Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 31 (1890)
- Issue
- Heft 11 (6.2.1890)
- Date
- 1890-02-06
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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186 den Frieden als ein so hohes Gut hin. — Ja, diese eigenartige Friedensliebe, die auf der gegnerischen Seite an uns so gerne gesehen wird, durch die wir uns, trotz unserer Frömmigkeit, ihre Achtung erwerben; diese Friedensliebe, die aber eine aufgezwungene ist, sie ist der gefährlichste Jndifferentismus. Ihr könnt es nicht ändern? könnt nichts dagegen thun? — Ist das nicht Schwäche, Muthlosigkeit, verlorene Selbstachtung, verloren durch Eure untergeordnete Stellung? Da ist z. B. Bayern, ein Land, das vor 30 Jahren noch vorwiegend gesetzestreue Gemeinden hatte. Die Regierung selbst hat die Gemeinden durch Verordnungen stark gemacht und dadurch den religiösen Sinn zu erhalten und zu fördern gesucht. Und heute? Fast ohne Kampf, ohne Vertheidigung hat man sich die Herrschaft, die Stellung aus den Händen entwinden und sich in den Winkel drücken lassen. Große Landgemeinden, die sich durch strenge Frömmigkeit auszeichneten, fanden durchWegzug nach den Städten ihre Auflösung, haben die kleinen Stadtgemeinden bedeutend verstärkt. Theils sind auch in den Städten die Gemeinden erst neu entstanden durch diesen Zuzug vom Lande. Wo sind nun die religiösen Elemente hingekommen? Fast verschwunden sind sie, rein verschlungen von dem anfangs so geringen städtischen Element. War schon eine städtische Gemeinde mit einem Reformvorstande da, so blieb den Hinzugezogenen nichts anderes übrig, als sich anzuschließen und so die Reformgemeinde gezwungenermaßen zu verstärken. Und wollten sie das nicht, so konnten sie wohl für sich einen Privatverein bilden, oder einem schon bestehenden Vereine sich anschließen. Das war einestheils mit Opfern verbunden, andererseits war man doch gezwungenes Mitglied der Rcformgemeinde. Ein Verein konnte gar zu wenig bieten; während man bis jetzt häufig Mitglied einer großen Landgemeinde war, vielleicht sogar tonangebendes, und nun sollte man ans der Gemeinde, aus der Synagoge', von allen Rechten eines Gemeindemitgliedes gleichsam ausgeschlossen sein und nur zu Beiträgen einer oft sehr beträchtlichen Cultnssteuer herangezogen werden und nebenbei noch ein Privatbetlokal unterhalten. Das war eben nicht Jedermanns Sache. Man machte aus der Roth eine Tugend, wurde, obwohl der Reform abhold, Mitglied der Reformgemeinde und gewöhnte sich schließlich an Damenchor, Orgel und fremde Gebete. Was soll und kann auch der Einzelne dagegen thun! München hat z. B. solch einen Verein von gesetzestreuen Juden. Hochangesehene und reiche Männer, die opferfähig waren und in ziemlicher Anzahl thaten sich zusammen, weil ihnen die Einrichtungen in den Synagogen, wo Operndamen und Heldentenöre durch ihren herrlichen Gesang den Gottesdienst nach Ansicht '.des Resormvorstandes weihevoller gestalteten, nicht zusagte. Dieser Verein war zufrieden, daß man ihm erlaubte, sich ein anfangs recht düsteres, kellerartiges Betlokal auf eigene Rechnung einzurichten. Warum auch nicht! Dieser Verein hat im Laufe der Zeit an Mitgliederzahl zugenommen, man erweiterte das Betlokal zu einer aus eigenen Mitteln erbauten Privatsynagoge. Auch daran wurde der Verein nicht gehindert. Er durfte auch beantragen und setzte es durch, daß ein Privatgelehrter angestellt wurde, der religiöse.Vorträge im Gemeindelokal halten darf. Aber streng in dem Rahmen eines Privatvereins muß sich dieser gar nicht unbedeutende Verein von gesetzestreuen Juden halten. Er darf es nicht Wagens, in seiner Synagoge eine Predigt abhalten zu lassen. Als Privatverein darf er sich geriren. Die Gemeinde aber erkennt ihn nicht an. Und als dieser Verein die Keckheit hatte, die alte Synagoge, die durch den Bau eines Prachttempels überflüssig geworden, für gutes Geld der Gemeinde abkaufen zu wollen, da war der Gemeindevorstand so — tolerant, sie lieber auf Abbruch zu verkaufen. — Wie gesagt, die gesetzestreuen Juden werden nicht gezwungen die Refornisynagogen zu besuchen, dürfen aber keine Gemeindenbilden, sind macht- und rastlos; dürfen zahlen und in üssen schweigen. So in Bayern, Württemberg, wo die Zustände noch trostloser sind, und so auch in den österreichischeu Landen, wo das gesetzestreue Element fast ganz verschwunden ist, weil man in indifferenter Weise geduldig sich gefügt hat, nur um — als ruhiger und friedliebender Bürger zu gelten. Warum haben in diesen Ländern die gefetzestreuen Juden sich nicht eine unabhängige, gleichberechtigte Stellung zu erkämpfen versucht, und warum versuchen sie es heute nicht? Keine Regierung wird heute den berechtigten und begründeten Ansprüchen der gesetzestreuen Juden schließlich entgegen sein. Man weiß, daß es den Gesetzestreuen nur um Erhaltung der Religion zu thun ist, und jede Regierung erkennt es heute als oberste Pflicht an, ihren Unterthanen die Religion zu erhalten, das religiöse Gefühl in ihnen zu stärken und zu heben als sicherstes Unterpfand gegen alle modernen Auswüchse. Und warum soll das alte gesetzestreue Judenthum eine solche untergeordnete, rechtlose Stellung einnehmen; warum soll es allein noch unter einem so schweren Gewissensdrucke stehen?