Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 30 (1889)
- Issue
- Heft 91 (21.11.1889)
- Date
- 1889-11-21
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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XXX. Jahrgang. Beilage )UM 91 ües„Israelit"L„Ieschuruil". $ e I e a n a m m. Berlin, 20. November. Bei der gestrigen Stadtverordnetenwahl haben die Antisemiten eine vollständige Niederlage erlitten. _ Leitender Artikel. Literarischer Bericht. Das aramäische Verbum im jerusalemischen Talmud. Ein Beitrag zur Kenntniß eines westaramätschen Dialekts von Dr. Moses Schlesing er. Berlin. Julius Benzian. 86 Seiten. 81. Wenn das Sprüchwort „Bücher haben ihre Schicksale" irgendwo seine Berechtigung hat, so ist das beim Jerusalemi der Fall, welcher wegen der mangelhaften Correktheit des Texles und wegen seines lapidaren Stiles im Gegensatz zu seinem jüngeren Bruder, dem babylonischen Talmud, bisher dem Forscher große Schwierigkeiten bot und deßhalb auch org vernachlässigt wurde. Von neueren Editionen einzelner Stücke find nur bemerkenswerth die von Frankel (Bcrachot, Pea, Wien 1874; Demai, Breslau 1875) und die besonders wegen der abweichenden Lesarten beachtenswerthe Ausgabe von Lehmann (Berachot, Mainz 1875). Die von Frankel begonnene Ausgabe ist ein unveränderter, die Krakau-Krotoschiner ein verschlechterter Abdruck der editio Venedig:. Der Verfasser der vorliegenden Arbeit hat auch die editio princeps Bombergiana benutzt. Von der Kenntniß des Dialektes hängt das Verständniß des Buches ab. Um so werthvoller ist die vorliegende Studie, da sie strengwissenschaftlich eine bis ins Einzelnste gehende Darstellung des Verbums im Jeruschalmi gibt und durch viele Hunderte von Citaten die grammatischen Regeln belegt. Die Arbeit hat als Pomotionsschrift Nöldeke Vorgelegen und die von diesem Meister semitischer Sprachforschung gemachten und aufgenommenen Bemerkungen erhöhen den Werth der Schrift. Dieselbe zeugt von einer gründlichen Belesenheit in Quellen und Literatur und wird als ein bedeutsamer Beitrag zur Kenntniß des jüdisch-palästinensischen Dialektes in Fachkreisen wohlverdiente Beachtung und Anerkennung finden. * * I sr - clitischer Amtskalender von Rabbiner vr. Loevy in Göttingen. 5650 (1889/90.) Berlin. Verlag von Hermann Engel. Preis 2 Mark. Dieser Kalender entspricht einem tiefgefühlten Bedürfnisse und dürfte bald als ein unentbehrlicher Wegweiser für Rabbiner und Lehrer fich erweisen. Was wir sonst an vielen Stellen zerstreut fanden, ist hier zu einem Ganzen verbunden. Neben den Kalendertafeln bringt das Büchlein einen Notizkalender für alle Tage des Jahres und Minhagim, einen jüdischen und bürgerlichen Wochenkalender von September bis September, eine Tafel zur Stellung einer Uhr, leere Blätter für Stundenpläne, Schülerverzeichnisse, für Trauungen, Todesfälle, ein Capitel über rituelle Münzen, Maße und Gewichte, Reductionstabellen für bürgerliche und jüd. Daten von 1790—1890, ein Verzeichniß der Rabbiner Deutschlands, Zinstabellen u. s. w. Ganz besonders nützlich ist eine Zusammenstellung deutscher Gesetze, welche sich auf Juden beziehen. Der Verfasser hat indeß bet allem dankenswerthen Fleiße entschieden zu viel des Guten gethan; manches ist überflüssig, und besonders viele, viele Notizen in der israelitischen Jahreschronik. Es dürfte z. B. der Nachwelt ungemein gleichgiltig sein, daß Carl Emil Franzos am 11. Februar 1889 zum Besten der Berliner Hochschule eine seiner Novellen vorgelesen hat oder daß im November 1888 der Redakteur eines Reformblattes zum Stadtverordneten gewählt worden sei. Ueberhaupt scheint dem Herausgeber des Kalenders dieses Blatt als einzige Vorlage gedient zu haben. Denn wenn mitgetheilt wird, daß die Rede des Luxemburger Staatsanwalts in jenem Blatte veröffentlicht worden, als ob sie nicht auch als Broschüre erschienen wäre oder wenn als Verfasser einer stilistisch mangelhaften Uebersctzung des Trauformulars der Redacteur eben jenes Blattes mit fetten Buchstaben genannt wird — so merkt man Absicht und wird verstimmt. Wir können dem Verleger nur anrathen, den Herrn Herausgeber zu veranlassen, sich künftighin der strengsten Objectivität in Inhalt und Ausdruck zu befleißigen und sich überhaupt jeder kritischen Bemerkung auch in den Nekrologen zu enthalten, wenn er wünscht, daß der Kalender nicht von Vornherein von Dutzenden deutscher Rabbiner als Parteiwerk rundweg abgelehnt werden soll. Einzelne Unrichtigkeiten sind entschuldbar. Die Notiz von der Ernennung des Dr. Stein in Zürich zum ordentl. Professor beruht auf einem Jrrthum; die Hildesheimer'sche Anstalt führt den offiziellen Titel „Rabbiner-Seminar zu Berlin"