Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 31 (1890)
- Issue
- Heft 7 (23.1.1890)
- Date
- 1890-01-23
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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110 Ledwina wurde in Folge dieser Klage zu einer Geldstrafe verurtheilt, erhob aber nun selbst wegen des Inhalts der Anzeige Bernert's gegen diesen eine Ehrenbeleidigungs - Klage. Bei der Verhandlung, die hierüber vor dem Bezirksgerichte stattfand, sträubte sich Ledwina heftig gegen den Vorwurf, ein Antisemit zu sein. Allein der Geklagte brauchte sich blos auf den Brief zu berufen, welchen er von Ledwina erhalten hatte; überdies führte er den Nachweis, daß dieser bei einer Eisenbahnfahrt einer Gesellschaft gegenüber feindselige Aeußerungen über die Juden gemacht hatte. Ledwina erklärte damals, daß nach seiner Meinung viel zu wenig Juden umgebracht worden seien, und daß er wünsche, sie mögen sämmtlich nach Palästina auswandern. Herr Bernert wurde deßhalb in diesem Punkte freigesprochen. Dagegen vermochte er für die von ihm erzählte Scene im Ausschuffe keinen Wahrheitsbeweis zu erbringen und wurde deßhalb wegen der Uebertretung des §. 487 zu einer Geldstrafe von fünfzig Gulden verurtheilt. Beide Parteien erhoben gegen dieses Erkenntniß die Berufung, über welche heute vor dem Appellsenate unter Vorsitz des Landesgerichtsrathcs Granichstädten verhandelt wurde. Der Vertreter des Klägers, Dr. Julius Wagner, legte ein Zeugniß der Gemeindevorstehung von St. Andrä vor, in welchem diese bestätigt, daß Herr Ledwina dort zwei Jahre gewohnt habe, derselben jedoch von einer antisemitischen Gesinnung des Mannes nichts bekannt sei. Der klägerische Vertreter beantragte in Folge deffen die Verurtheilung Bernert's auch im zweiten Punkte, da unter Antisemitismus nach der heutigen Auffassung eine mit einer gewissen Energie durchführte Bethätigung des Racenhasses zu verstehen sei und jeder achtbare Mensch in einer solchen Beschuldigung den Vorwurf eines unanständigen Betragens erblicken müsse. Die angeführten Bemerkungen seines Clienten im Bahncoupä seien ein Scherz gewesen — ob nun passend oder unpassend, wolle er unerörtert i lassen — und geben also zu dem Vorwurfe der denkbar rüdesten Bethätigung antisemitischer Gesinnung keinen Anlaß. Der Vertheidiger Dr. Hermann Deutsch trat für die Freisprechung in beiden Richtungen ein, indem er zum Beweise für den Antisemitismus des Klägers auch auf den erwähnten Brief desselben hinwies. Der Appellsenat beschloß, in der Schuldfrage beide Berufungen zurückzuweisen, setzte jedoch die Strafe auf zwanzig Gulden herab. Zugleich sprach der lGerichtshof aus, das erstrichterliche Urtheil werde dahin abgeändert, daß die Verurtheilung nicht wegen §. 487, sondern wegen §. 488 erfolge. Die Begründung ging dahin, daß der Gerichtshof trotz des Zeugnisses der Gemeindevorstehung St. Andrä den Wahrseitsbeweis für 'den enragirten Antisemitismus des Klägers als erbracht ansehe und die Aeußerungen desselben im Bahncoups keineswegs für jocos vorgebracht halte. Da jedoch der Geklagte für die Jnvectiven, welche Ledwina in der Ausschußsitzung gegen die Juden ausgesprochen habe, keinen Beweis erbringen könne, weil nach seiner Angabe die anderen Mitglieder sich während dieser Scene bereits entfernten, so mußte die Schuldigsprechung in diesem Punkte bestätigt werden. Die Herabminderung der Strafe erfolge, weil der erste Richter nicht 'das Geständniß und die Unbescholtenheit berücksichtigt hatte', auch Bernert durch die Emanationen des' höchst unanständigen Briefes Ledwina's provocirt und in Aufregung gerathen war. Pefth. Unter Führung des Ober - Cantors Prof. Moritz Friedmann, sprach ^gestern eine Deputation des israel. Landes-Cultus-Beamten- Vereines, beim Cultusminister Grafen Alwin Czaki vor. Prof. Friedmann schilderte in seiner j Ansprache das Elend, in das viele isr. Kultns - Beamte unverschuldet gerathen. Es gibt Rabbinen, Cantoren und andere Cultus - Beamte, welche zehn, sogar fünfzehn Jahre im Amte sind, und oft blos aus Willkür des betreffenden Gemeindevorstehers, von ihrem Amte enthoben, brodlos werden! Er bat daher im Namen des von ihm geleiteten Vereins, so auch im Namen von Tausenden israel. Cultus- Beamten Se. Excellenz möge diesem schreienden Uebelstande abhelfen. Der Minister erwiederte in freundlichster Weife, er wolle diese Angelegenheit gründlich studiren und dann sowohl im gesetzlichen Wege als auch auf dem Wege Humanitären Wirkens Abhilfe schaffen. anrgg.11 imji. -1. .uj'.i.-.ia.... smsaastsmmmsssmBssaKm Feuilleton. Wallungen. Erzählung von Friedrich Rott. (Fortsetzung.) Er rannte hinaus, Frau Wildau blickte ihm mißmuthig nach. „Ich weiß nicht, was ich von Dir denken soll, Ulrich, Du, sonst so zartsinnig, stets bestrebt die Gefühle anderer zu schonen, bestehst jetzt darauf, daß das Kind hinüber zu den Juden soll, obgleich ich Dir doch gesagt habe, daß ich mich vor Angst nicht zu fassen wissen werde." „Gesagt hast Du das freilich", versetzte er