Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 30 (1889)
- Issue
- Heft 90 (18.11.1889)
- Date
- 1889-11-18
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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1556 und Gaben des Friedens auf dem Gebiete nationaler Wohlfahrt, Freiheit und Gesittung"? Oder ist etwa das Grundgesetz vom 3. Juli 1869 inzwischen wieder aufgehoben, oder dürfen wir nicht in unerschütterlicher Zuversicht auf den erlauchten kaiserlichen Enkel Hinschauen, der das hehre großväterliche und väterliche Erbe, in welchem jenes vor der Mit- und Nachwelt abgelegte feierliche Gelöbniß wahrlich nicht an letzter Stelle zählt, voll und ganz angetreten hat? Wer soll denn hier eigentlich getäuscht werden? Wem will man den Glauben beibringen, es handle sich am heutigen Tage noch um die Erlangung der Gleichberechtigung der Juden mit den Christen in Preußen? Diese ist seit zwanzig Jahren verbrieft und besiegelt und gewährleistet durch kaiserliches Wort. Sie bildet einen der wesentlichsten Pfeiler, auf welchem der stolze Bau des deutschen Reichs fest gegründet ist. Sie ist das Produkt des Entwickelungsgangs, den die Preußische Monarchie zurückgelegt bis sie zu der heutigen Blüthe gelangte. Das deutsche Reich würde in seinen Grundfesten erschüttert, die gedeihliche Entwickelung des Preußischen Staats gehemmt werden, wenn man sie antasten wollte. Kein deutscher Kaiser, kein preußischer König, keine deutsche und preußische Regierung wird hierzu die Hand bieten. Sollte aber auch — was Gott gnädig von Deutschland und Preußen abwenden wolle — das Undenkbare in einer fernen Zeit möglich werden, sollte das Licht der Freiheit und Gesittung erlöschen und das trübe mittelalterliche Düster die Gemüther in Vorurtheil und Wahn einhüllen, daß die Fesseln aufs neue geschmiedet würden, um die freie Bewegung des rechtsberaubten jüdischen Bürgers zu hindern, dann vermöchte wahrlich eine jüdische Centralbehörde solches nicht zu hindern. So bestand z. B. in Mecklenburg-Schwerin schon seit dem Jahre 1840 eine solche Behörde, „der Oberrath", welche aus zwei Regierungsbeamten und fünf Juden sich zusammensetzte. Dieser Oberrath und der von ihm gewählte Landesrabbiner bildete das staatlich anerkannte jüdische Kirchenregiment, ja seit 1853 ernennt der Landesherr den Oberrath und den Landesrabbiner aus eigener Entschließung, so daß kein Geringerer als der Großherzog selbst in Wirklichkeit der oberste Leiter der jüdischen Religionsgemeinschaft ist. Und trotzdem waren in diesem das Ideal der centralistischen Bestrebungen fast noch übertreffenden Lande die Juden bis zur Aera des Norddeutschen Bundes nicht nur nicht emanzipirt, sondern geradezu Schutzjuden, welche bis zum Jahre 1847 — also noch unter der Herrschaft des Großherzoglichen jüdischen Oberraths — Schutzgeld zahlen mußten. So besitzt z. B. auch Württemberg seit dem Jahre 1831 in seiner allgewaltigen „israelitischen Oberkirchenbehörde" eine solche mit allen Attributen staatlicher Machtfülle bekleidete Centralbehörde, und die württenbergischen Juden waren trotzdem bis Ende 1861 nicht vollberechtigte Staatsbürger. So hat B a d e n in seinem „israelitischen Oberrath" eine solche Centralbehörde, welcher unmittelbar zum Ressort des Ministeriums des Innern gehört, seit fünfzig Jahren, und die Emanzipation der Juden mit den Christen erfolgte trotzdem erst im Jahre 1862. Auch in Bayern, dem ehemaligen Königreich Hannover, dem ehemaligen Kursürstenthum Hessen, dem ehemaligen Herzogthum Nassau und in anderen deutschen Staaten bestanden in den staatlich anerkannten Rabbinaten jüdische Centralbehörden, welche jedoch nicht im Stande waren, den Juden die Gleichberechtigung zu verschaffen. Es ist demgemäß eine durchaus falsche Annahme, daß nur durch die Schaffung einer Centralbehörde die Emaneipation der Juden gewährleistet werden kann. Die gesetzliche Gleichstellung der Juden mit den Christen ist seinerzeit in Preußen, wo keine Centralbehörde existirt, und in den anderen deutschen Staaten, die eine solche besaßen, durch das Bundesgesetz vom Jahre 1869 erfolgt, an welchem keine einzige der damals vorhandenen israelitischen Centralbehörden auch nur den geringsten Antheil zu nehmen in der Lage waren. (Fortsetzung folgt.) Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Pforzheim. Am Vorabend zu Simchas- Thora wurde eine von Herrn Fabrikant Emanuel Joseph gestiftete Thorarolle unter großer Feierlichkeit und Betheiligung der isr. Gemeindemitglieder eingeweiht. Herr Cantor E. Bloch hat bei dieser Gelegenheit eine der Feier entsprechende Rede gehalten, die allgemein Beifall gefunden. Die hiesige Gemeinde ist im Begriffe ein neues Gotteshaus zu erbauen. Bereits haben die Gemeinde-Mitglieder bedeutende Spenden zu Anschaffungen für die neue Synagoge gemacht.