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Der Israelit · 1890-01-20 · Heft 6 (20.1.1890) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
31 (1890)
Issue
Heft 6 (20.1.1890)
Date
1890-01-20
Page
– (sequence 10)
Language
German
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98 dem Anzünden der Chanukalichter und nachdem der Chor das Chanukalied gesungen, einige innige Worte der Begrüßung an die Gemeinde richtete. Seine eigentliche Antrittsrede hielt Herr Dr. Mannheimer am naun na» im Anschluß an die Worte aus der Hafthora, die Gott dem Hohepriester Josua als Motto mit hinein in seinen Priefterdienst gegeben. 'n*M»v nx dxi “£n »aYia cs nixaa 'n nox na nsn nx -warn dji vra ns* pn nnx o:n td»d .D’D^ns “j1? ’nn:i „So spricht der Herr Zebaoth: Wenn Du in meinen Wegen wandelst, und wenn Du meinen Dienst wartest, und wenn Tu auch richtest mein Haus, und auch hütest meine Vorhöfe, so werde ich Dir Bahnen machen unter den vor Dir Stehenden." Mit einem zündenden Feuereifer führte der Redner sein auf dem Boden des wahren überlieferten Judenthums ausgebautes Programm aus, und betonte besonders nan nx -no»n nnx djp daß Du auch meine Vorhöfe hütest. Der Vorhos war der Schutz des Heiligthums, in dem sich das Volk versammelte, damit man nicht direkt ins Heiligthum gelange. So haben unsere Weisen Satzungen aufgestellt, die nur zum Schutze anderer heiligen Satzungen tu dienen; denn der Gärtner, der seine kostbaren Blumen vor den Tritten der Wanderer will schützen, er wird schon weit von diesem Beete ein Gehege errichten, und liegt dieses Gehege einmal danieder, so werden diese herrlichen Blumen ebenfalls bald geknickt sein. Darum soll der jüdische Priester als treuer Wächter am heiligen Vorhofe stehen, damit leine unserer Satzungen mtb scheine sie in den Augen der unvernünftigen Welt noch so gering, verloren gehe. „Ich stehe auf dem Standpunkte des wahren, unverfälschten, überlieferten Judenthums", sprach derRedner deutlich aus, „dem alle Gesetze gleich heilig, gleich wichtig sind, und hier an dieser geweihten Stätte gelobe ich es, daß ich kein Haarbreit weichen werde von diesem Wege, und daß diese Zunge, so lange sie nicht auf ewig verstummet, reden wird und verkünden diese Lehre, wie wir sie von unseren Vätern ererbt." Die Rede hat solche Begeisterung in der Gemeinde hervorgerufen, daß bereits sichtbare Erfolge wahrzuuehmen sind, und wir zweifeln nicht, daß Herr Dr. Mannheimer zum großen Segen für das wahre Judenthum und für unsere Gemeinde wirken wird, und daß es ihm auch gelinget, den Funken der Religiösität in den Herzen unserer Mitglieder zu entfachen und eine ewige Flamme göttlichen Lichtes zu erhalten. W—z. Oefterr.-Ungar. Monarchie. Wien. Aus Uuiversitätskreisen schreibt man der „National-Zeitung" in Berlin: Im vergangenen Sommer las man in den österreichischen Zeitungen, daß Dr. Georg Jellinek, außerordentlicher Professor an der Wiener Universität, seine Demission eingereicht und daß der Minister solche angenommen habe. Da Jellinek zu den anerkannt bedeutendsten Vertretern des öffentlichen Rechtes gehört, in Oesterreich unstreitig der hervorragendste, auch, wie man wußte, seit geraumer Zeit der Wiener Facultät zum ordentlichen Professor des Staats¬ und Völkerrechts vorgeschlagen war, so erregte die Nachricht in Universitätsfreisen großes Aufsehen. Man erfuhr, daß eine Jntrigue der clericalen Partei dahinter steckte, daß der „Katholikentag" percmtorisch die Besetzung des Lehrstuhles für Völkerrecht durch einen „Katholiken" verlangt hat, weil nur ein solcher in der Frage des weltlichen Besitzes des Papstes die rechte Stellung einnehmen könne und daß der österreichische Unterrichtsminister diesem Begehren unter einfacher Beiseitesetzung des Professors Jellinek entsprochen habe. Einige Monate darauf trug Dr. Jellinek bei der juristischen Fakultät der Berliner Universität auf Ertheilung der venia äoeenäi für Staats- und Völkerrecht an. Ungeachtet diese Fächer in Berlin durch hervorragende ältere und jüngere Kräfte in überreichem Maße besetzt sind, erschien die Facultät der Gewinnung eines so ausgezeichneten Lehrers nur willkommen und sie machte von ihrem statuarischen Rechte Gebrauch, dem sich habitilirenden Privatdocenten als „einem in der gelehrten Welt schon vortheilhaft bekannten Manne" jede Prüfung zu^ erlassen, so daß nunmehr nur noch die zur formellen Publicatiou erforderliche öffentliche Vorlesung stattzufinden hatte. Bevor es jedoch zu dieser kam, erhielt Jellinek einen Ruf als ordentlicher Professor an die Universität Basel und hat denselben angenommen, um, unter ehrenvollem Verzicht sowohl auf eine glänzende Lehrftellung in Wien, wie auf die in sichere Aussicht stehende ausgedehnte Wirksamkeit an der Berliner Universität, der ruhigen wissenschaftlichen Arbeit an der kleinen Schweizer Hochschule zu leben. Freilich wird der Verfasser der Lehre „Von den Staatenverbindungen" und von „Gesetz und Verordnung" schwerlich lange in dieser bescheidenen Stellung verbleiben. Wien, 13. Januar. Die hiesige „Sonn- und Montags-Zeitung" cheren unstreitiges Verdienst es bekanntlich ist, die Verwandtschaft des Utieuiouett

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