Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 30 (1889)
- Issue
- Heft 91 (21.11.1889)
- Date
- 1889-11-21
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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1573 106 Agenten müßten dann nolevs volens ihre Arbeiten ruhen lassen, die 16 Baumeister, die 25 Buchhalter, die 8 Maler, die 4 Optiker, die 6 Photographen , die 24 Ingenieure, Mechaniker und Techniker, sie alle, alle würden in die Gotteshäuser eilen, um den Tag des Herrn feierlich zu begehen. — O schöner Traum, o herrliches Judenthum, wenn deine Bekenner die Macht des gewaltigen Mammon einen Tag in der Woche bezwingen könnten! Wir würden uns dann nicht mehr betrüben, daß die offizielle Welt die Judenheit mit einer eklatanten Nichtachtung straft. Wir würden gar nicht beklagen, daß wir unter den 11000 nichts weiter zählen als: 1 kaiserl. Regierungsrath, 1 kaiserl. Legationsrath, 6 Postbeamte, 3 königl. Subalternbeamte, 1 Regierungsrath a. D., 6 Richter, 3 Gymnasiallehrer, 6 Generalkonsulen, 5 Konsulen und eine geringe Zahl Hoshandwerker (Friseur, Buchbinder, Wagenfabrikant, Mechaniker, Photographen 2C. rc.) Wir würden diese augenfällige Zurücksetzung verschmerzen uud uns selbst mit dem einen Rittmeister a. D. und dem einzigen Geh. Medizinalrath herzinniglich freuen. — Eine höhere Genugthuung gewährt der Blick auf den Bilduugstrieb unserer Glaubcnsbrüder. 300 Aerzte und Zahnärzte haben diesen in der Großstadt schweren und nicht immer einträglicheu Beruf erwählt; 22 Apotheker, 15 Chemiker. (1 vr. phil. am kaiserl. Gesundheitsamie), 54 Redakteure, Schauspieler und Schriftsteller bearbeiten ebenfalls das Ackerfeld der Wissenschaft. 301 Rentiers und 67 Privatiers hat Gott mit Lebensgütern gesegnet, die sie ganz gewiß auch in den Dienst der Wohlthätigkeit stellen. 100 Räthe und Geheimräthe, 50 Professoren erfreuen sich der königl. Gunst. 6 Stadträthe und 5 subalterne städtische Beamte genießen das Vertrauen ihrer Mitbürger (Stadtverordnete sind aufgeführt); 178 Rechtsanwälte kämpfen für Freiheit, Recht und Gerechtigkeit, 15 Künstler und 42 Lehrer begnügen sich mit dem idealen Gewinn ihres Berufes, 51 Herren sind durch den Machtspruch der Aktiengesellschaften zu „Direktoren" avaucirt und ein großer Theil der glücklichen Steuerzahler verschweigt der Tagesgeschichte seinen edlen Beruf. — Es wird Sabbat für Ihren Correspondenten, lassen Sie mich mit den 12 Justizräthen schließen, mit zweien — den bedeutendsten unter ihnen — werden wir uns in der nächsten Nummer eingehend beschäftigen. A. N. Pinne. Hier wurde, ein Zögling des Rabbinerseminars, Herr Dr. Gold schm i dt aus Wreschen (Provinz Posen) zum Rabbiner und Religionslehrer gewählt. A. Wiesbaden, 8. November. Das „Amtsblatt" veröffentlicht eine mit Zustimmung des Bezirks- Ausschusses für den ganzen Umsang des Regierungs- Bezirks Wiesbaden erlaffene Polizeiverordnung. Dieselbe lautet: § 1. DaS Viehschlachten nach jüdischer Methode (Schächten) ist nur denjenigen gestattet, welche das Schlächtereigewerbe betreiben sowie denjenigen, welche die Approbation eines Rabbiners zum Schächten glaubhaft Nachweisen. Nach § 2 werden Zuwiderhandlungen mit einer Geldstrafe von 1 bis zu 60 Mk. ev. einer entsprechenden Haftstrafe bestraft. Oesterr.-Ungar. Monarchie. Wien, 16. November. Das Ministerium des Innern hat Ende October einen Erlaß gegen die antisemitischen Agitationen an die Landesregierungen gerichtet, welcher im Wege der letzteren den Polizei- Directionen und polizeilichen Behörden erster Instanz mitgetheilt wurde. Die Tendenz dieses Erlasses drückt sich in dem Schlußpafsus desselben aus, welcher folgendermaßen lautet: „Nachdem die Agitationen der antisemitischen Presse zur Ausbreitung j der antisemitischen Bewegung und zur Vertiefung i des Haffes und der feindseligen Gesinnung gegen die Angehörigen der israelitischen Confesfion beitragen, ist nunmehr allen strafbaren Emanationen der antisemitischen Preßorgane, sowie aufreizenden Kundgebungen dieser Art in Vereins- und anderen Versammlungen mit allen gesetzlichen Mitteln entgegenzuwirken." Brrbapeft. In der Damjanichgasse steht ein kleines, aber schmuckes Gebäude, welches der edelsten menschlichen Regung, der Barmherzigkeit sein Dasein verdankt. Es ist dies das israel. Siechenhaus, welches sowohl wegen seiner Einrichtung, als wegen seines humanen Zweckes als eine Musteranstalt bezeichnet werden kann. Tritt man in den Hof des Gebäudes, so sieht man rechts und links fortlaufende Gänge, in welche die gesonderten Zimmer der alten Leute münden. Rechts die Zimmer der Frauen, links diejenigen der Männer. Ein hübscher wohlgepflegter Garten schließt sich an den Hofraum an. Im Erdgeschoße befindet sich der gemeinsame Speisesaal, an welchem ein Betlokal grenzt. Das ist das Heim jener Greise und Greisinnen, welche für würdig erachtet wurden, ins Siechenhaus ausgenommen zu werden und sie führen dort ein ruhiges, beschauliches Leben bis an ihr Lebensende. Es befinden sich daselbst dreißig Stift-