Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 31 (1890)
- Issue
- Heft 10 (3.2.1890)
- Date
- 1890-02-03
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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171 daß dabet auch das sprichwörtlich gewordene gute, weiche, jüdische Herz in ein kaltes, liebeloses verwandelt wurde. Diese Herren schämen sich nun, einst Juden gewesen zu sein, und um diese traurige Thatsache, die sich nun einmal nicht ändern läßt, vor der Welt in Etwas zu verbergen, huldigen sie der Mode der Zeit und sind in ihren freien Stunden auch Antisemiten. Jüngst erlebten sie das Malheur, daß ihre Mutter, die hochbetagte Frau Wittwe Pollak als Jüdin gestorben ist. Doch eine Jüdin hat als solche scheinbar aufgehört die Mutter eines Christen zu sein und die Herren Lögrady benahmen sich bet der Leichenfeier ihrer jüdischen Mutter so unchristlich, daß die Anwesenden darüber ganz entsetzt waren. Sie wollten dem Rabbiner, den sie selber bestellten, jede Funktion bei der Leichenfeier untersagen, wollten das übliche Sammeln durch die Organe der Chewra - Kadischa im Trauerhause nicht gestatten und schämten sich der lobten Jüdin das letzte Geleite zu geben; deßhalb jagten sie der Leiche voraus nach dem jüdischen Gottesacker und erwarteten daselbst die Ankunft der jüdischen Mutter! Und solche Leute nennen sich mit Stolz: Bekenner der Religion der Liebe!!! D. H. 8. Eisenftadt. Die hiesige Weingroßhandlungs- Firma Leopold Wolf Söhne, welche dieser Tage den 100jährigen Bestand ihres Geschäftes feierte, spendete aus dieser Veranlassung 30,000 fl. zu wohlthätigen Zwecken. Frankreich. Paris. Monatsbericht. (Dezember). „All. Jsr. Univ." (Israeliten Rußlands.) Die aus Rußland kommenden Nachrichten sind für die Juden sehr betrübend. Man hatte gehofft, daß nach der Conclusion der Commission Pahlen, die damit beauftragt worden, die Lage der Israeliten zu studiren, Verbesserungen in den Gesetzen, unter denen 4ie Juden stehen, eingeführt würden. Es wird heute befürchtet, daß ein ganz anderer Geist waltet über den Maßregeln, die man gegen sie vornimmt oder vorzunehmen beabsichtigt. Dennoch hoffen sie auf die Gerechtigkeit und das Wohlwollen des Kaisers und seiner Räthe. Liegt es nicht im eigensten Interesse Rußlands, daß es 4 Millionen feiner treuen, intelligenten und arbeitssamen Unterthanen die Möglichkeit gibt zu leben und sich dem Lande nützlich zu machen? In letzter Zeit wurden sie furchtbar beunruhigt durch die Maßregeln, welche die Zahl der israel. Schüler in den Gymnasien und Universitäten beschränkten, wie auch durch die Ausscheidung der israelitischen Adjuncten der Notaren, wenigstens in gewissen Theilen Rußlands. Die erste dieser Maßregeln hatte zu Folge, die Zahl der iSrael. Zöglinge auf 3°/6 zu reduciren in denjenigen Städten, wo die isr. Bevölkerung 40, 50 und 75°/0 beträgt; früher war die Zahl der israel. Schüler im Verhältniß zu der israel. Bevölkerung. In Folge dieser Einrichtung werden die Israeliten bald keinen neuen Candidaten stellen können zu den technischen und freien Berufszweigen, wo sie bis jetzt in Ehren bestanden haben. Diese Berufszweige sind ihnen nicht officiell verschlossen, doch wird ihnen die wissenschaftliche Vorbereitung fehlen, um dieselben wählen zu können. Noch eine andere betrübende Maßregel ist gegen die israel. Advokaten getroffen worden. Die Gerechtsame bezüglich der Juristen ist nicht die nämliche in ganz Rußland. Im größten Theile des Landes muß man, um Advocat zu werden, vom Kassationshof des Bezirks angenommen werden, und bis jetzt hatten diese Gerichtshöfe JSraeliten nur sehr selten das Recht zu plädiren gewährt. In den Städten Petersburg, Moskau und Odessa (wenn wir nicht irren) liegen die Dinge anders. Dort bildet das Gericht eine Körperschaft, und ein Advocat durfte plädiren, wenn er von einem Rath der Körperschaft ausgenommen war. Es muß zur Ehre dieser Rathsversammlung gesagt werden, daß sie die Israeliten niemals systematisch abgewiesen haben und daß sie sich ihnen gegenüber stets liberal zeigten. Nach einem neueren vom Minister stammenden Befehl, soll in Zukunft die Einwilligung des Rathes nicht mehr genügen für die Israeliten, und müßte erst die Zustimmung des Ministers erlangen. In letzter Zeit ist diese Zustimmung des Ministeroft versagt worden, und darum wäre diese neue Verordnung getroffen worden. Es muß bemerkt werden, daß alle Advokaten der baltischen Provinzen, die dem gleichen Zwange unterworfen sind, augenblicklich zugelassen worden sind, wenngleich die Mehrzahl unter ihnen nicht der orthodoxen Kirche angehört. Man weiß, daß eine gewisse Kategorie von Israeliten nicht unter dem Gesetz des festen Aufenthaltsrechts stehen, vornehmlich diejenigen, welche die Universitäten besucht und gewisse Atteste aufzuweisen haben. Auf Grund dieses Gesetzes durften sich Aerzte, Advocaten, Kaufleute in Centtal-Rußland niederlassen. Es war selbstredend, daß ihre Frauen und Kinder dasselbe Vorrecht genießen mußten, selbst nach dem Tode des Gatten und Vaters. ES ist stets so gewesen, und ein entgegen-