordnungen und Uneinigkeiten zwischen der Jugend beiderlei Religionen Anlaß gegeben werden kann. 4. Weil der Anfang des Unterrichts mit einem Gebete gemacht wird, bei welchem die Juden anwesend zu lassen, sowohl wegen ihrer Religionsbegriffe, als wegen Ehrerbietung, die wir den Sachen und Namen, die in den Gebeten Vorkommen, zu erhalten schuldig sind, nicht wohl schicklich sein würde, so haben die Lehrer den Judenknaben vorzuschreiben, daß sie immer etwas später, als die christlichen, und zwar erst damals in die Schule kommen, wenn das allgemeine Schulgebet bereits geendigt ist: Aus eben dieser Ursache sind die jüdischen Schüler täglich vor dem gewöhnlichen Schlußgebete, 5. am Mittwoche und Sonntage aber stets eine halbe Stunde vor dem Ende der Schule, und eigentlich bevor mit dem für diese Tage gewöhnlich bestimmten Unterrichte in der Christenlehre der Anfang gemacht wird, zu entlassen, überhaupt endlich 6. Niemals zu berufen, oder zum Schulbesuche an solchen Tagen zu verbinden, an denen entweder bei der christlichen Jugend Gottesdienstliche Uebungen gehalten werden, oder auch bei den Juden eine Religionsfeier einfällt. Hofentschließung vom 15. Dezember 1782." Wahrlich die hier reproducirte „Hofentschließung" vom Jahre 1782 verdient im Jahre 1890 nicht nur den judenfeindlichen Jugendbildern, den sich ostentativ nennenden Antisemiten, sondern auch dem hochachtbaren Herrn Bürgermeister der Haupt- und Residenzstadt Wien zur besonderen Beherzigung wärmstens empfohlen zu werden. (Nzt.) Dr. Fr. Italien. Rom im Januar. Der sehr gelehrte Rabbiner Moses Sorani, früher Rabbiner in Cento, ist am 21. Januar im Alter von 60 Jahren verschieden. Er war der Verfasser verschiedener rabbinischeu Schriften. Sehr unterrichtet in allen hebräischen Fächern, wurde er bei Begründung des Rabbinersemiuars nach Rom berufen, um den Stuhl für hebräische Literatur auszufüllen; auch war er lange Mitarbeiter des „Corriöre Jsraelittco." L. M. Wallungen. Erzählung von Friedrich Rott. (Fortsetzung.) „Sobald Ihr Herr Großvater sich niedergelassen haben wird, werde ich mich nach Ihrem Koffer umsehen. Wollen Sie ihn mir nur etwas genauer beschreiben."

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