Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 30 (1889)
- Issue
- Heft 93 (28.11.1889)
- Date
- 1889-11-28
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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1609 Mannheim, 21. Nov. Wie von Berlin gemeldet wurde, hat der Kriegsminister in der gestrigen Kommissionsberathung des Militäretats verneint, daß Bestimmungen über die Beförderung jüdischer und freisinniger Soldaten beständen. Eine Thatsache, wie sie in einem badischen Regimente vorgekommen, spricht gerade nicht für das Fehlen diesbezüglicher Anordnungen, denen möglicherweise die offizielle Form der Bestimmung fehlt. Bekanntlich erhalten die Einjährig-Freiwilligen, die zur Beförderung vorgesehen sind, separate Jnstruktionsstunden durch einen Offizier; nach den ersten sechs Monaten erfolgt dann die Ernennung zu Gefreiten, und nur diese Einjährig-Freiwilligen-Gefreiten setzen die gesonderte Instruktion fort, um zu dem Offiziers- Examen vorbereitet zu werden. Bei dem jüngst entlassenen Jahrgang befand sich auch eine größere Anzahl Juden, die theils gar nicht zu den erwähn - ten Jnstruktionsstunden herangezogen, theils nach dem ersten Halbjahr nicht befördert worden waren. Drei jüdische Einjährige von verschiedenen Kompagnien erhielten die Gefreitenknöpfe, zugleich theilten ihnen ihre Feldwebel — jedenfalls in höherem Aufträge — mit, daß sie künftighin nicht mehr an dem Unterricht Theil zu nehmen hätten, da ja infolge ihrer Konfession das Avancement zum Reserveoffizier ausgeschlossen sei. Daß die Konfession der einzige Grund ihrer Nichtgualisication gewesen, bewies der Umstand, daß diese drei Einjährigen als Reserveunteroffiziere entlassen wurden, nachdem sie bereits das letzte Vierteljahr ihrer Dienstzeit Unteroffizierdienste gethan hatten. Es mag richtig sein, daß die „Bestimmung" fehlt, erwiesen aber ist die Gepflogenheit dieser Handlungsweise und das vielleicht nicht nur bei badischen Regimentern. Leipzig, 21. Rov. Der Vorstand des deutschsocialen (antisemitischen) Wahlvereins für das Königreich Sachsen (Liebermann von Sonnenberg und Theod. Fritsch) hat an die Vorstände des Nationalliberalen Vereins für das Königreich Sachsen und des Conservativen Landesvereins für das Königreich Sachsen ein Schreiben gerichtet, in welchem er den Cartellparteien folgenden Vorschlag macht: Das Kartell verpflichtet sich 1) in folgenden 3 sächsischen Wahlkreisen: a. Wahlkreis 10, Nossen- Döbeln, b. Wahlkreis 18, Zwickau-Crimmitschau- Werdau, e. Wahlkreis 3, Bautzen-Bischofswerda, keine Candidaten aufzustellen, sondern die Candidaten der Deutsch-Socialen zu unterstützen. 2) Das Cartell verpflichtet sich, im Wahlkreise 13 Leipzig- Land Herrn vr. meä. Ferdinand Götz nicht aufzustellen, weil für denselben kein Antisemit zu stimmen im Stande sein würde. 3) Der Cartellcandidat für den Wahlkreis Leipzig-Stadt gibt öffentlich die Erklärung ab, daß er das Vorhandensein einer Judenfrage und die Dringlichkeit ihrer Lösung anerkennt. Dagegen wolle sich der Vorstand des deutschsocialen Wahlvereins verpflichten, in keinem der übrigen sächsischen Wahlkreise, mit Ausnahme von Dresden, einen Zählcandidaten aufzustellen, sondern mit allem Nachdrucke für die Wahl der dort ausgestellten Cartellcandidaten zu arbeiten, vorausgesetzt, daß sich unter Letzteren kein Mann jüdischer Abkunft befindet. Werde dieser Verständigungsvorschlag verworfen, so lehne der Vorstand alle Verantwortung für die sich hieraus ergebenden Folgen ab. Dieselben würden darin sich äußern, daß nicht nur die Stadt Leipzig und die drei anderen oben benannten Wahlkreise von den Deutsch-Socialen, oder den andern mit dem Cartelle eoneurrirenden Parteien erobert würden, sondern daß auch noch eine Reihe anderer Wahlkreise für das Cartell verloren gehe, in denen die antisemitische Partei Zählcandidaturen oder Wahlenthaltung proclamiren würde. Diese Zuschrift hat vom Vorstand des Conseivativen Vereins im Königreich Sachsen der aus allen Theilen des Landes besuchten conservativen Versammlung zu Dresden am 14. November Vorgelegen und es ist von dieser nachstehende Resolution gefaßt worden: „Die Versammlung erkennt die Bekämpfung der das sociale und wirthschaftliche Leben unseres Volkes schädigenden Auswüchse des Judenthums als einen hervorragenden Theil des conservativen Parteiprogramms an. Sie spricht namentlich den Vertretern des Landes im Reichstag und im Landtag gegenüber die Erwartung aus, daß dieselben in ihrer parlamentarischen Thätigkeit diese wichtige Aufgabe der conservativen Partei nach Kräften zu lösen bemüht sein werden. Bei dieser Sachlage hält sie aber eine besondere Organisation einer antisemitischen Partei im Königreich Sachsen nicht nur für überflüssig, sondern erblickt darin auch die Gefahr einer Zersplitterung der reichstreuen und staatserhaltenden Bestrebungen. Sie ist deshalb nicht in der Lage, auf die in der Zuschrift vom 11. November enthaltenen Vorschläge näher einzugehen." Die Resolution ist dem Vorstand des Nationalliberalen Vereins für das Königreich Sachsen mitgetheilt, worauf derselbe an Herrn Liebermann von Sonnenberg schrieb, d er Standpunkt, den der