Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 30 (1889)
- Issue
- Heft 98 (16.12.1889)
- Date
- 1889-12-16
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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XXX. Jahrgang. Jßpilngc)iu^98öi!s„3lsraelit“&,jef‘tl)utun Leitender Artikel. Literarischer Bericht. „Traum und Wahrheit". Lebensbild Josef's nach der Agada, von Dr. Adolf Kurrein. Brünn. B. Epstein u. Comp. Der gelehrte Verfasser hat die Aufgabe, die er sich gestellt, sämmtliche auf Josef bezügliche Agadahstellen zu einem Ganzen zu vereinigen, meisterhaft gelöst. In fließender, vielfach eleganter Sprache wird das weite Gebiet zu einem kunstvoll gestalteten Schmuck vereinigt, das sich um das biblische Bild Josef's harmonisch gruppirt. Mit dem Neujahrstage, an welchem der Herr die geliebtere Gattin Jakob's bedachte, wird die durchwegs fesselnde Erzählung eingeleitet, um mit der Bestattung der Gebeine des sittenstrengen Vicekönigs, auf den Fluren Sichems abzuschließen. Wir wünschen dem höchst interessanten Werke das Geschick, welches R. Abahu (Sotah 40) dem frisch sprudelnden Agadah quell verheißt, daß eilen die Käufer um es zu erwerben. N.D. „Abweichungen des gedruckten Textes der Jad Hachasaka", von einer Handschrift aus Allianz des XIV. Jahrhunderts, die aus der Sammlung des Marchese Carlo Trivulzio in Mailand in den Besitz von Julius Hamburger in Frankfurt a. M. übergegangen ist. Frankfurt a. M., 1889. I. Kauffmann. 8. Der gegenwärtige Besitzer dieses Manuscripts, das einst Jizchak Abarbanel für 30,000 Dukaten erstanden, und welches schon um dessentwillen ein großes historisches Interesse hat, hat dasselbe durch Herrn Feigenbaum in der Art bearbeiten lassen, daß er die Varianten mit den Textesstellen der gedruckten Amsterdamer Ausgabe von 1702 hat zusammenstellen lassen. Wie weit dieses Varianten mit der Textkritik des Rambam von Wichtigkeit ist, kann erst eine eingehende Durchsicht und Vergleichung, die wir uns Vorbehalten, und deren Resultate wir s. G. w. in diesen Blättern veröffentlichen werden, ergeben. Bei oberflächlicher Durchsicht hat sich mir gezeigt, daß eine Anzahl wesentlicher hier sich findender Varianten bereits von früheren Erklärern des Rambam, vorwiegend von rwa ppa angezogen werden, indeß auch die Berliner Ausgabe manches enthält, was von der Amsterdamer abweicht und der Lesart dieses Manuscripts entspricht. Jedenfalls ist die Veröffentlichung eine verdienstliche und wird wohl dazu beitragen, manchen sogenannten „schweren Rambam" zu beseitigen. Wrr wollen noch hinzufügen, daß dem Buche ein Facstmile der Handschrift beigegeben ist, das uns dieselbe als ein Kunstwerk ersten Ranges erkennen läßt, sowohl was die Schrift als die Randverzierungen betrifft. Von den verschiedenen Kaufbriefen, die sich auf den Schlußblättern der Handschrift finden, hat der Herausgeber eine Kopie des Briefes mitgetheilt, durch den das Manuscript im Jahre 1548 für die Familie Abarbanel um 300 Dukaten zurückerworben wurde. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Mannheim, 12. Dezember. Die Leser dürften sich noch erinnern, daß die Klagsache des antisemitischen Agitators und Reichstagsabgeordneten Dr. Böckel aus Marburg .'gegen Eva Hilkert von Suizbach bei Weinheim, die Herausgabe des von letzterer geborenen Kindes Otto Jakob Hilkert betreffend die Civilkammer I. des Großherzoglichen Landgerichts hier unterm 12. Juni d. I. auf das Ergebniß der Verhandlung vom 5. Juni (wir berichteten über diese Sitzung ausführlich. D. R.) beschlossen hat, das Beweisverfahren einzuleiten. Nachdem nunmehr die Zeugen beider Streitparteien einvernommen und die Aktenstücke eingefordert, war Termin auf heute Vormittag anberaumt. In dieser unter Vorsitz des Herrn Landesdirektor Cadenbach ftattgehabten Verhandlung will nun zunächst Herr Rechtsanwalt Dr. Köhler im Aufträge seines Klienten, des Herrn Dr. Böckel, die erhobene Anklage zurückziehen, worauf jedoch der Vertreter der Beklagten Hilkert, Herr Rechtsanwalt Dr. Wittmer, als Substitut des Rechtsanwalts Dr. Rosenfeld nicht eingeht, vielmehr um ein, den Kläger mit der' erhobenen Klage abweisendes und in die Kosten verfällendes Urtheil bittet. Hierauf begründet der Vertreter des Klägers, Herr Dr. Köhler, den von ihm schon in der ersten Sitzung vom 5. Juni gestellten Antrag, welcher auf Herausgabe des Kindes an den Kläger event. an eine von *