Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 30 (1889)
- Issue
- Heft 102 (30.12.1889)
- Date
- 1889-12-30
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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1771 Hongroise" und Vertheidiger in Strafsachen, und Karl Hermann Wolf, Mitarbeiter eines hiesigen antisemitischen Blattes, wegen Verbrechens des Zweikampfes. Die Anklage vertritt Staatanwalts- Substttut Klaus. Als Vertheidiger erscheinen für den Erftangeklagten Dr. v. Millanich, für den Zweitangeklagten Dr. Vincenz v. Berger. Als Zeuge ist einer der bei dem Zweikampfe assiftirenden Aerzte, Dr. Anton Bum, erschienen. Dr. Fischer ist 31 Jahre alt, in Wien geboren, verheirathet, Vater von drei Kindern. Karl Hermann Wolf ist in Eger geboren, 28 Jahre alt, ledig, in Prag wegen Wachebeleidigung, in Wien wegen kleinerer Preßdelicte verurtheilt. Die Anklage besagt, daß die beiden Angeklagten sich am 31. Mai d. I. beim Eisenbrünnl in der Nähe von Preßburg zu einem Piftolenduell mit einmaligem Kugelwechsel gestellt, welches Duell übrigens unblutig verlaufen sei, und daß beide Angeklagten in der Untersuchung jede nähere Mittheilung verweigert hätten. Dr. Jaques Fischer bekennt sich schuldig, einen Zweikampf gehabt und auch dazu herausgeforderr zu haben, doch sei er nur durch gewaltsame und ganz ungewöhnliche Motive dazu gedrängt worden. Er habe bet Bertheidigung eines Mädchens im Gerichtssaale die Anschauung ausgesprochen, daß den Tramwaykrawallen Hetzereien vorausgegangen seien, die nicht verfolgt werden. Er verliest nun einen Theil eines Artikels, in welchem das antisemitische Blatt, dessen Mitarbeiter Herr Wolf ist, seine citirte Aeußerung kritisirte. In demselben kommen Aeußerungen vor wie die nachfolgenden: „Wenn ein jüdischer Vertheidiger sich nicht entblödet" ... „Die Frechheit des Vcrtheidigers kam zu Tage" . . . „gemein denunciatorisches Vorgehen" . . . „mit der seinem Stamme eigenen Feigheit". Dr. Fischer bemerkt sodann: „Als Jurist mußte ich naturgemäß zunächst eine Klage wegen Ehrenbeleidigung ins Auge fassen, aber ich klage keine Institution und keine Zeuströmung an. Ich hatte trotz der ehrenhaftesten Lebensführung nicht den Muth, meine Sache meinen Mitbürgern vorzulegen, denn die Erfahrungen in meiner advokatischen Praxis hatten mich schon oft genöthigt, Männern, die durch Antiscmitcnblätter beleidigt worden waren, vom Klagewege abzurathen. Ich kann aus meiner eigenen Advocatcn-Praxis Fälle mittheilcn, welche zeigen, daß Geschworne nicht immer unparteiisch, sondern oft aus Gründen politischer Ansichten und nicht gerechterweise entscheiden. Der Redacteur eines liberalen Blattes war von einem Antisemiten in unerhörter Weise beleidigt worden, und die Geschwornen hatten den Beleidiger freigesprochen. Und als nun die weinende Gattin deS Klägers im Eorridor getröstet wurde, hörte ich, wie zwei eben vorübergehende Geschworne sagten: „Das wird heute Nacht ein Gserres sein!" Solche Höhnung von Richtern aus dem Volke mußte ich auch für mich befürchten. Ich berufe mich auf die Rede des Chefs der Staatsanwaltschaft in dem Ehrenbeleidigungs-Prozesse des Magistratsrathes Wopalenskt, in welcher der Staatsanwalt bemerkte, daß er oft Beleidigten abrathen müsse, den Weg zum Schwurgerichte, den sie fürchten, zu verlassen, daß aber gewiß ein hoher Grad von Selbstverleugnung dazu gehöre, sich durch eine Klage vor den Geschworne» uoch einen Nachguß von Beleidigungen aus dem Munde der Beleidiger zuziehen zu lassen. Ich wollte nicht in die Redaction gehen, um mir auf eine handgreifliche Weise Genugthuung zu holen, und erkundigte mich daher vorerst nach dem Autor. Ich erfuhr, daß Herr Wolf zwar den Artikel nicht geschrieben habe, daß er aber, obgleich ich ihm gänzlich unbekannt war und ihm nichts zu Leide gethan hatte, dennoch die Verantwortung für diese unerhörten Beleidigungen übernehme. Ich mußte ihn also fordern. Ich ging nach Preßburg, in der Erwartung, daß er mir Genugthuung geben werde, zu erklären, daß er zur Einsicht gekommen sei, daß er mir Unrecht gethan habe. Das geschah nicht, und so konnte ich dem Duell nicht ausweichen, das für mich eine Art Selbstmordversuch war; aber ich sagte mir: Tifft er mich, so werden wohl meine Glaubensgenossen für die Meinigen sorgen, trifft er mich nicht, so habe ich wenigstens nicht den Vorwurf der Feigheit zu fürchten. Das ist alles, was ich sagen kann, und wenn es erlaubt ist, sehr Kleines mit Großem zu vergleichen, so sage ich: „Hier stehe ich, ich kann nicht anders, Gott helfe mir!" Herr Wolf erklärt sich für schuldig. Ein Freund und Gesinnungsgenosse, Herr Hauck, den er schätze, sei durch jene Bertheidigung angegriffen worden, und er (Wolf) habe es für seine Pflicht gehalten, für seinen treuen Freund einzutreten, umsomehr, als er selbst den Auftrag gegeben hatte, jene lügenhafte Phrase der Bertheidigung in seinem Blatte energisch zurückzuweisen. „Ich bin nicht für einen rüden Ton in der Presse" — sagt der Angeklagte unter theilweiser Heiterkeit des Auditoriums — „und halte es für die erste Pflicht eines Publicisten, offen für eine Sache einzutreten, ob ihm Tod oder Gefängniß drohe. Ich war der intelleetuelle Urheber und nahm deßhalb die Forderung an, weil man mir sonst hätte Feigheit vorwerfen können. Ich darf wohl sagen, daß ich mich einem unwiderstehlichen Zwange gegenüber befunden habe. Ich