Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 30 (1889)
- Issue
- Heft 99 (19.12.1889)
- Date
- 1889-12-19
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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1722 glauben, daß unter ann oder wit das Verbot für die Frauen nu zu halten, respektive 'mv zu sein, zu verstehen sei. Im Lateinischen bedeutet wevsts — also derselbe Ausdruck wie um' — so viel wie sm Im Griechischen heißt der annr; non ebenfalls oi fjiijveg und tä (irpiiuTa. Wenn es demnach heißt, daß Antiochus den Juden «»in zu halten verboten habe, so ist damit gemeint, daß er ihnen das auf nn=n*u bezügliche Gesetz zu beobachten untersagt habe. Selbstverständlich konnte er dies nur dadurch erreichen, daß er die Frauen verhinderte 't>v zu sein. So müssen ja auch die Worte der Gemora in Meila 'byyvn verstanden werden. Daß gerade dieses Gebot als ms anzusehen ist, dessen Uebertretung eine Verleugnung des göttlichen Bundes wäre, begründet x"tsnnD in den x"n zu der angeführten Talmudstelle sehr richtig, ohne eine Ahnung von der ddvidjn rto zu haben, wo, nach unserer Auffassung, dasselbe zugleich mit row und n^’D als ma bezeichnet wird. Man könnte allenfalls noch fragen, warum unser Verfasser sich nicht deutlicher ausdrückt, Mrum er einen solch ungewöhnlichen, im Hebräischen oder Aramäischen nicht gebräuchlichen Ausdruck wählt. Dies erklärt sich aber dadurch, daß unser Verfasser seine Mittheilungen aus einer griechischen Quelle geschöpft hat, oder daß er, was ja nicht unmöglich, die grausamen Edikte des Antiochus im griechischen Wortlaute vor sich hatte und die Ausdrucksweise seiner Vorlage wörtlich ins Aramäische übersetzte.*) Eine Stütze für meine Ansicht finde ich merkwürdigerweise im cn-an tya zu 1. B. M., C. 26, 22. Daselbst vergleicht er in einer Allegorie die vier Brunnen, die Jizchak gegraben, mit den vier Weltreichen und schreibt: nu» p nua roaim ■taü’ Er behauptet demnach, daß die d. i. Antiochus, ein solches Verbot ausgesprochen haben, wie wir es in dem Worte nitp angedeutet finden. Ich wüßte aber nicht zu sagen, woher er dies entnommen hat, wenn nicht aus unserer Anderenfalls muß er eine solche Ueberlieferung gehabt oder einen cnno gekannt haben, der diese Nachricht enthält, immerhin bilden seine Worte eine wesentliche Stütze für unsere Ansicht. Einen weiteren Beweis hiefür finde ich in dem ersten Buche der Makkabäer Cap. 1, 58. Daselbst heißt es in wörtlicher Uebersetzung aus der syrischen, griechischen und lateinischen Version: „Mit ihrer *) Der Annahme, baß diese ganze nbjD eine Uebersetzung aus dem Griechischen sei, wie Manche meinen, kann ich aus Gründen, deren Darlegung hier zu weit führen würde, nicht beistimmen. Gewalt verfuhren sie gegen Israel gegen diejenigen die von Monat zu Monat in den Städten angetroffen wurden." Der Sinn dieses Verses ist ganz dunkel. Wer sind diese „die von Monat zu Monat in den Städten angetroffen wurden?" Von solchen monatlichen Versammlungen ist uns doch nichts bekannt. Grimm, in seiner Erklärung des 1. B. der Makk. Leipzig 1853 legt den Worten einen ganz willkürlichen Sinn unter, indem er dem Texte Gewalt anthut. Kassel, in seiner Uebersetzung der Apokryphen, Berlin 1866, scheint den Text emendirt zu haben, denn seine Verdeutschung deckt sich nicht mit dem Wortlaut unserer Stelle. Nach meiner obigen Vermuthung ist jede Schwierigkeit behoben. Diejenigen, „die von Monat zu Monat in den Städten angetroffen wurden", das waren die Frauen, die dahin kamen zur , weil sie in ihren heimathlichen Dörfern keine nipo hatten, ein Vorhaben, welches von den Schergen des Antiochus mit Gewalt verhindert wurde. Möglicherweise bezieht sich auch 1 B. der Makk. 1, 48 auf dieses Verbot. München, 19. Kislew. Dr. H. E. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deuts chland. Mainz, 15. Dezember. Am 25. Juli wurde in Ebersheim ein Jude beerdigt, die Hinterbliebenen standen betend um die offene Gruft, in die eben der Sarg hinunter gelassen war. Plötzlich drängte sich ein dortiger Maurer an die Gruft und steckte einen Maßstab in die Grube mit den Worten: „Ich will mal sehen, ob die Juden die Kauth *) tief genug gemacht haben!" Die Staatsanwaltschaft beantragte den Mann wegen Störung einer gottesdienstlichen Handlung zu 6 Wochen Gefängniß zu verurtheilen, das Gericht erkannte auf 14 Tage. Bnrgpreppach. Dem Vierzehnten Rechenschaftsbericht über die israel. Präparanden-Schule „Talmud-Thora" zu Burgpreppach für das Jahr 1888/89 von Hrn. Rabb. Dr. Deutsch entnehmen wir: Was wir vor wenigen Jahren bescheiden und zaghaft übernommen, es hat sich — Dank hiefür dem ewigen Gnadenspender — in immer gesteigertem Maße die opferfreudige Unterstützung wohlwollender Gönner, das Vertrauen und hilfsbereite Interesse verehrl. Gemeindeverwaltungen zu erwerben und zn erhalten verstanden, und sich über den Streit der religiösen Meinungen und Interessen, als eine sichere, unzerstörbare, saatzeugende Frucht *) Kauth bedeutet im rheinischen Dialect soviel wie Mistgrube.