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Der Israelit · 1889-12-19 · Heft 99 (19.12.1889) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
30 (1889)
Issue
Heft 99 (19.12.1889)
Date
1889-12-19
Page
– (sequence 9)
Language
German
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XXX. Jahrgang. BeiliigeM^99i>es„Israelit"<!!-„Ieschurun Leitender Artikel. Kine Bemerkung zur O27^dt rbtö Die Ehanukatage nahen heran und mit ihnen erwacht die Erinnerung an die grausamen Bedrückungen und Verfolgungen des Syrerkönigs Antiochns und die wunderbaren Siege der heldennlüthigen Söhne des Matithjahu, die sie unter göttlichem Beistände errungen. Die eigentliche Kenntm'ß jener Vorgänge, die zur Vorgeschichte unseres Festes gehören, schöpfen wir aus den apokryphischen Makkabäerbüchern, die uns in griechischer Sprache erhalten sind. 2in2!? irvj ab raun! Eine Beschreibung der Chanukaereignisse ist nicht in die Zahl der heiligen Schriften ausgenommen worden und darum sind uns auch die in hebräischer Sprache verfaßten Darstellungen jener Vorgänge, die ja sicherlich vorhanden waren, verloren gegangen. Wir besitzen jedoch noch eine kurzgefaßte und lückenhafte Beschreibung jener Ereignisse in hebräischer Sprache, in der sogenannten rw n^o oder osvmjk r6m, die in vielen Siddurim, auch in Baers r6sn abgedruckt ist. In dieser Megilla heißt es nun, daß Antiochus die Juden zwingen wollte, den Bund, welchen Gott mit ihren Vätern geschlossen, zu brechen, indem er ihnen bei Todesstrafe untersagte die drei Gebote E?nn Kwi, 7122? und pi^d zu halten. Was mit dem Verbot des ann wtn gemeint sei, ist nicht klar; denn wenn auch in alter Zeit die Feier des Neumondstages mehr hervorgetreten sein mag, als dies heute bei uns der Fall ist, so wohnte doch derselben sicherlich keine solche Bedeutung inne, daß der Feind sie zum Gegenstand eines Verbotes machen und in ihrer Unterlassung eine Verleugnung des göttlichen Bundes sehen konnte. Wie ließ sich überhaupt eine solche Feier, die doch nicht wie die Sabbat- und Festesfeier durch gänzliche Enthaltung von jeglicher Arbeit äußerlich kenntlich war, verbieten? Auf welche Weise konnte er die Befolgung dieses Verbotes beaufsichtigen? Soviel auch darüber schon gesagt und namentlich gepredigt wurde, so habe ich doch eine befriedigende Erklärung darüber nicht gefunden. Wir wollen daher in Folgendem einen neuen Erklärungsversuch unternehmen. Zunächst wollen wir feststellen, daß diese Hebräisch geschriebene rto keine Originalquelle, sondern eine nicht ganz fehlerfreie Uebersetzung des aramäischen Urtextes ist, welchen Philipoffsky, London 1851 nach einem Mfk. veröffentlichte. In dieser aramäi schen Schrift steht an unserer Stelle nicht wrp an — was dem ann bwi des Hebräers entspräche — sondern blos e*m’ — snn. Die Uebersetzung «wo tnri ist demnach eine Willkürlichkeit oder ein Mißverständniß des unbekannten hebräischen Schriftstellers, der sich mehrere solche, und noch viel drastischere, zu Schulden kommen ließ. Wasbedeutet nun das Verbot von am’ wörtlich: Das Verbot des „Monats"? Die naheliegendste Antwort wäre, daß der Tyrann dem Sanhedrin das Verfahren des snn.*: seitp, ba§ .Bestimmen der Monatsanfänge auf Grund der Sichtbarwerdung des Mondes untersagt habe, um dadurch die ganze jüdische Zeitrechnung in Verwirrung zu bringen und die Juden zu zwingen, die Zeitrechnung ihrer heidnischen Nachbarn anzunehmen. Aehnliches haben auch die Römer in späterer Zeit versucht. Vgl. Rosch haschana 25 a nach Raschi das. u. Sanhedrin 12 a. So einleuchtend diese Erklärung erscheint, so wenig befriedigt sie bei näherer Betrachtuug. Ist cs nicht sonderbar, daß zwischen zwei Geboten, nämlich 5,22? und n^e, deren Beobachtung jedem Einzelnen aus dem Vokke obliegt, ein drittes eingeschoben sein soll, welches nur von der obersten Behörde, von dem Sanhedrin, vollzogen wurde? Es ist überhaupt undenkbar, daß das Sanhedrin während der Wirren jener Zeit innerhalb des Machtbereiches des Syrerkönigs fungirt haben sollte. Und wie undeutlich hätte sich der Verfasser dieser Megilla ausgedrückt, wenn er das Verbot von annn 2?,Tp mit dem Worte wvv wiedergegegeben hätte! Warum fdjrieb er dann nicht «wrrp smn? Wir glauben daher, daß unter um’ etwas ganz anderes zu verstehen sei. Im Talmud Traktat Me'ila 17 a*) werden ebenfalls drei nrvu namhaft gemacht, die note nyann — dort sind aber darunter die Römer zu verstehen — erlassen hat: d.tj2 m Hiv' n^e? nna n2E?n ro* 'bbn »e?i. Zwei dieser Geseroth stimmen mit denen des Antiochus überein; sollte dies nicht auch bei der dritten, rini ibjo'an, der Fall sein? Wir sind geneigt, auf Grund der folgenden Beweisführung, dieses anzunehmen und zu *) Vgl. dagegen Rosch haschana 19 a, dort war die dritte Gesera ,-n,5>2 IpDJ/’ N2E?; es war dies in einem späteren Zeitpunkt.

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