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Der Israelit · 1890-02-10 · Heft 12 (10.2.1890) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
31 (1890)
Issue
Heft 12 (10.2.1890)
Date
1890-02-10
Page
– (sequence 5)
Language
German
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201 An eine Wand gedrängt, erhob Süßmann Sontag seinen Stock, um sich damit gegen die Schaar der Angreifer zu wehren. Da schrie Appel wutheutbrannt: Gebt's mir meinen Revolver, damit ich den Juden erschieß'!" Durch einen Zufall gelang es Sontag in diesem gefahrvollen Augenblicke, Luft zu gewinnen. In einem benachbarten Hause öffneten sich die Fenster, und mau sah bei demselben die dort wohnenden israelitischen Eheleute Adolph und Sidonie Ernst. Dies reizte Appel von neuem, und er rief wieder: „Gebt's mir den Revolver, damit ich den Juden und die Jüdin erschieß'!" Das Paar zog sich rasch zurück. Doch hatte diese Episode für einen Augenblick die Aufmerksamkeit von dem Uhrmacher abgelenkt, welcher dies benützte, um sich zu flüchten. Körbl machte sofort dienstfertig der ehreuwerthen Gesellschaft den Antrag: „Gebt's einen Fünfer her, ich lauf' ihm nach, beim Amalienhof erwisch ich ihn und erschlag' ihn." Dieser Preis erschien indessen der Rotte zu theuer zu sein. Sontag kehrte später nochmals bis in einige Entfernung um, vielleicht weil inzwischen schon andere Personen auf den Schauplatz gekommen waren und ihn dies sicherer machte; er wollte sich nämlich die Gesichter der Excedcnten besser eiuprägen. Als diese Unterhaltung zu Ende war, fuhren die Excedcnten mit Ausnahme Körbl's nach St. Andrä. Die nächtliche Scene erregte in Kierling allgemeine Indignation, welche um so größer war, als die Veranstalter derselben schon so häufig Aergerniß erregt hatten. Tie Sommer Parteien des Ortes brachten die Nachricht sofort nach Wien, und Herr M. Lorenz, der Chef des Geschäftes „zum Mohren", sah sich veranlaßt, zu erklären, daß Karl Lorenz aus seinem Geschäfte ausscheide. Heute fand gegen die genannten fünf Personen unter dem Vorsitze des Vice-Präsidenten Holzinger die Verhandlung wegen Verbrechens der öffentlichen Gewaltthätigkeit statt. Besonders bcmerkenswerth war die Leumundsnote der Gemeinde Kierling, welche zur Verlesung gelangte, über Karl Lorenz, daß er seine Umgebung oft zu Spässen verleite, die Straßenpaffanten in beleidigender Weise herausfordere und sich wiederholt gegen die Sittlichkeit vergangen habe. Der Ortspolizei sei es bisher nicht gelungen, diesem den ganzen Ort schädigenden Treiben des Lorenz und mancher seiner Genossen Einhalt zu thun. Die Gemeinde erachte cs als ein Glück, wenn das Strafgericht sie bei diesem Anlasse von Individuen befreit, in Betreff deren bereits der Vorschlag aufgetaucht ist, die Ausweisung gegen sie zu verhängen. Von Appel sagt die Note, daß derselbe wegen seiner Excesse und seiner Beunruhigung harmloser Personen gefürchtet sei. Der Vertheidigcr Dr. Berger beantragt die Vorladung zweier von ihm bezeichneter Gemeinderäthe von Kierling darüber, ob diese Note die allgemeine Anschauung in Kierling ausdrücke. Der Bürgermeister und der Gemeinde-Sekretär, welch Letzterer der Verfasser der Note sei, hätten zu einem der Zeugen gesagt: „Wir mußten etwas thun, sonst wären uns alle Parteien in diesem Sommer ausgeblieben." Der Bürgermeister habe hiebei bemerkt: „Auch bei mir ist das Haus leer." Auf diese Weise sei die Note zu Stande gekommen. Der Gerichtshof gibt diesem Anträge nicht statt. Staatsanwalts-Substitut Kregczy zieht die Anklage gegen Johann Mehler zurück, weil gegen denselben keine bestimmte Beschuldigungspunkte vorgekommeu sind. Gegen die übrigen Angeklagten hält derselbe die Anklage aufrecht und zwar nach dem höheren Strafsatze wegen Drohung mit Mord. Der Vertreter des Privatbetheiligten Sontag, Dr. Hermann Billitzer, beantragte namens seines Clienten die Verurtheilung der Angeklagten auch wegen Uebertretnug der Ehrenbeleidigung. Der Gerichtshof spricht sämmtliche Angeklagte des Verbrechens der öffentlichen Gewaltthätigkeit, und zwar Joseph Appel wegen Bedrohung mit Mord, ferner Johann Körbl der Ehrenbeleidigung durch Mißhandlung, die übrigen der Ehrenbeleidigung durch Beschimpfung schuldig und verurtheilt Appel zu sieben Monaten, Lorenz zu vier Monaten, Körbl und Lehnhofer zu je drei Monaten schweren Kerkers. Mehler wird freigesprochen. Pisek, 26. Januar. Fast wäre man versucht, zu behaupten, daß die Juden trotz des fortschreitenden Zeitgeistes, trotz der nicht zu unterschätzenden Verdienste, die sich unsere Glaubensgenossen um Staat und Land erworben und trotz der glänzendsten Erfolge, die sie, gleich ihren nichtjüdischen Mitbrüderu, auf allen Gebieten des geistigen und Culturlebens erzielt, heute in mancher Beziehung schlimmer daran sind, als unsere Väter im vorigen Jahrhundert es waren, wenn man den „Offenen Brief" des wackeren Herrn Gemeinderathes Sigmund Mayer in Wien liest. Die Schilderung der traurigen Lage der israelitischen Schüler und Schülerinnen, die jene Volks-, Bürger- und Mittelschulen besuchen, die von antisemitischen Lehrern geleitet werden, klingt fast märchenhaft. Da waren vor hundert Jahren die Israeliten, die ihre Söhne ftudiren ließen, weit glücklicher als wir. Zur Begründung dieser ebenfalls märchenhaft erscheinenden'

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