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Der Israelit · 1889-11-28 · Heft 93 (28.11.1889) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
30 (1889)
Issue
Heft 93 (28.11.1889)
Date
1889-11-28
Page
– (sequence 3)
Language
German
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1607 Me Schaffung eines preußischen Staatsjndentyums. Von Jsaac Hirsch. V. Trotz der nicht abzuleuguendeu Thatsache, daß die bereits in Preußen und anderen deutschen Staaten vorhandenen staatlich anerkannten Centralstellen keineswegs vermochten, den antisemitischen Bestrebungen wirksam entgegenzuarbeiten, und trotzdem es nicht in Abrede genommen werden kann, daß die seit zwei Dezennien in Deutschland endlich erlangte Emancipation ohne jegliche Mitwirkung derselben herbeigcführt worden ist, wagt das vorliegende Buch die durch keinerlei Nachweis unterstützte Behauptung, daß in allerneuester Zeit die jüdischen Gemeindevertretungen in Folge der antisemitischen Umtriebe „sammt und sonders" zu der doppelten Erkenntniß gelangt seien: a. daß eine Verbindung der Einzelgemeinden untereinander nothwendig ist, und b. daß diese Verbindung nicht auf freiwilligem Wege, sondern nur im Wege der Gesetzgebung sich vollziehen läßt. So lange nicht für diese kühne Behauptung der tatsächliche Nachweis erbracht worden ist, erklären wir dieselbe als ein leeres Hirngespiunst. Es ist durchaus undenkbar, daß eine solche allgemeine Erkenntniß ein streng bewahrtes Geheimniß bleiben könnte, welches etwa nur dem Vorstande des sogenannten Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes und dem Herrn Dr. Leopold Auerbach anvertraut worden ist, von welchem aber sonst nicht das Allermindeste zur allgemeinen Kunde gelangte. Diese lediglich in der Phantasie des Verfassers existirende Erkenntniß bildet gleichwohl den Untergrund, auf welchem er ein ausschließlich privilegirtes neues Judenthum mit einer straffen Centralbehörde errichten will, für dessen vorgebliche Vortheile die Einzelgemeinden „ihre Eigenthümlichkciten im Kultus theilweise opfern müssen und gern opfern"! Es drängt sich sofort die Frage auf, wenn dieses in der That der Fall wäre, was hinderte denn die Gemeinden, einen solchen Verband freiwillig zu schaffen und für denselben sodann die staatliche Anerkennung zu erbitten? Die Lüge trägt aber ihr Kennzeichen an sich. Das angeblich allgemein gehegte Bedürfniß soll sich nur auf die Gemeindevertretungen erstrecken und dort herrscht zugleich die Erkenntniß, daß nicht freiwillig, sondern nur gezwungen eine solche Organisation geschaffen werden könne, gleichwohl aber sollen die Gemeinden die für diese ihnen aufoctroyirteOrganisation erforderlichen Opfer fr e u dig bringen! Wahrlich, es gehört ein starker Glauben dazu, eine solche Ungeheuerlichkeit für baare Münze zu halten; wer es aber wagt, damit auf den offenen Markt hinauszutreten, der verfügt sicherlich über einen beneidenswerthen Reichthum an Naivität oder Dreistigkeit. Zur besondern Empfehlung eines Staatsjudenthumtz wird namentlich angeführt, daß dadurch die Förderung von Schismen unmöglich gemacht werde, da innerhalb einer jüdischen Staalskirche solche nicht geduldet werden können und einem „gläubigen Juden" die Vorschubletstung von Schismen gänzlich fern liege. Es gäbe in Preußen allerdings eine große Anzahl Juden, die, religiös indifferent, dem philosophischen Deismus huldigen und deßhalb. einer einheitlichen Organisation des Judenthums, d. i. des „mosaischen Öffenbarungsglaubens" widerstreben. In Folge der Leidenszeit, die der Antisemitismus über die Juden herbeigeführt habe, sei aber in vielen und maßgebenden Kreisen dieser Richtung eine Wandelung eingetreten. Man hätte dort eingesehen, „daß die Lehre des reinen Monotheismus, in welcher sich die Gebildeten aller Religlonssysteme verirren, in absehbaren Zeiten den positiven Offenbarungsglauben nicht zu ersetzen vermöchte." Eine eigentliche Reformpartei exiftire jedoch ferner nicht. Es seien in Preußen nur die „aufgeklärte Orthodoxie" und die „Liberalen", elftere als eine „einflußreiche Minorität" vorhanden. Die Anhänger derselben werden in der jüdischen Staatskirche „kein unfruchtbares Element bilden", nd wenn auch sicherlich nicht alle Orthodoxen geneigt sind, „im Interesse der Einheit einzelnes weniger Wesentliche zu missen", so werden doch viele „dies in der Ueberj zeugung thun, daß Einigkeit die Religion stärke." „Aber auch die Liberalen können und müssen im Interesse einheitlicher kultueller Einrichtungen der Orthodoxie entgegenkommen", und so wird der Schaffung eines Staatsjudenthums mit einem jüdischen Consistorium nichts im Wege stehen. Hat doch der „Deutsch-Israelitische Gemeindebund" in seiner Denkschrift vom November 1873, welche sich gegen die Erlassung eines seit dem trotzdem Gottlob zu Stande gekommenen Gesetzes über den Austritt aus der Synagogengemeinde (vom Juli 1876) also ausgesprochen: „Die geschichtliche Entwickelung des Judenthums hat zu cinerj derartig bestimmt begrenzten Sonderung einzelner Religionsparteien (wie innerhalb des Christenthums) nicht geführt; eine rechtliche Sonderung zwischen den

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