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Der Israelit · 1889-12-05 · Heft 95 (5.12.1889) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
30 (1889)
Issue
Heft 95 (5.12.1889)
Date
1889-12-05
Page
– (sequence 5)
Language
German
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1641 tatton gegen die Schechita verdankt, ist an und für sich nicht die letzte der glänzenden Lichtseiten, welche dieser traurigen Calamital beigegeben sind. Eine Zeit ist doch nicht verwaist, die Kunde und Handhabung unserer Thora ist doch nicht geschwunden, wie man oft zu fürchten geneigt ist, so lange noch Schriften mit dieser überraschenden Fülle von Geist und Wissen an die Oeffentlichkeit treten. Die Gewandtheit in der Behandlung der subtilsten Themata, die immense Belesenheit und der alles durchdringende Scharfsinn, welche diese Schrift dem Vorzüglichsten anreihen, was die reiche talmudische Literatur aufzuweisen hat, diese und eine Reihe anderer seltenen Vorzüge sind es jedoch nicht, welche uns hier beschäftigen. Eine richtige Würdigung dieses Werkes ist nur durch das Studium desselben möglich und ist in einer für das größere Publikum berechneten Zeitung auch selbst nur annähernd unmöglich. Hierfür müssen wir daher auf das Buch selbst verweisen, das durch die I. Kauffmann'sche Buchhandlung in Frankfurt a. M. zu beziehen ist. Was aber dem Buch einen ganz besonderen Werth verleiht, das sind die Voten von 451 Rabbineu aus Deutschland, Belgien, Dänemark, Frankreich, Holland, Italien, Luxemburg, Oesterrekch- Ungarn, Schweden, Schweiz, Rußland und Türkei, welche alle dem Gegenstand dieser Schrift ohne weiteres zustimmen. — Wenn man da die Namen der strengsten conservativen Richtung friedlich neben denjenigen der radikalsten Färbung findet, wie alle nicht, etwa für die Verbindlichkeit der Schechita, sondern für die Abweisung einer nach rite vollzogenem Schächten, unzulässigen Manipulation einmüthig eintreten, so prägt sich in dieser Einmüthigkeit doch die tröstliche Thatsackc aus, daß bei aller äußeren Gegensätzlichkeit der verschiedenen Richtungen innerhalb der heutigen Judenheit, der Streit der Meinungen und Parteien seinen Höhepunkt doch längst überschritten hat, daß nur die geeignete Zeit und Gelegenheit zu kommen braucht, um vor aller Welt zu constatiren, wie unendlich tief das Bewußtsein von der Göttlichkeit und ewigen Verbindlichkeit unseres Gesetzes doch in allen Geistern und Gemüthern wurzelt, was doch im Herzen frisch und ungetrübt weiter lebt. Die Constatirung dieser Einmüthigkeit halten wir für die herrlichste Lichtseite der betrübenden Schächtkalamität und leben der sicheren Ueberzeugung, daß wenn sie sich, wie mit Gottes Hilfe sicher zu hoffen ist, auch fernerhin in diesem Sinne bewährt, daß an ihr alle Pläne zu Schande werden, welche unsere Gegner gegen uns schmieden. Zeitungsnachrichten und Correspondeuzen. Deutschland. Berlin. Zum Kapitel von den.Zurücksetzungen in der Armee wird uns berichtet: In der II.Kompagniedes Garde-Füsilier-Regiments (der „Maikäfer", wie sie der Volksmund nennt) traten im Oktober vorigen Jahres sechs Einjährig-Freiwillige ein, von denen vier Juden waren. Wenn nun von letzteren nach Ablauf des ersten halben Jahres kein einziger die Gefreitenknöpfe erhielt, während die beiden evangelischen Kameraden befördert wurden, so mußte dies mindestens als ein merkwürdiger Zufall erscheinen. Unter den erwähnten vier Einjährigen befand sich aber ein Mediziner, der Sohn eines im letzten Kriege im Vorpostendienst gefallenen Landwehrmanns, dessen Wittwe eine staatliche Pension erhält. Diesem wurde kurz vor Ablauf des ersten halben Jahres von seinem Feldwebel die überraschende Mittheilung, daß er in keiner Weise auf Beförderung und Entlastung zu rechnen habe (bekanntlich sollen die Mediziner nach sechsmonatlicher tadelloser Dienstzeit entlassen werden, um ihr zweites Halbjahr im Sanitätskorps abzudienen). Da er sich keines Vergehens bewußt war, auch keiner seiner Vorgesetzten Gelegenheit genommen hatte, ihn zu tadeln, andererseits aber seine Mittel nur auf eine halbjährige Dienstzeit berechnet waren, und eine längere Ausdehnung derselben ihn nicht allein in seinem weiteren Studium aufs Empfindlichste gestört, sondern auch dessen Durchführung in Frage gestellt hätte, so wandte sich seine Mutter an den Kompagniechef. Von diesem abgewiefen, fand sie liebenswürdiges Gehör bei dem damaligen Oberst des Regiments, dem Herrn Blecken v. Schmeling, der seine Verwunderung darüber aussprach, wie cs möglich sei, daß ein unbestrafter Mediziner von der Beförderung ausgeschlossen werde, und für den Fall, daß eine Bestrafung nicht vorgekommen sei, seine Unterstützung in bestimmte Aussicht stellte. Um dieselbe Zeit aber trat in dem Kommando des Garde-Füfilier-Regiments eine Veränderung ein: An die Stelle des zum Brigadekommandeur beförderten Oberst Blecken v. Schmeling trat der Oberstlieutenant Graf Keller, der auf ein neues Gesuch hin erklärte, „nichts dazu thun" zu können. Jetzt reichte die Wittwe direkt beim Kaiser ein Gesuch ein, in welchem sie ihre Verhältnisse klarlegte und die Bitte anfügte, im Hinblick auf dieselben und den Heldentod ihres Mannes, sowie auf die ordentliche Führung ihres Sohnes, dessen Entlassung zu verfügen. Die Antwort des Generalkommandos,

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