Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 30 (1889)
- Issue
- Heft 99 (19.12.1889)
- Date
- 1889-12-19
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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1716 Er den Wogen des MeereS Halt gebietet und die gefährdeten Seefahrer in den sicheren Hafen führt, so wird Gott auch einst die Pforten der Hölle öffnen, „und die hungernden Seelen füllen mit dem höchsten Gute." Das ist der Lobgesang der Hölle; er lehrt uns, daß selbst die größten Sünder einst Gnade und Barmherzigkeit finden werden bei dem Schöpfer ds Weltalls. (Fortsetzung folgt.) Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Mainz, 18. Dez. Die Johann Wirth'sche Hofbuchdruckerei hier ist in den Besitz eines Frankfurter Consortiums übergegangen, welches beabsichtigt, dieselbe in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln. Druck und Verlag des „Israelit u. Jeschurun" werdendem genannten Etablissement verbleiben. — Der. bisherige Inhaber, Herr Osc ar Lehmann, wird auch der neuzubildenden Aktiengesellschaft seine bewährte Arbeitskraft als Mitglied des Vorstandes widmen. Oesterr. - Ungar. Monarchie. Aus Ungarn. (Fortsetzung). Der zur traurigen Berühmtheit gewordene Maros-Wasarheller Fall, wo das Beispiellose geschehen, daß ein orth. Rabbiner keinen Anstand nahm, seinen Sohn in eine „status quo anto«-Gemeinde persönlich einzuführen, steht wieder einzig und allein ohne Beispiel da, und haben auch eine Anzahl berühmter Rabbiner ihrer diesbezüglichen schärfsten Mißbilligung in einer Schrift beredten Ausdruck verliehen. Hiedurch erweist sich also die Behauptung des Memorandums: „Wenn dies geschehen konnte, ohne daß die Gemeinden daran Anstoß genommen hätten, es ein vollgiltiger Beweis dessen ist, daß von religiösen Gegensätzen im Judenthum nicht die Rede sein kann", als ganz unrichtig und falsch. Nichtdeftoweniger wäre es thöricht von einem „Einzelfall" einen Schluß auf die Gesammtheit folgernzu wollen, da es doch nicht das erstemal vorgekommen ist, daß Jemand den Vereinbarungen und Prinzipien einer Vereinigung untreu geworden, ohne aus demselben — überhaupt bei Verlust materiellen Nutzens — gänzlich auszutreten. Die übrigen vermeintlichen lichen Argumente halte ich nicht mehr für nöthig zu widerlegen; denn das bisher Gesagte ist ja ganz hinreichend, einem Unparteiischen die Ueberzeugung beizubringen, daß es der „nur Wahrheit und Recht" suchenden Kommission nicht sehr daran gelegen war, lauter derWahrheit entsprechende Argumente ins Treffen zu führen, sondern, daß sie vielmehr bestrebt war, ganz unantastbare Dinge in ein schiefes Licht zu stellen. — „Die auf göttlicher Offenbarung und Tradition beruhenden Lehren der von unseren Vorfahren Unveränderten ererbten Religion" fährt die Begründung fort „bieten keinerlei Autorität und keinem Fachgelehrten das Recht dazu, bei uns oder anderswo den Bestand von zwei israelitischen Konfessionen decretiren zu können, und wir weisen demnach mit aller von der Vertheidtgung der Untheilbarkcit unserer Jahrtausende hindurch einheitlich bestehenden Konfession gebotenen Energie den verwegenen (?) und leichtfertigen Angriff jener zurück, welche die auf der ganzen Welt verbreitete und in unangetasteter Einheitlichkeit bestehende isr. Konfession in unserem Vaterlande entzwei zu spalten versuchen." Jawohl, wenn es der löbl. Kommission nur daran liegt, als zur alten jüdischen Konfession gehörend betrachtet zu werden, wenn sie nur das schmerzlich berührt, daß sie als eine andere jüd. Konfession erklärt werde; dann hätte sie, korrekt handeln wollend, auf Grund bewiesener Thatsache erklären sollen, daß sie vermöge ihrer religiösen Einrichtungen und Gebräuche derselben jüdischen Konfession angehören, wie die Orthodoxen, nicht aber durch Hilfe von Unwahrheiten und Verdrehungen der obwaltenden Zustände beweisen wollen, es exiftire in religiöser Beziehung zwischen Orthodoxen und Neologen gar kein Unterschied. Diese wirklich kühne Behauptung entbehrt jeder Begründung! Es steht in keiner Macht irgendwelcher Kommission, und wenn dieselbe aus noch so vielen Distriktspräsidenten bestehen sollte — mit Recht behaupten zu können, daß zwischen den religiösen Einrichtungen der verschiedenen Parteien kein Unterschied obwalte, wie dies weiter eingehend erörtert werden wird. Zunächst will ich jedoch das angeführte Circularschreiben ein wenig beleuchten. Es wird in demselben behauptet: „Sollte es jedoch trotz allen Entgegenkommens nicht gelingen, eine friedliche Lösung der Organisationsfrage in unserer Mitte herbeizuführen, dann, so hoffen wir mit Zuversicht, wird die Gesetzgebung von Staatswegen unsere einheitliche Organisation verfügen." Wie dieses Entgegenkommen aus sehen würde, kann man jetzt nicht genau wissen. Eines aber steht fest: Wenn die Kongreßpartei es mit diesem Entgegenkommen wirklich ernst meint, so würde dieselbe, wohl wissend, daß die Orthodoxen von ihren religiösen Ansprüchen nicht das Geringste nochgeben können, einfach erklären, sie seien geneigt, allen An-