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Der Israelit · 1890-01-16 · Heft 5 (16.1.1890) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
31 (1890)
Issue
Heft 5 (16.1.1890)
Date
1890-01-16
Page
– (sequence 11)
Language
German
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75 beschuldigt war, ihre Pflicht v ernachlässigt zu haben, pflog das Kreisgericht Korneuburg Erhebungen, aus welchen hervorgiug, daß diese Briefe Erfindungen enthielten. Als Schreiber derselben wurde der Hausbesitzer Andreas Koch eruirt, welcher, um den Verdacht von sich abzulenken, die Schrift einer Frau in Ravelsbach nachgeahmt hatte. Die Schrift wurde durch einen Sachverständigen bei dem Bezirksgerichte Alsergrund in Wien geprüft und als die des Andreas Koch befunden. Gegen den Genannten wurde nun eine Anklage wegen Amtsehrenbeleidigung erhoben, worüber vor dem Bezirksgerichte Ravelsbach die Verhandlung stattfand. Der Angeklagte wurde schuldig erkannt und zu einem Monate Arrests verurtheilt. In der Begründung des Urtheils heißt es: „Seit Mai l. I. währen in Ziersdorf Judenkrawalle in der Weise, daß die daselbst ansässigen Juden beschimpft, vor ihren Wohnungen nächtliche Ruhestörungen inscenirt wurden und ihr Eigenthum boshafter Weise beschädigt wurde, so daß die politische Behörde genöthigt war, provisorisch einen Gendarmeriepostrn zu errichten." Die Urtheilsgründe besprechen nun die juristische Qualification nach Artikel 5 des Gesetzes vom 11. Dezember 1862, worauf weiter gesagt wird: „Als erschwerend wurde der Umstand angenommen, daß die Motive zu den Briefen in der systematischen Verfolgung einer Religions-Genossenschaft (der Juden) zu suchen sind, und der Umstand, daß die Beschuldigungen gegen öffentliche Organe gerichtet und geeignet waren, in der damals so unruhigen Zeit in Ziersdorf das unwissende Publikum gegen diese Sicherheitsorgane (welche gegen die antisemitische Strömung aufgestellt waren) aufzureizen." Auf die von dem Verurtheilten ergriffene Berufung fand nun heute vor dem Kreisgerichte Korneuburg als Appellgericht unter Vorsitz des Landesgerichtsrathes Dr. Blaschek die Verhandlung statt. Die Staatsanwaltschaft Korneuburg war durch ihren Chef, Dr. Elsner, vertreten, welcher ans Zurückweisung der Berufung plaidirte. Der Vertheidiger Dr. Jesch bekämpfte das Gutachten des Schriftsachverständigen und bat um Freisprechung. Der Gerichtshof wies die Berufung als unbegründet zurück und acceptirte vollinhaltlich die Urtheilsbegründung des ersten Richters. Feuilleton. Der älteste Haöaköau und -Kandel in Brandenburg.*) (Nach im Kgl. Staatsarchiv aufbewahrten Quellen.) Von Dr. G. Iberti. Der älteste Tabakbau in den brandenburgischen Landen reicht um mehr als zwei Jahrhunderte in der Geschichte Brandenburg's zurück. Zwei Juden waren es, mit Namen David Nathan und Hartwig Daniel, denen der Ruhm gebührt, zuerst denTabakbau culttvirt und damit nach obrigkeitlichem Schutze einen en tsprech endenHandel verbunden zu haben. — Die damals vom Churfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg gedachten beiden Personen ertheilten Privilegien, welche gewissermaßen als Grundlage für die gedeihliche Entwickelung deS Tabakbaues in Brandenburg bis in die neuesten Zeiten hinein angenommen werden müssen, machen ersichtlich, daß bis dahin Brandenburg im Punkte des Bezuges seiner Tabake lediglich auf die Zufuhren aus Hamburg und Leipzig angewiesen war,' nächst denen noch die aus Lübeck Erwähnung verdienen. Während meiner archivalischen Studien sind mir nun in jüngster Zeit mehrere churfürstliche Edikte aus jener Zeit, in denen u. A. die Privilegien der Gründer des brandenburgischen Tabakbaues und -Handels genau spezifizirt sind, im Original zu Gesicht gekommen, und da ich für solche bei dem geschätzten Leser einiges historisches Interesse wohl nicht mit Unrecht voraussetzen darf, nehme ich Gelegenheit, einige der interessantesten der mir in dieser Beziehung vorliegenden Originalia in dieser Zeitung für weitere Kreise zu veröffentlichen: Den Anfang mag eine Wiedergabe des Patents machen, mittels dessen unterm 24. Mai 1676 den obengenannten David Nathan und Hartwig Daniel die Concession zum Tabakbau und Tabakhandel in den brandenburgischen Landen erthetlt wurde. Das vorliegende, mit dem churfürstlichen Kammersiegel bedruckte, für die Industriellen der Tabakbranche von einer gewissen Denkwürdigkeit erfüllte Schriftstück lautet: WIR Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Marggraff zu Brandenburg, des heil. Roem. ReychS Ertz. kaemmerer und Churfuerst rc. Fuegen hiemit *) Aus der „Deutschen Tadakzeitung.

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