Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1889-11-28 · Heft 93 (28.11.1889) · page 7

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
30 (1889)
Issue
Heft 93 (28.11.1889)
Date
1889-11-28
Page
– (sequence 7)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2446951-2447947-2448015--29091-2476805
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

3 entity mentions

1611 Gastmahl, ist es, zum Trauernden zu gehen". Nur die Rabbiner von Bollweiler, Basel und Winzenheim begleiteten das nv bis znmvHp rva in Hegenheim und erwiesen so die letzte Ehre einem der ganz Wenigen, die in unserem Lande die Krone der Thora getragen haben. Die drei Rabbiner hielten auf dem Friedhofe ergreifende Ansprachen, die ihre Wirkung auf die zahlreiche Zuhörerschaft nicht verfehltem Belgien. Brüssel. Der jüdischen Gemeinde wurde endlich von dem Magistrate die Erlaubniß ertheilt, gegen den in der ersten Instanz verlorenen Prozeß wegen ihres Friedhofes zu appelliren. Es handelt sich hierbei um das Eigenthnmsrecht des seit über ein halbes Jahrhunderts in ihrem Besitze sich befindlichen Friedhofes, den der frühere Magistrat hatte schließen lassen. Frankreich. Paris. Herr Schwab aus 8aint-I)itz (Vogcsen) fand dahier in einer Droschke ein Portefeuille, das Werthpapiere im Betrage von 95,000 Frcs. enthielt, und welches er sofort dem Polizeicomnilssär übergab und sich eiligst entfernte, um sich so jeder Anerkennung und jedem Danke zu entziehen. Feuilleton. Mitei. II. Der Landesrabbiner von Mähren forderte Rabbi Ephrajim Kohen auf, einstweilen in Nikolsbnrg zu bleiben. In der großen und wohlhabenden israelitischen Gemeinde zu Trcbitsch war der Rabbinersitz vacant. Rabbi Merachem Mendel sandte einen Boten dorthin und ließ anfragen, ob die Gemeinde geneigt sei, den berühmten Gelehrten Rabbi Ephrajim Kohen aus Wilna als ihren Rabbiner zu berufen. In Trebitsch war man sehr glücklich, eine so glänzende Aeauisition machen zu können, und die Vorsteher der Gemeinde beeilten sich, nach Nikolsbnrg zu reisen, um persönlich das Berufungsschreiben zu überbringen. In Trebitsch wurde der neue Rabbiner mit vielen Ehren empfangen. Unendlich groß war das Mitleid, das man mit Mirel empfand, die in so jungen Jahren eine „Agunah" geworden und als solche ihr Leben vertrauern sollte. Wenn ein Mann spurlos verschwunden, wenn irgend welcher Zweifel sich herausstellt, ob er gestorben oder nicht, wenn er bei einem Schiffbruch nmgekommcn. wenn er im Kriege zu den Vermißten gehört und in andern derartigen Fällen, so darf die Ehefrau des Verschwundenen nicht früher heirathen, bis der Tod ihres seitherigen Gatten als zweifellos feftg stellt ist, und zwar nicht nur nach etwaigen Erhebungen der weltlichen Behörde, sondern nach den Anforderungen des jüdischen Religionsgesetzes. Wenn auch das weltliche Gericht den Verschwundenen und Verschollenen als todt erklärt und der bisherigen Ehefrau die Erlaubniß, sich wieder zu verherathen, ertheilt, so darf doch die jüdische Frau von dieser Erlaubniß keinen Gebrauch machen, bis ein rabbinischer Gerichtshof (Beth Din> die Sache dem jüdischen Religionsgesetz gemäß festgestellt hat. Eine solche Frau heißt Agunah. In einer derartigen Angelegenheit zu entscheiden, ist sehr verdienstvoll, da cs sich meistens darum handelt, einem bedauernswerthen Weibe das verlorene Lebensglück wiederzugeben. Andererseits liegt auf dem Entscheidenden eine schwere Verantwortlichkeit. Gibt er die Erlaubniß zur Wiederverheirathung, von welcher die Betreffende auch Gebrauch macht, so können die Folgen sehr traurige sein, wenn es sich herausstellt, daß der Todtgeglaubte noch lebt. Dann darf die Frau bei dem zweiten Manne nicht verbleiben, und zum ersten nicht zurückkehren. Sind aus der zweiten Ehe Kinder ersproffeu, so sind das bedauernswerthe Geschöpfe, denen ein schlimmer Makel anhängt, geeignet, ihr ganzes Leben zu zerstören. Es ist daher selbstverständlich, daß die Rabbinen bei der Entscheidung derartiger Fragen äußerst vorsichtig nnd zurückhaltend ftitb, und es ist vielleicht niemals vorgekommen, daß in Folge einer rabbinischen Entscheidung derartige, traurige Fälle sich ereignet haben. Es war wenig Aussicht vorhanden, daß der junge Gatte noch am Leben war; aber es war auch keine Aussicht vorhanden, den Tod desselben nach den Anforderungen des jüdischen Religionsgesetzes derart zu erweisen, daß der jungen Ehefrau die Erlaubniß zur Wiedelvcrheirathung hätte ertheilt werden können. Mirel dachte zwar nicht daran, sich jemals wieder zu vermählen; allein ihrem Vater verursachte der Umstand, daß sein einziges Kind eine Agunah bleiben sollte, schweren Kummer. Unterdeß wüthete der Kosakenkrieg in Litthauen und Polen; sogar Krakau, die damalige Hauptstadt des Königs von Polen, hatte darunter sehr zu leiden. In Krakau war zu jener Zeit der berühmte Rabbi Josua Heschcl Rabbiner, nicht zu verwechseln

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.